Begründung - Gemeinde Seddiner See
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 30<br />
Flächen um 0,95 ha und der Anteil der wassergebundenen Wegedecken um 0,19<br />
ha. Damit findet für die Schutzgüter Boden und Wasser eine Entlastung und kein<br />
Eingriff in Natur und Landschaft statt. Nur die oben genannten Biotop- und Waldverluste<br />
sind in die Bilanz einzustellen und für die Schutzgüter Klima/Luft, Biotope<br />
und Landschaftsbild relevant.<br />
Diese Entlastung des Naturhaushalts wird in der Überarbeitung des FNP und des<br />
Landschaftsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> entsprechend berücksichtigt.<br />
3.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
Eine Bebauung des Plangebiets ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
grundsätzlich nicht mehr in Frage zu stellen. Insofern ist die Frage nach einer<br />
Vermeidung des Eingriffs obsolet. Aufgrund des vorhandenen Lindenrings ist ein<br />
Verzicht auf das Bauvorhaben den Umweltbelangen auch nicht dienlich, da dieses<br />
Vorhaben an einem anderen Ort erheblich größere bzw. negativere Umweltauswirkungen<br />
erzeugen würde. Minderungsmaßnahmen dagegen können und<br />
sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />
Unabhängig von der Standortfrage wurde das ursprüngliche städtebauliche Konzept<br />
für das Wohngebiet, das eine GRZ von 0,3 vorsah, zugunsten einer stärker<br />
aufgelockerten Bebauung und einer GRZ von 0,2 aufgegeben. Hierdurch wird<br />
der Naturhaushalt deutlich entlastet.<br />
Zum Schutz des Trinkwassers ist die Verwendung von Heizöl und Erdwärme zur<br />
Erzeugung von Heizenergie innerhalb des 50 m-Radius um den Trinkwasserbrunnen<br />
nicht zulässig.<br />
Zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelung sind für private Wege und Erschließungsflächen<br />
luft- und wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.<br />
Mit der Empfehlung zur Verwendung von einheimischen und standortgerechten<br />
Gehölzen soll erreicht werden, dass die Pflanzen gut anwachsen und sich in die<br />
Nahrungsketten der örtlichen Ökosysteme einfügen. Mit der Verwendung einheimischer<br />
Gehölze wird der naturnahe Charakter der Siedlung und die Einbindung<br />
in den umgebenden Landschaftsraum gefördert. Pflanzgut soll nach Maßgabe<br />
des ministeriellen Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei<br />
der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft grundsätzlich aus gebietsheimischen<br />
Herkünften stammen. Deswegen sollte das Pflanzmaterial insbesondere<br />
für die Straßenbäume entlang der Planstraße A aus den Herkunftsgebieten<br />
1.2 oder 2.1 (Nordostdeutsches bzw. Ostdeutsches Tiefland) stammen.<br />
Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen<br />
Im Plangebiet sind sowohl entlang der Plangebietsgrenzen als auch zentral im<br />
Wohngebiet öffentliche Grünzüge und private Grünflächen mit einer Gesamtgröße<br />
von 0,85 ha vorgesehen. Mit den Grünzügen werden die vorhandenen und<br />
verbleibenden Kiefernforstbestände miteinander vernetzt, so dass i.S. des Biotopverbundes<br />
ein Artenaustausch stattfinden kann.<br />
Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzug schafft eine direkte Grün- und<br />
Wegeverbindung zwischen dem Grünzug am Siedlungsrand und dem bestehenden<br />
Fußweg und der geplanten öffentlichen Grünfläche im Südwesten des Plangebiets.<br />
Der zentrale Grünzug soll einen offenen Charakter erhalten und nur mit<br />
Bäumen locker überstellt werden. Der Flächenanteil dieses zentralen Grünzuges