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Begründung - Gemeinde Seddiner See

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 30<br />

Flächen um 0,95 ha und der Anteil der wassergebundenen Wegedecken um 0,19<br />

ha. Damit findet für die Schutzgüter Boden und Wasser eine Entlastung und kein<br />

Eingriff in Natur und Landschaft statt. Nur die oben genannten Biotop- und Waldverluste<br />

sind in die Bilanz einzustellen und für die Schutzgüter Klima/Luft, Biotope<br />

und Landschaftsbild relevant.<br />

Diese Entlastung des Naturhaushalts wird in der Überarbeitung des FNP und des<br />

Landschaftsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> entsprechend berücksichtigt.<br />

3.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

Eine Bebauung des Plangebiets ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

grundsätzlich nicht mehr in Frage zu stellen. Insofern ist die Frage nach einer<br />

Vermeidung des Eingriffs obsolet. Aufgrund des vorhandenen Lindenrings ist ein<br />

Verzicht auf das Bauvorhaben den Umweltbelangen auch nicht dienlich, da dieses<br />

Vorhaben an einem anderen Ort erheblich größere bzw. negativere Umweltauswirkungen<br />

erzeugen würde. Minderungsmaßnahmen dagegen können und<br />

sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />

Unabhängig von der Standortfrage wurde das ursprüngliche städtebauliche Konzept<br />

für das Wohngebiet, das eine GRZ von 0,3 vorsah, zugunsten einer stärker<br />

aufgelockerten Bebauung und einer GRZ von 0,2 aufgegeben. Hierdurch wird<br />

der Naturhaushalt deutlich entlastet.<br />

Zum Schutz des Trinkwassers ist die Verwendung von Heizöl und Erdwärme zur<br />

Erzeugung von Heizenergie innerhalb des 50 m-Radius um den Trinkwasserbrunnen<br />

nicht zulässig.<br />

Zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelung sind für private Wege und Erschließungsflächen<br />

luft- und wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.<br />

Mit der Empfehlung zur Verwendung von einheimischen und standortgerechten<br />

Gehölzen soll erreicht werden, dass die Pflanzen gut anwachsen und sich in die<br />

Nahrungsketten der örtlichen Ökosysteme einfügen. Mit der Verwendung einheimischer<br />

Gehölze wird der naturnahe Charakter der Siedlung und die Einbindung<br />

in den umgebenden Landschaftsraum gefördert. Pflanzgut soll nach Maßgabe<br />

des ministeriellen Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei<br />

der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft grundsätzlich aus gebietsheimischen<br />

Herkünften stammen. Deswegen sollte das Pflanzmaterial insbesondere<br />

für die Straßenbäume entlang der Planstraße A aus den Herkunftsgebieten<br />

1.2 oder 2.1 (Nordostdeutsches bzw. Ostdeutsches Tiefland) stammen.<br />

Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen<br />

Im Plangebiet sind sowohl entlang der Plangebietsgrenzen als auch zentral im<br />

Wohngebiet öffentliche Grünzüge und private Grünflächen mit einer Gesamtgröße<br />

von 0,85 ha vorgesehen. Mit den Grünzügen werden die vorhandenen und<br />

verbleibenden Kiefernforstbestände miteinander vernetzt, so dass i.S. des Biotopverbundes<br />

ein Artenaustausch stattfinden kann.<br />

Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzug schafft eine direkte Grün- und<br />

Wegeverbindung zwischen dem Grünzug am Siedlungsrand und dem bestehenden<br />

Fußweg und der geplanten öffentlichen Grünfläche im Südwesten des Plangebiets.<br />

Der zentrale Grünzug soll einen offenen Charakter erhalten und nur mit<br />

Bäumen locker überstellt werden. Der Flächenanteil dieses zentralen Grünzuges

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