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Begründung - Gemeinde Seddiner See

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 3<br />

<strong>Begründung</strong><br />

zum Bebauungsplan Lindenring für das Gelände von östlich, südlich und westlich<br />

an den Lindenring angrenzenden Flächen sowie von Verbindungsteilflächen zur<br />

Kindertagesstätte Waldsternchen und zum Lärchenweg (Flurstücke 255 und 308<br />

teilweise der Flur 2 der Gemarkung Neuseddin) im Ortsteil Neuseddin der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat am 27. Juli 2004 den<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenring“ gefasst. Es handelt<br />

sich um ein Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, d.h. parallel wird ein Änderungsverfahren<br />

zum Flächennutzungsplan durchgeführt.<br />

Gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) ist dem Entwurf des Bebauungsplans im<br />

Aufstellungsverfahren eine <strong>Begründung</strong> beizufügen. In ihr sind entsprechend<br />

dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen<br />

des Bebauungsplans und in dem Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB die<br />

aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten<br />

Teil der <strong>Begründung</strong>.<br />

1. Planungsgegenstand<br />

1.1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />

In den neunziger Jahren wurde auf dem Standort des Sportplatzes in Neuseddin<br />

ein Ortszentrum geplant, in dem zentrale Funktionen, aber auch neue Wohnungen<br />

entstehen sollten. Diese Planung wurde inzwischen aufgegeben, der Sportplatz<br />

soll an seinem Standort bleiben. Nach Aufgabe dieser Planung benötigt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin Wohnbauflächen insbesondere<br />

für den Eigenheimbau. Dadurch soll die Abwanderung von Neuseddiner Bürgerinnen<br />

und Bürger in die Nachbargemeinden gestoppt werden.<br />

Zur Klärung der Standortfrage für neue Wohnbauflächen wurde ein Rahmenplan<br />

erarbeitet. Im südwestlichen Teil des vorhandenen Gewerbegebietes ließen sich<br />

die Flächen aufgrund der festgesetzten eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten<br />

nicht vermarkten. Da aber mit dem 1997 gebauten Lindenring eine Haupterschließung<br />

vorhanden ist, wurde im Rahmenplan die Frage der Umwidmung von<br />

Gewerbeflächen in diesem Bereich geprüft: Der Rahmenplan kam zu dem Ergebnis,<br />

dass der südwestliche Teil des Gewerbegebiets zu Wohnbauflächen<br />

entwickelt werden und der Ortskern und dieses Wohngebiet zusammen wachsen<br />

sollte.<br />

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um die Ergebnisse des<br />

Rahmenplans Neuseddin Nord umsetzen zu können. Da der überwiegende Teil<br />

des Plangebiets im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1a „Gewerbegebiet<br />

Neuseddin - westlicher Teil“ als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist<br />

und die übrigen Flächen aus Wald bestehen, müssen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für ein Wohngebiet und die Verbindungsstraßen zum Ortskern<br />

geschaffen werden. Dabei müssen die potenziellen Konflikte zwischen dem zukünftigen<br />

Wohnen und dem Gewerbe sowie mit dem im südlichen Plangebiet<br />

vorhandenen Trinkwasserbrunnen geprüft und abgewogen werden. Außerdem<br />

müssen die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und deren Kompensation<br />

abschließend geregelt werden.

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