Begründung - Gemeinde Seddiner See
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>: <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Lindenring“ 3<br />
<strong>Begründung</strong><br />
zum Bebauungsplan Lindenring für das Gelände von östlich, südlich und westlich<br />
an den Lindenring angrenzenden Flächen sowie von Verbindungsteilflächen zur<br />
Kindertagesstätte Waldsternchen und zum Lärchenweg (Flurstücke 255 und 308<br />
teilweise der Flur 2 der Gemarkung Neuseddin) im Ortsteil Neuseddin der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat am 27. Juli 2004 den<br />
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenring“ gefasst. Es handelt<br />
sich um ein Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, d.h. parallel wird ein Änderungsverfahren<br />
zum Flächennutzungsplan durchgeführt.<br />
Gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) ist dem Entwurf des Bebauungsplans im<br />
Aufstellungsverfahren eine <strong>Begründung</strong> beizufügen. In ihr sind entsprechend<br />
dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen<br />
des Bebauungsplans und in dem Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB die<br />
aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten<br />
Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten<br />
Teil der <strong>Begründung</strong>.<br />
1. Planungsgegenstand<br />
1.1 Veranlassung und Erforderlichkeit<br />
In den neunziger Jahren wurde auf dem Standort des Sportplatzes in Neuseddin<br />
ein Ortszentrum geplant, in dem zentrale Funktionen, aber auch neue Wohnungen<br />
entstehen sollten. Diese Planung wurde inzwischen aufgegeben, der Sportplatz<br />
soll an seinem Standort bleiben. Nach Aufgabe dieser Planung benötigt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin Wohnbauflächen insbesondere<br />
für den Eigenheimbau. Dadurch soll die Abwanderung von Neuseddiner Bürgerinnen<br />
und Bürger in die Nachbargemeinden gestoppt werden.<br />
Zur Klärung der Standortfrage für neue Wohnbauflächen wurde ein Rahmenplan<br />
erarbeitet. Im südwestlichen Teil des vorhandenen Gewerbegebietes ließen sich<br />
die Flächen aufgrund der festgesetzten eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten<br />
nicht vermarkten. Da aber mit dem 1997 gebauten Lindenring eine Haupterschließung<br />
vorhanden ist, wurde im Rahmenplan die Frage der Umwidmung von<br />
Gewerbeflächen in diesem Bereich geprüft: Der Rahmenplan kam zu dem Ergebnis,<br />
dass der südwestliche Teil des Gewerbegebiets zu Wohnbauflächen<br />
entwickelt werden und der Ortskern und dieses Wohngebiet zusammen wachsen<br />
sollte.<br />
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um die Ergebnisse des<br />
Rahmenplans Neuseddin Nord umsetzen zu können. Da der überwiegende Teil<br />
des Plangebiets im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1a „Gewerbegebiet<br />
Neuseddin - westlicher Teil“ als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist<br />
und die übrigen Flächen aus Wald bestehen, müssen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für ein Wohngebiet und die Verbindungsstraßen zum Ortskern<br />
geschaffen werden. Dabei müssen die potenziellen Konflikte zwischen dem zukünftigen<br />
Wohnen und dem Gewerbe sowie mit dem im südlichen Plangebiet<br />
vorhandenen Trinkwasserbrunnen geprüft und abgewogen werden. Außerdem<br />
müssen die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und deren Kompensation<br />
abschließend geregelt werden.