Schwarzbuch Leiharbeit
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<strong>Leiharbeit</strong> in Europa: die 2008 verabschiedete Eu-richtlinie über <strong>Leiharbeit</strong> wird in den<br />
Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt<br />
In diesen Ländern der EU gibt es für die Bezahlung von <strong>Leiharbeit</strong>erinnen und <strong>Leiharbeit</strong>ern …<br />
keine Regelung<br />
Equal-Pay-Regelung mit Ausnahmen<br />
Equal-Pay-Regelung für alle<br />
Quelle: Arrowsmith, 2008<br />
Irland<br />
Großbritannien Schweden<br />
Belgien<br />
Finnland<br />
Portugal<br />
Spanien<br />
Frankreich<br />
Deutschland<br />
Estland<br />
Lettland<br />
Polen<br />
Litauen<br />
Tschechische Republik<br />
Österreich<br />
Slowakei<br />
Ungarn<br />
Italien<br />
Rumänien<br />
Bulgarien<br />
Griechenland<br />
Zypern<br />
Slowenien<br />
Erfolge abzeichnen, die die IG Metall im<br />
Kampf gegen den Missbrauch der Leih-<br />
arbeit erstritten hat. Doch die Situation<br />
muss sich grundlegend für alle Leiharbei-<br />
terinnen und <strong>Leiharbeit</strong>er verbessern. Hier<br />
ist die Politik gefordert: Gleiches Geld und<br />
gleiche Arbeitsbedingungen – Equal Pay<br />
und Equal Treatment – müssen ohne Aus-<br />
nahme für alle <strong>Leiharbeit</strong>nehmer Gesetz<br />
werden. Dass das möglich ist und dass<br />
<strong>Leiharbeit</strong> auch anders geregelt werden<br />
kann, zeigen nicht nur die Tarifverträge<br />
und Betriebsvereinbarungen der IG Metall,<br />
sondern auch der Blick über die Grenzen.<br />
so läuft es andernorts: <strong>Leiharbeit</strong> in Europa Die EU-Richtlinie zur <strong>Leiharbeit</strong> ist<br />
ein wichtiger Schritt hin zur Angleichung staatlicher Regelungen in Europa. Darin<br />
ist der Grundsatz Equal Treatment festgeschrieben. Sie wird in den einzelnen Ländern<br />
unterschiedlich umgesetzt.<br />
In österreich wird die <strong>Leiharbeit</strong> über einen Kollektivtarifvertrag reguliert, der für<br />
alle Verleihbetriebe bindend ist. Darin ist festgelegt, dass für <strong>Leiharbeit</strong>skräfte<br />
während der Verleihzeiten dieselben Tarifverträge wie für die Stammbelegschaft im<br />
Einsatzbetrieb gelten. Damit ist Österreich ein gutes Beispiel dafür, dass <strong>Leiharbeit</strong><br />
durch die Tarifparteien effektiv geregelt werden kann, wenn der Gesetzgeber für die<br />
Rahmenbedingungen sorgt.<br />
In dänemark gibt es für Arbeitgeber kaum Anreize, auf <strong>Leiharbeit</strong> zu setzen. Zum einen<br />
ist der Kündigungsschutz auch für Festangestellte schwach, zum anderen haben<br />
<strong>Leiharbeit</strong>skräfte dieselben tariflichen Lohnansprüche wie die Stammbelegschaften,<br />
nur für betriebliche Sozialleistungen wie Rente, Urlaub und Krankheit können während<br />
einer Qualifizierungsphase Sonderregeln gelten. <strong>Leiharbeit</strong>nehmer werden in<br />
der Regel nur für die Auftragsdauer beschäftigt. Zwischen den Einsätzen fallen sie<br />
auf die Grundsicherung zurück, die in Dänemark aber relativ hoch ist.<br />
In Frankreich gilt wie in Deutschland der Grundsatz Equal Pay, allerdings ohne<br />
Ausnahmen. Ab dem ersten Tag bekommen <strong>Leiharbeit</strong>skräfte die gleiche Be-<br />
zahlung und zusätzlich eine „Prekaritätsprämie“ in Höhe von zehn Prozent des<br />
Lohns. <strong>Leiharbeit</strong>sbetriebe zahlen in einen branchenbezogenen Weiterbildungs-<br />
fonds ein. Prinzipiell dürfen <strong>Leiharbeit</strong>er keine regulär Beschäftigten ersetzen.<br />
Die Begrenzung der Einsatzdauer auf 18 Monate soll Missbrauch verhindern.<br />
Arbeitsverträge sind meist auf einen Einsatz beschränkt – so ist die <strong>Leiharbeit</strong><br />
auch in Frankreich eine unsichere Beschäftigungsform.