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20090402_Bericht Endfassung - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Übersicht II : Zuständigkeitsverschiebungen innerhalb der<br />

Amtsgerichte durch Änderungen des BGB<br />

Vormundschaftsgericht - Betreuungsgericht –<br />

Familiengericht<br />

(Erläuterung zu Ziffer 5 und 6 der Übersicht I)<br />

Die Tabelle verdeutlicht die Verteilung der Zuständigkeiten des Vormundschaftsge-<br />

richtes, das es künftig nur noch für Altverfahren geben wird, soweit die Zuständig-<br />

keitsverschiebungen durch Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verursacht<br />

werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Zuständigkeiten des Vormund-<br />

schaftsgerichtes aufgrund anderer Gesetze, die praktisch weniger bedeutsam sind, in<br />

einer weiteren Tabelle zusammengefasst. Der Inhalt der einzelnen Regelungen, die<br />

Fundstelle im FGG-ReformG sowie wichtige materiell-rechtliche Änderungen durch<br />

das neue Gesetz (letztere in Kursivschrift) sind ebenfalls in der Übersicht enthalten.<br />

Vorschrift heute künftig<br />

§ 112, 113 BGB<br />

(Zustimmung für MJ; Führung<br />

eines Erwerbsgeschäfts)<br />

Vormundschaftsgericht Familiengericht<br />

Art. 50, Nr. 4 FGG-<br />

ReformG<br />

Ehe und Rechtsverhältnis<br />

Eltern/Kind<br />

§ 1357 II BGB (Beschränkung<br />

der Berechtigung, Geschäfte<br />

zur Deckung des Lebensbedarfs<br />

vorzunehmen)<br />

§ 1365 II BGB (Ersetzung<br />

der Zust. des Ehegatten zur<br />

Verf. über Vermögen als Ganzes)<br />

§ 1366 III3 BGB (Genehmigung<br />

von Verträgen des Ehegatten)<br />

§ 1369 II BGB (Genehmigung<br />

für Verf. über Haushaltsgegenstände)<br />

Art. 50 Nr. 11 FGG-<br />

Vormundschaftsgericht Familiengericht<br />

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