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20090402_Bericht Endfassung - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Teil B<br />

Fortbildung<br />

Aufgabenstellung<br />

Nach den ursprünglichen Vorstellungen sollte durch die Unterarbeitsgruppe Schu-<br />

lungen der Schulungsbedarf des Bezirks festgestellt sowie ein Schulungskonzept<br />

erstellt werden, um rechtzeitig in ausreichendem Maße Schulungen für die betroffe-<br />

nen Mitarbeiter anbieten zu können.<br />

In einer am 15. September 2008 erstmals vom Justizministerium einberufenen Ar-<br />

beitsgruppe „Fortbildungsbedarf durch die FGG-Reform“, der Vertreter der Mittelbe-<br />

hörden, der <strong>Justizakademie</strong> Recklinghausen, der Fachhochschule für Rechtspflege<br />

und des Ministeriums angehörten, wurde jedoch deutlich, dass wegen des erhebli-<br />

chen organisatorischen und finanziellen Aufwandes der Schulungsmaßnahmen so-<br />

wie der überregionalen Bedeutung sowohl die Organisation als auch die Konzeption<br />

der Schulungsveranstaltungen dem Grunde nach federführend durch die Justizaka-<br />

demie erfolgen werden.<br />

Die hiesige Unterarbeitsgruppe Schulungen hat es sich daraufhin angesichts dieser<br />

neuen Ausgangslage zum vorrangigen Ziel gesetzt, unter der Leitung der an beiden<br />

Arbeitsgruppen beteiligten Vertreter des Oberlandesgerichts und der VPS JUDICA<br />

die bezirklichen Schulungsbedürfnisse der Praxis bezüglich Inhalt und Ausgestaltung<br />

der Schulungen nach Dienstzweigen getrennt (Richter, Rechtspfleger, mittlerer<br />

Dienst/Servicekräfte) zu erarbeiten, zu formulieren und in die konkreten Planungen<br />

der <strong>Justizakademie</strong> einzubringen.<br />

Ergebnisse<br />

Da von den weitreichenden Gesetzesänderungen sowohl die Richter und Rechts-<br />

pfleger als auch der mittlere Dienst bzw. die Servicekräfte betroffen sein werden, hat<br />

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