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20090402_Bericht Endfassung - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Vorwort<br />

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegen-<br />

heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-ReformG) ist am 27.06.2008 vom Bun-<br />

destag verabschiedet worden und wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Es handelt sich<br />

um eine umfangreiche Gesetzesnovelle, die weitreichende Auswirkungen auf ge-<br />

richtliche Zuständigkeiten und die gerichtsinterne Organisation haben wird. Betroffen<br />

sind vor allem die Amtsgerichte, durch die Erweiterung der Zuständigkeit des Famili-<br />

engerichts jedoch im Rechtsmittelzug auch die Land- und Oberlandesgerichte. Zu-<br />

dem bringt die Reform einen erheblichen Schulungsbedarf für Servicekräfte, Rechts-<br />

pfleger und Richter mit sich.<br />

Grund für die Novelle war die Unübersichtlichkeit des geltenden Familienverfahrens-<br />

rechts durch die Verteilung der einschlägigen Rechtsnormen auf mehrere Gesetzes-<br />

werke. Auch war das Bedürfnis nach inhaltlichen Korrekturen und Nachjustierungen<br />

in bestimmten Einzelbereichen wie zum Beispiel der Aufgaben und Befugnisse des<br />

Verfahrenspflegers oder der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Zivil- und Famili-<br />

engerichts in Gewaltschutzsachen zunehmend deutlicher geworden. Der dritte<br />

Schwerpunkt ist die Erweiterung der Zuständigkeiten der Familiengerichte um be-<br />

stimmte zivilrechtliche Zuständigkeiten und um Zuständigkeiten des Vormund-<br />

schaftsgerichts ("Großes Familiengericht").<br />

Insgesamt werden durch das Gesetz etwa 110 Gesetze geändert, das Kernstück ist<br />

jedoch die umfassende Neuregelung des familiengerichtlichen Verfahrens und die<br />

Zusammenfassung des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit im FamFG (Art. 1 des<br />

FGG-RefomG). Damit einher geht die Aufhebung des FGG und des 6. und 9. Buches<br />

der ZPO. Die wichtigsten Änderungen sind:<br />

• Erweiterungen der Zuständigkeiten der Familiengerichte (großes Familienge-<br />

richt)<br />

• Vereinheitlichung des Verfahrens in Familiensachen<br />

• Unterscheidung von Familiensachen und Familienstreitsachen (letztere bis<br />

jetzt normale Zivilsachen)<br />

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