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Kalzip® Montagerichtlinie

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1.0<br />

8<br />

Einführung<br />

1.0 Einführung<br />

Anwendungsbereich<br />

Der Inhalt dieser <strong>Montagerichtlinie</strong> ist abgestimmt<br />

auf die Verarbeitung von Kalzip<br />

Profiltafeln, die Befestigungs elemente<br />

und Zubehörteile.<br />

Einbau der Profiltafeln<br />

Die Profiltafeln dürfen nur von Fachkräften<br />

des oder durch vom Hersteller entsprechend<br />

angeleitete und bevollmächtigte<br />

Firmen eingebaut werden. Vom Hersteller<br />

bzw. Verleger der Profiltafeln ist eine Ausführungsanweisung<br />

für das Verlegen der<br />

Elemente anzufertigen und den Montagefirmen<br />

auszuhändigen.<br />

Zulassung<br />

Gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher<br />

Zulassung wird vorausgesetzt, dass die<br />

Montage der Kalzip Elemente nur von<br />

Fachfirmen ausgeführt wird, die vom Her -<br />

stellwerk angeleitet und be voll mäch tigt<br />

sind.<br />

Die allgemeine bauaufsichtliche Zu las sung<br />

muss auf der Bau stelle vorliegen. Sie kann<br />

beim Herstellwerk angefordert werden.<br />

Sie enthält wichtige Hinweise auf die<br />

Quali fi kation des Montage perso nals, zur<br />

Unfallverhü tung, Begeh bar keit und zu den<br />

Verbindungselementen. Diese Hinweise<br />

sind unbedingt zu beachten. Auf andere<br />

Vorschriften der Bauauf sicht, Berufs genossen<br />

schaft usw. wird nicht ein gegangen.<br />

Sie werden als bekannt vorausgesetzt.<br />

Vorleistungen<br />

Gemäß Bauordnungsrecht ist in jedem<br />

Einzelfall der Nachweis der Stand sicher heit<br />

und Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.<br />

Aus diesen Nachweisen muss ein Ver legeplan<br />

abgeleitet werden, der ebenfalls auf<br />

der Baustelle vorliegen muss. Der Inhalt<br />

der Verlegepläne ist in DIN 18807 geregelt.<br />

Vor Beginn der Arbeiten sind die Geo -<br />

me trie und die Übergabemaße der<br />

vor her gehen den Gewerke mit den<br />

geprüften Plänen zu vergleichen. Bei<br />

Abweichungen sofort mit dem Her stell -<br />

werk in Verbindung setzen. Abweichungen<br />

schriftlich gemäß DIN 1961,<br />

VOB Teil B, §4, Absatz 3 dem Auftraggeber<br />

anzeigen.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Hinweise, Empfehlungen und An forderungen<br />

entsprechen dem derzeitigen<br />

Stand der Kenntnisse. Sie basieren auf<br />

den Erfahrungen des Herstell werkes<br />

sowie den praktischen Erfah rungen der<br />

ausführenden Firmen und sind nach<br />

bestem Gewissen erstellt. Irgendwelche<br />

klagbaren Ansprüche auf Mängel, Fehler<br />

oder Unvollstän dig keit können deshalb<br />

nicht abgeleitet werden.<br />

Spezialwerkzeuge<br />

Bördelmaschine, Handschließzange, Faltwerkzeug,<br />

Traufenabkantzange und Aufbördelgerät<br />

vor Montage be ginn überprüfen.<br />

Die Bördelmaschine muss voll schließen<br />

und die Rollensätze müssen richtig montiert<br />

sein.

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