Kalzip® Montagerichtlinie
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1.0<br />
8<br />
Einführung<br />
1.0 Einführung<br />
Anwendungsbereich<br />
Der Inhalt dieser <strong>Montagerichtlinie</strong> ist abgestimmt<br />
auf die Verarbeitung von Kalzip<br />
Profiltafeln, die Befestigungs elemente<br />
und Zubehörteile.<br />
Einbau der Profiltafeln<br />
Die Profiltafeln dürfen nur von Fachkräften<br />
des oder durch vom Hersteller entsprechend<br />
angeleitete und bevollmächtigte<br />
Firmen eingebaut werden. Vom Hersteller<br />
bzw. Verleger der Profiltafeln ist eine Ausführungsanweisung<br />
für das Verlegen der<br />
Elemente anzufertigen und den Montagefirmen<br />
auszuhändigen.<br />
Zulassung<br />
Gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher<br />
Zulassung wird vorausgesetzt, dass die<br />
Montage der Kalzip Elemente nur von<br />
Fachfirmen ausgeführt wird, die vom Her -<br />
stellwerk angeleitet und be voll mäch tigt<br />
sind.<br />
Die allgemeine bauaufsichtliche Zu las sung<br />
muss auf der Bau stelle vorliegen. Sie kann<br />
beim Herstellwerk angefordert werden.<br />
Sie enthält wichtige Hinweise auf die<br />
Quali fi kation des Montage perso nals, zur<br />
Unfallverhü tung, Begeh bar keit und zu den<br />
Verbindungselementen. Diese Hinweise<br />
sind unbedingt zu beachten. Auf andere<br />
Vorschriften der Bauauf sicht, Berufs genossen<br />
schaft usw. wird nicht ein gegangen.<br />
Sie werden als bekannt vorausgesetzt.<br />
Vorleistungen<br />
Gemäß Bauordnungsrecht ist in jedem<br />
Einzelfall der Nachweis der Stand sicher heit<br />
und Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.<br />
Aus diesen Nachweisen muss ein Ver legeplan<br />
abgeleitet werden, der ebenfalls auf<br />
der Baustelle vorliegen muss. Der Inhalt<br />
der Verlegepläne ist in DIN 18807 geregelt.<br />
Vor Beginn der Arbeiten sind die Geo -<br />
me trie und die Übergabemaße der<br />
vor her gehen den Gewerke mit den<br />
geprüften Plänen zu vergleichen. Bei<br />
Abweichungen sofort mit dem Her stell -<br />
werk in Verbindung setzen. Abweichungen<br />
schriftlich gemäß DIN 1961,<br />
VOB Teil B, §4, Absatz 3 dem Auftraggeber<br />
anzeigen.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Hinweise, Empfehlungen und An forderungen<br />
entsprechen dem derzeitigen<br />
Stand der Kenntnisse. Sie basieren auf<br />
den Erfahrungen des Herstell werkes<br />
sowie den praktischen Erfah rungen der<br />
ausführenden Firmen und sind nach<br />
bestem Gewissen erstellt. Irgendwelche<br />
klagbaren Ansprüche auf Mängel, Fehler<br />
oder Unvollstän dig keit können deshalb<br />
nicht abgeleitet werden.<br />
Spezialwerkzeuge<br />
Bördelmaschine, Handschließzange, Faltwerkzeug,<br />
Traufenabkantzange und Aufbördelgerät<br />
vor Montage be ginn überprüfen.<br />
Die Bördelmaschine muss voll schließen<br />
und die Rollensätze müssen richtig montiert<br />
sein.