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Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung

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1 Einleitung<br />

ihre Wirksamkeit ist darauf hinzuweisen, dass die hier ermittelten Angaben zur Vollzugs-<br />

dauer allein für Verurteilte gelten, deren Aufenthalt im Justizvollzug bereits beendet ist.<br />

Der Schluss auf die zu erwartende Vollzugsdauer von Personen, die sich noch im Justiz-<br />

vollzug befinden oder gegen die aktuell eine lebenslange <strong>Freiheitsstrafe</strong> verhängt oder die<br />

<strong>Sicherungsverwahrung</strong> angeordnet wird, ist unzulässig.<br />

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