Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung
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3 <strong>Sicherungsverwahrung</strong><br />
Tabelle 4: Dauer der <strong>Sicherungsverwahrung</strong> bis zur Entlassung<br />
entlassene Sicherungsverwahrte SV allein SV + Strafe<br />
mit Angaben zur Dauer der SV Median in Jahren<br />
2002 18 4,5 13,0<br />
2003 13 6,6 17,4<br />
2004 15 4,7 10,5*<br />
2005 22 6,5 12,6*<br />
2006 24 5,0 12,7**<br />
2007 16 5,2 13,3<br />
2008 17 7,3 13,1<br />
2009 25 6,8 16,7<br />
2010 60 10,6 17,6*<br />
2002–2010 210 6,9 14,6***<br />
* 2 fehlende Werte<br />
** 5 fehlende Werte<br />
*** 11 fehlende Werte<br />
re. Von Jahr zu Jahr sind dabei deutliche Schwankungen möglich. Insgesamt nähert sich<br />
die mittlere Vollzugsdauer der einer lebenslangen <strong>Freiheitsstrafe</strong>.<br />
Auf Entlassungen in die Freiheit entfiel in der Zeit zwischen 2002 <strong>und</strong> 2009 ein Anteil<br />
von etwas mehr als 60 % der beendeten Aufenthalte in der <strong>Sicherungsverwahrung</strong> (Tabel-<br />
le 5). Im Berichtsjahr 2010 wurden aufgr<strong>und</strong> der menschenrechtlichen Neubewertung des<br />
Rückwirkungsverbots mehr Unterbringungen in der <strong>Sicherungsverwahrung</strong> für erledigt<br />
erklärt als in den acht vorangegangenen Jahren zusammen genommen. Damit lag die Zahl<br />
der Erledigungen in diesem Jahr sogar über der Zahl der Aussetzungen zur Bewährung.<br />
Betrachtet man den gesamten Zeitraum dieser Erhebungsreihe seit 2002, so machten die<br />
nachträglichen Aussetzungen der Maßregel zur Bewährung fast die Hälfte der Beendigun-<br />
gen aus. Auch der Anteil von Verlegungen in den psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 67a<br />
II StGB) war mit r<strong>und</strong> 20 % nicht zu vernachlässigen.<br />
Der Anteil von Todesfällen in der <strong>Sicherungsverwahrung</strong> betrug in diesem Erhebungs-<br />
zeitraum immerhin 8,7 %; er lag damit über die Jahre hinweg niedriger als bei der lebens-<br />
langen <strong>Freiheitsstrafe</strong>. Die Situation der Sicherungsverwahrten, die trotz schwerer Krank-<br />
heit bis zu ihrem Tod im Justizvollzug verbleiben, wurde in den letzten Jahren – ebenso<br />
wie bei Gefangenen mit lebenslanger <strong>Freiheitsstrafe</strong> – zunehmend problematisiert. 8 Sui-<br />
32<br />
8 Siehe bereits die Ausführungen oben S. 21. Zur <strong>Sicherungsverwahrung</strong> Hackbarth (2006) <strong>und</strong> Skirl<br />
(2003).