29.04.2013 Aufrufe

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Lannach Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

(3) Zulässige Gesamthöhe <strong>der</strong> Gebäude/Geschossanzahl:<br />

• Die max. zulässige Gesamthöhe des Gebäudes 12 wird mit 10,0 m festgelegt.<br />

• Die max. zulässige Geschossanzahl wird mit 2 Vollgeschossen und einem ausbaufähigen<br />

Dachgeschoss (2+D) festgelegt.<br />

(4) Dachform und Hauptfirstrichtung:<br />

• Als Dachform wird das Satteldach festgelegt.<br />

• Die Hauptfirstrichtung gemäß Planwerk ist einzuhalten.<br />

• Die Dachneigung wird mit mind. 25° und höchstens 47° festgelegt.<br />

• Zulässige Dacheindeckungsmaterialen sind Flächeneindeckungen sowie kleinteilige<br />

Beton- und Tonziegel.<br />

• Die Farbe <strong>der</strong> Dacheindeckung wird mit grauen bis rotbraunen Farbtönen festgelegt.<br />

(5) Fassadengestaltung:<br />

• Die Fassadengestaltung ist als Putzfassade zulässig.<br />

• Eine Holzverkleidung des Obergeschosses bzw. Dachgeschosses (in brauner<br />

Farbgebung o<strong>der</strong> natur) ist zulässig.<br />

• Die Errichtung von Holzbauten ist zulässig.<br />

§ 8<br />

BEBAUUNGSPLANZONIERUNG<br />

GEMÄSS § 26 (4) iVm § 40 (1) STMK. ROG 2010<br />

(LGBL. NR. 49/2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 69/2011)<br />

Die Erlassung von Bebauungsplänen als Aufschließungserfor<strong>der</strong>nis beinhaltet nicht automatisch<br />

die vollständige Umsetzung <strong>der</strong> zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen. Fehlende<br />

Erschließung bzw. öffentliche siedlungs- und wirtschaftlichpolitische Interessen sollen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> festgelegten Zonierungsinstrumente koordiniert hergestellt/berücksichtigt werden.<br />

Für sämtliche Teile des Baulandes, für welche keine Bebauungspläne festgelegt wurden,<br />

kann eine Zonierung entfallen.<br />

(1) Ortsplanerisches Gutachten im Anlassfall:<br />

Ortsplanerische Gutachten und/o<strong>der</strong> Stellungnahmen können in allen Baugebieten im<br />

jeweiligen Bedarfsfall gem. Stmk. BauG idgF erstellt werden.<br />

(2) Die Erstellung von Bebauungsplänen gemäß § 40 Stmk. ROG 2010 idgF wird für<br />

folgende Aufschließungsgebiete festgelegt:<br />

KG 61203 Breitenbach: lfd. <strong>Nr</strong>. 1<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!