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Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

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<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Lannach Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

einer industriell-gewerblichen Nutzung verhin<strong>der</strong>n bzw. gefährden – freizuhalten.<br />

Hochwasserabflussuntersuchungen:<br />

Für das öffentliche Gewässer Kainach liegt eine Hochwasserabflussuntersuchung von<br />

DI Robert Zach aus dem Jahr 1997 vor. Laut Schreiben <strong>der</strong> FA 19A des Amtes <strong>der</strong><br />

Stmk. Landesregierung, Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft<br />

vom 16.12.2008 (GZ: FA 19A77La8-2004/77) sind die im <strong>Flächenwidmungsplan</strong> ersichtlich<br />

gemachten HQ30- und HQ100-Hochwasseranschlaglinien in den Auflageplan<br />

<strong>zum</strong> 5.ten <strong>Flächenwidmungsplan</strong> zu übertragen.<br />

1.4.2 Lärmsanierungsgebiete<br />

Gem. § 29 (2) Z.2 Stmk ROG 2010 idgF dürfen nur jene Flächen als vollwertiges Bauland<br />

festgelegt werden, die keiner <strong>der</strong> beabsichtigten Nutzung wi<strong>der</strong>sprechenden<br />

Immissionsbelastung (Lärm) unterliegen, wobei entsprechende Normen und Richtlinien<br />

heranzuziehen sind.<br />

Durch die ÖNORM S 5021 „Schalltechnische Grundlagen für die Örtliche und Überörtliche<br />

Raumplanung und -ordnung“, Ausgabe 04.04.2010 sind die Planungsrichtwerte<br />

für Immissionen <strong>der</strong> jeweiligen Baulandkategorie für den Ruheanspruch von Standplätzen<br />

und Flächen festgelegt.<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> Lärmimmissionen gem. ÖNORM S 5021 wird dabei <strong>der</strong> Beurteilungspegel<br />

Lr herangezogen. Dieser ist <strong>der</strong> auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete<br />

energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebigen Geräusches, <strong>der</strong> mit Anpassungswerten<br />

(Pegelzu- o<strong>der</strong> -abschlag für bestimmte Arten von Geräuschquellen bzw.<br />

-charakteristika, Schienenverkehr -5 dB, Straßenverkehr 0 dB, Anlagen + 5 dB) versehen<br />

wird.<br />

Für die Beurteilung im Tagzeitraum wesentlich ist die Immissionsbelastung des Freiraumes<br />

(Gartenbereiche) und von Aufenthaltsräumen, da hier während des Zeitraumes<br />

„Tag“ Aufenthalt stattfindet.<br />

Für die Beurteilung im Abendzeitraum wesentlich ist die Immissionsbelastung des<br />

Freiraumes (Terrassen) und Aufenthaltsräumen, da hier während des Zeitraumes<br />

„Abend“ Aufenthalt stattfindet.<br />

Für die Beurteilung im Nachtzeitraum wesentlich ist die Immissionsbelastung innerhalb<br />

<strong>der</strong> Wohngebäude (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Schlafräume) und von entsprechenden<br />

Terrassenbereichen.<br />

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