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Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

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<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Lannach Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

2 Än<strong>der</strong>ungen FWP 4.00 idgF – <strong>5.00</strong><br />

2.1 Allgemeines<br />

• Geltendes Stmk. Raumordnungsgesetzes:<br />

Aufgrund des Stmk. ROG 2010 LGBl. <strong>Nr</strong>. 49/2010 idF LGBl. <strong>Nr</strong>. 69/2011 erfolgt eine<br />

Anpassung des gesamten Planwerkes an die geltenden Bestimmungen (Baugebiete,<br />

Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik, Ersichtlichmachung von Tierhaltungsbetrieben,<br />

Planzeichenverordnung etc.).<br />

• Festlegung gemäß Planzeichenverordnung 2007, LGBl. <strong>Nr</strong>. 12/2008 sowie Anpassung<br />

an das Stmk. ROG 2010 idgF:<br />

Das gesamte Gemeindegebiet wird im 5. <strong>Flächenwidmungsplan</strong> an die geltende Planzeichenverordnung<br />

angepasst. Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planzeichenverordnung ist mit<br />

09.07.2011, LGBl. <strong>Nr</strong>. 59/2011 in Kraft getreten.<br />

• Novelle zur Bebauungsdichteverordnung, LGBl. <strong>Nr</strong>. 61/2003:<br />

Es erfolgt für den gesamten <strong>Flächenwidmungsplan</strong> die Neufestlegung <strong>der</strong> Mindestbebauungsdichten<br />

(Anhebung) bei Kerngebieten (KG), <strong>zum</strong> Teil geringfügige Anhebung<br />

<strong>der</strong> Bebauungsdichte von Bauland – Allgemeine Wohngebiete (violette Linie im Differenzplan<br />

– Umrahmung).<br />

2.2 Än<strong>der</strong>ungen im Detail:<br />

Nachfolgend werden die im <strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> gegenüber dem 4. <strong>Flächenwidmungsplan</strong><br />

idgF vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen/Anpassungen kurz beschrieben,<br />

die lfd. Nummern stellen einen direkten Bezug zur plangrafischen Darstellung im<br />

Differenzplan her:<br />

1. Neufestlegung von Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) im Nordwesten<br />

des Ortsteiles Hötschdorf unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsstruktur<br />

sowie Neufestlegung von Bauland – Aufschließungsgebiet für Allgemeines<br />

Wohngebiet (WA(1)) unter Hinweis auf die angestrebte Siedlungsentwicklung<br />

Richtung Südwesten, basierend auf dem rechtswirksamen Teilbebauungsplan<br />

„Hötschdorf – Nordwest“.<br />

2. Neufestlegung von Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) nördlich <strong>der</strong><br />

Landesstraße L 340 (Mooskirchner Straße) im Ortszentrum des Ortsteiles<br />

Hötschdorf sowie Festlegung von Bauland – Dorfgebiet (DO) südlich <strong>der</strong> Landesstraße<br />

L 340 zur Nachverdichtung <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsstruktur.<br />

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