29.04.2013 Aufrufe

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 der Marktgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Lannach Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

10. Anpassung <strong>der</strong> Bebauungsdichte (geringfügige Anhebung des Höchstwertes)<br />

im Sinne einer gebietsweisen Festlegung, geringfügige Arrondierung des festgelegten<br />

Bauland – Allgemeinen Wohngebietes westlich <strong>der</strong> Kaiserbergstraße<br />

(Grdst. <strong>Nr</strong>. 700/4, KG Lannach) (Teilfl.) und Anpassung <strong>der</strong> Baulandfestlegung<br />

an bundesrechtliche Tatbestände (Wald) als zeitlich folgende Nutzung<br />

(LF[WA]0,2-0,6).<br />

11. Anpassung <strong>der</strong> Bebauungsdichte von Bauland – Allgemeines Wohngebiet (gebietsweise<br />

Festlegung) sowie geringfügige Arrondierung von Bauland - Allgemeines<br />

Wohngebiet Richtung Norden (1 Bauplatz) und Richtung Süden (1<br />

Bautiefe) unter Berücksichtigung von bundesrechtlichen Tatbeständen (Wald<br />

– zeitlich folgende Nutzung) sowie teilweise Baulandrücknahme auf Basis fehlen<strong>der</strong><br />

Verkehrserschließung.<br />

12. Geringfügige Arrondierung des festgelegten Bauland – Allgemeinen Wohngebietes<br />

mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 (1 Bauplatz) aufgrund <strong>der</strong> Bestandssituation.<br />

13. Neufestlegung von Bauland – Gewerbegebiet (GG) mit einer Bebauungsdichte<br />

von 0,2-0,6 südwestlich des Bahnhofes aufgrund geän<strong>der</strong>ter Eigentumsverhältnisse<br />

sowie angestrebter Nachnutzung des Bestandsobjektes.<br />

14. Geringfügige Arrondierung von Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) südlich<br />

und nördlich <strong>der</strong> Hauptstraße unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bestandssituation<br />

(Gebäudebestand im Freiland) und <strong>der</strong> angestrebten Nachverdichtung <strong>der</strong><br />

angestrebten Siedlungsstruktur iVm bundesrechtlichen Tatbeständen (Wald).<br />

15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsart von Freiland Son<strong>der</strong>nutzung in Bauland – Kerngebiet<br />

mit einer Bebauungsdichte von 0,5-1,5 gemäß den Festlegungen im Entwicklungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> zur Stärkung des Hauptortes unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom) und teilweise<br />

Rücknahme <strong>der</strong> festgelegten Son<strong>der</strong>nutzung im Freiland für Sportzwecke<br />

sowie geringfügige Arrondierung des festgelegten Baulandes – Allgemeines<br />

Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 aufgrund <strong>der</strong> Bestandssituation.<br />

16. Geringfügige Arrondierung von Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) mit<br />

einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Siedlungsstruktur sowie <strong>der</strong> Nahelage <strong>zum</strong> öffentlichen Gewässer (Oisnitzbach)<br />

und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> technischen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Kanal, Wasser, Strom) iVm den Festlegungen im geltenden Entwicklungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong>.<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!