Arten- und Biotopschutz - Nationalpark Bayerischer Wald
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48 NATIONALPARKPLAN 2010<br />
6. Gebietsfremde <strong>Arten</strong><br />
Der <strong>Arten</strong>schutzauftrag im <strong>Nationalpark</strong> umfasst nach § 3<br />
Abs. 1 NP-VO die Sicherung der heimischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften<br />
unter Gewährleistung der naturgegebenen<br />
ökosystemeigenen Dynamik der Lebensgemeinschaften. Eindringende<br />
gebietsfremde <strong>Arten</strong> können dabei die gebietstypische,<br />
autochthone Flora <strong>und</strong> Fauna verfälschen <strong>und</strong> nachhaltig<br />
beeinträchtigen, wenn nicht gar in Einzelfällen zum Erlöschen<br />
bringen. Sofern das Risiko besteht, dass die erstrebte Qualität<br />
von <strong>Arten</strong>- <strong>und</strong> Prozessschutz durch das Eindringen bzw. die<br />
Der rote Fingerhut entfaltet sich rasch an Wegrändern <strong>und</strong> in größeren <strong>Wald</strong>lücken (Foto: Joachim Hußlein)<br />
Etablierung von gebietsfremden <strong>Arten</strong> im <strong>Nationalpark</strong>gebiet<br />
gefährdet wird, sollen gr<strong>und</strong>sätzlich Managementmaßnahmen<br />
(Eindämmung, Zurückdrängung, Regulierung) ergriffen werden.<br />
Entscheidend allerdings ist, dass die Verhältnismäßigkeit<br />
der Mittel gewahrt wird <strong>und</strong> bei zeitlich <strong>und</strong> räumlich begrenzten<br />
Eingriffen auch entsprechende Erfolgsaussichten bestehen.