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FREIWILLIGER GEMEINDEBEITRAG …<br />
14<br />
Der Name än<strong>de</strong>rte sich – die Sache<br />
bleibt…<br />
Darum bitten wir Sie auch dieses<br />
Jahr wie<strong>de</strong>r ganz herzlich um ihren<br />
finanziellen Beitrag zum Gemein<strong>de</strong>leben!<br />
Das Kultusministerium hat im Jahr<br />
2000 bemängelt, dass die Kirchgel<strong>de</strong>rhebung<br />
nicht die Voraussetzungen<br />
einer Steuer erfülle; die<br />
Kirchgeldpflichtigen seien nicht<br />
lückenlos erfasst, bei Nichtzahlung<br />
wer<strong>de</strong> nicht beigetrieben, die<br />
Selbsteinschätzung über die Höhe<br />
<strong>de</strong>r Zahlung sei problematisch.<br />
Das Kollegium <strong>de</strong>s Oberkirchenrats<br />
hat <strong>de</strong>mzufolge per Verordnung<br />
vom 7. Februar 2006 die Aufhebung<br />
<strong>de</strong>r Ortskirchensteuer beschlossen.<br />
Seit <strong>de</strong>m Jahr 2007 gibt es nun das<br />
Kirchgeld als Ortskirchensteuer<br />
nicht mehr.<br />
Statt<strong>de</strong>ssen bitten wir Sie nun, sofern<br />
Sie keine Kirchensteuer bezahlen,<br />
um einen FREIWILLIGEN<br />
GEMEINDEBEITRAG.<br />
Denn wo Rechte sind (z.B. das<br />
kirchliche Wahlrecht, Gottesdienstangebote<br />
zu Taufe, kirchlicher<br />
Trauung und kirchlicher Bestattung),<br />
da sind nicht zuletzt<br />
auch finanzielle Verpflichtungen.<br />
Ihre Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> bittet Sie,<br />
bei<strong>de</strong>s wahrzunehmen und sie in<br />
Freiwilliger Gemein<strong>de</strong>beitrag 2008<br />
DAS FRÜHERE KIRCHGELD<br />
ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen.<br />
Selbstverständlich bestimmen Sie<br />
selber die Höhe Ihres freiwilligen<br />
Beitrags! Und natürlich erwarten<br />
wir von Ihnen auch keinen zusätzlichen<br />
Beitrag, sofern Sie schon<br />
Kirchensteuer entrichten, was wir<br />
aufgrund <strong>de</strong>s Steuergeheimnisses<br />
nicht wissen, o<strong>de</strong>r in wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen leben müssen,<br />
die solch einen Beitrag zu einer<br />
schweren finanziellen Belastung<br />
machen.<br />
Bei <strong>de</strong>m freiwilligen Gemein<strong>de</strong>beitrag<br />
können Sie auch selbst entschei<strong>de</strong>n,<br />
welches kirchliche Projekt<br />
Sie in <strong>de</strong>n einzelnen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n<br />
unterstützen wollen,<br />
o<strong>de</strong>r das Projekt „Schülercafé“,<br />
das alle drei evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n<br />
Freibergs gemeinsam<br />
tragen.<br />
Da <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>beitrag eine<br />
Spen<strong>de</strong> ist, können Sie diese beim<br />
Finanzamt geltend machen. Bis zu<br />
einem Betrag von 200,- € gilt <strong>de</strong>r<br />
Einzahlungsbeleg. Bei Beträgen ab<br />
200,- € geht Ihnen automatisch<br />
eine Spen<strong>de</strong>nbescheinigung zu.<br />
Kirchliche Arbeit vor Ort bleibt<br />
auf Spen<strong>de</strong>n von allen Gemein<strong>de</strong>glie<strong>de</strong>rn<br />
angewiesen.<br />
Monika Helm