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FREIWILLIGER GEMEINDEBEITRAG …<br />

14<br />

Der Name än<strong>de</strong>rte sich – die Sache<br />

bleibt…<br />

Darum bitten wir Sie auch dieses<br />

Jahr wie<strong>de</strong>r ganz herzlich um ihren<br />

finanziellen Beitrag zum Gemein<strong>de</strong>leben!<br />

Das Kultusministerium hat im Jahr<br />

2000 bemängelt, dass die Kirchgel<strong>de</strong>rhebung<br />

nicht die Voraussetzungen<br />

einer Steuer erfülle; die<br />

Kirchgeldpflichtigen seien nicht<br />

lückenlos erfasst, bei Nichtzahlung<br />

wer<strong>de</strong> nicht beigetrieben, die<br />

Selbsteinschätzung über die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Zahlung sei problematisch.<br />

Das Kollegium <strong>de</strong>s Oberkirchenrats<br />

hat <strong>de</strong>mzufolge per Verordnung<br />

vom 7. Februar 2006 die Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Ortskirchensteuer beschlossen.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahr 2007 gibt es nun das<br />

Kirchgeld als Ortskirchensteuer<br />

nicht mehr.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen bitten wir Sie nun, sofern<br />

Sie keine Kirchensteuer bezahlen,<br />

um einen FREIWILLIGEN<br />

GEMEINDEBEITRAG.<br />

Denn wo Rechte sind (z.B. das<br />

kirchliche Wahlrecht, Gottesdienstangebote<br />

zu Taufe, kirchlicher<br />

Trauung und kirchlicher Bestattung),<br />

da sind nicht zuletzt<br />

auch finanzielle Verpflichtungen.<br />

Ihre Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> bittet Sie,<br />

bei<strong>de</strong>s wahrzunehmen und sie in<br />

Freiwilliger Gemein<strong>de</strong>beitrag 2008<br />

DAS FRÜHERE KIRCHGELD<br />

ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen.<br />

Selbstverständlich bestimmen Sie<br />

selber die Höhe Ihres freiwilligen<br />

Beitrags! Und natürlich erwarten<br />

wir von Ihnen auch keinen zusätzlichen<br />

Beitrag, sofern Sie schon<br />

Kirchensteuer entrichten, was wir<br />

aufgrund <strong>de</strong>s Steuergeheimnisses<br />

nicht wissen, o<strong>de</strong>r in wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen leben müssen,<br />

die solch einen Beitrag zu einer<br />

schweren finanziellen Belastung<br />

machen.<br />

Bei <strong>de</strong>m freiwilligen Gemein<strong>de</strong>beitrag<br />

können Sie auch selbst entschei<strong>de</strong>n,<br />

welches kirchliche Projekt<br />

Sie in <strong>de</strong>n einzelnen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n<br />

unterstützen wollen,<br />

o<strong>de</strong>r das Projekt „Schülercafé“,<br />

das alle drei evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n<br />

Freibergs gemeinsam<br />

tragen.<br />

Da <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>beitrag eine<br />

Spen<strong>de</strong> ist, können Sie diese beim<br />

Finanzamt geltend machen. Bis zu<br />

einem Betrag von 200,- € gilt <strong>de</strong>r<br />

Einzahlungsbeleg. Bei Beträgen ab<br />

200,- € geht Ihnen automatisch<br />

eine Spen<strong>de</strong>nbescheinigung zu.<br />

Kirchliche Arbeit vor Ort bleibt<br />

auf Spen<strong>de</strong>n von allen Gemein<strong>de</strong>glie<strong>de</strong>rn<br />

angewiesen.<br />

Monika Helm

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