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Niederschrift der Sitzung Nr. 07 vom 06. Juni - Amt Nordstormarn

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– 4 –<br />

Herr Frank und Bürgermeister Müller favorisieren die Variante 2, zumal hier <strong>der</strong><br />

Charakter <strong>der</strong> Hofstelle erhalten bleiben könne, die Grundstücksgröße großzügig<br />

bemessen und eine Zufahrt zur landwirtschaftliche Fläche möglich sei.<br />

Bürgermeister Müller weist darauf hin, dass am Dorfteich entlang <strong>der</strong> Heilsaustraße<br />

3 neue Linden gepflanzt werden sollten, die gleichzeitig eine optische Geschwindigkeitsreduzierung<br />

darstellen könnten.<br />

In diesem Zusammenhang berichtet Herr Müller auch über die Skepsis <strong>der</strong> Eigentümer,<br />

<strong>der</strong>en Grundstücke von dem geplanten Wan<strong>der</strong>weg betroffen wären, so dass er<br />

davon ausgehe, von <strong>der</strong> Idee, eine Wan<strong>der</strong>wegverbindung herzustellen, Abstand<br />

nehmen zu müssen.<br />

Herr Frank verliest die Beschlussvorlage, darauf fasst <strong>der</strong> Ausschuss folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt <strong>der</strong> Gemeindevertretung zu beschließen:<br />

1. Für das Gebiet<br />

südlich <strong>der</strong> „Heilsaustraße“ (L 71) und <strong>der</strong> Straße „Am Teich“, westlich und<br />

nordwestlich <strong>der</strong> Bebauung Am Teich <strong>Nr</strong>. 3 - 7 (fortl. unger. <strong>Nr</strong>.), nördlich und<br />

östlich <strong>der</strong> Heilsau-Nie<strong>der</strong>ung und des Naturschutzgebietes „Oberer Herrenteich“<br />

wird <strong>der</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 5 aufgestellt.<br />

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:<br />

• Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Plangebietes u. a.<br />

durch:<br />

o Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes<br />

o Festsetzungen zur absoluten Höhe baulicher Anlagen in Form von Gebäude-,<br />

First- und /o<strong>der</strong> Traufhöhen unter Berücksichtigung u. a. <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Ortsstruktur,<br />

<strong>der</strong> Ortsgestaltung und des Orts- und Landschaftsbildes<br />

o Festsetzungen zum Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung in Bezug auf die Grundflächenzahl<br />

bzw. max. Grundfläche und auf die überbaubaren Grundstücksflächen<br />

als „Baukörper-Festsetzungen“<br />

o Berücksichtigung <strong>der</strong> Bestandssituation innerhalb des städtebaulichen Gesamtkonzeptes<br />

o Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung, insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />

rückwärtig gelegenen Bauflächen betreffend<br />

o Beachtung <strong>der</strong> natur- und artenschutzfachlicher Belange, insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Übergangsbereich zur Heilsau-Nie<strong>der</strong>ung und zum Naturschutzgebiet „Oberer<br />

Herrenteich“ betreffend<br />

o Nachweis erfor<strong>der</strong>lich werden<strong>der</strong> Minimierungsmaßnahmen<br />

Anmerkung:<br />

H:\Gremien 2008-2013\Heidekamp\2008-2013 FinanzBauUmweltausschuss\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2011-06-06 <strong>Nr</strong>. <strong>07</strong>_FBU 15 - N.docx

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