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Niederschrift der Sitzung Nr. 16 vom 24. April - Amt Nordstormarn

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Gemeinde Wesenberg <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong> / 2003 - 2008<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung Wesenberg am <strong>24.</strong> <strong>April</strong> 2006<br />

im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Stubbendorf<br />

Anwesend:<br />

Frau Bürgermeisterin Karin Dettke<br />

Gemeindevertreter/in:<br />

Herr Thomas Claussen<br />

Frau Ariane Denker<br />

Herr Theodor Warneke<br />

Entschuldigt fehlte: Herr Olav Brüß<br />

Herr Friedhelm Möller<br />

Herr Detlef Kapinos<br />

Herr Karsten Kaack<br />

Unentschuldigt fehlte: ./.<br />

Weiterhin nahm teil:<br />

Herr Grube, Architekturbüro Hauke + Grube zu TOP 4<br />

Von <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sverwaltung nahm an <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> teil:<br />

Herr Kühn als Protokollführer<br />

Beginn <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>: 19.00 Uhr<br />

Ende <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>: 19.50 Uhr<br />

Herr Robert Moltzan<br />

Herr Herbert Erdmann<br />

Herr Reinhard Dörge<br />

Die Gemeindevertreter/in waren am 07. <strong>April</strong> 2006 unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung eingeladen<br />

worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe<br />

- veröffentlicht.<br />

Die Bürgermeisterin eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die<br />

Beschlussfähigkeit <strong>der</strong> Gemeindevertretung fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc


– 2 –<br />

Tagesordnung:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Protokollgenehmigung<br />

3. Bericht <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

4. Bau eines Kin<strong>der</strong>gartens im OT Stubbendorf<br />

hier: Sachstandsbericht und Beschluss über weiteres Vorgehen<br />

5. Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 5, 1. Än<strong>der</strong>ung (vereinfacht) <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg;<br />

Gebiet: Ortsteil Stubbendorf, westlich Bruhnkatener Weg,<br />

Gemeindbedarfsfläche Feuerwehr/ soziale Zwecke<br />

hier: Aufstellungs- und Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss<br />

6. Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 B <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg; Gebiet: Ortsteil<br />

Stubbendorf "Südwest" südlich Bundesstraße B 75, westlich des<br />

Wesenberger Weges, nördlich des geplanten Grünzuges des Gewerbegebietes,<br />

östlich <strong>der</strong> Stadtgrenze zu Reinfeld<br />

hier: Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 27.08.1998<br />

7. Auftrags- und Vergabeordnung;<br />

hier: Aktualisierung<br />

8. Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im<br />

Erschließungsgebiet B-Plan <strong>Nr</strong>. 5, OT Stubbendorf<br />

9. Verschiedenes<br />

Zu 1: Einwohnerfragestunde<br />

a) Herr Stolzenberg <strong>vom</strong> Planlabor Stolzenberg gibt sein Bedauern zum Ausdruck,<br />

dass er als Stubbendorfer nicht als Planer für die B-Pläne 4 B und 5 ausgewählt<br />

wurde.<br />

b) Herr Kluvetasch informiert, dass die Papiercontainer 14 Tage lang nicht entleert<br />

wurden.<br />

Herr Moltzan berichtet, dass am gestrigen Tag genügend Platz vorhanden war.<br />

c) Herr Löwe informiert über Straßenschäden:<br />

– Loch im Asphalt Einmündung B 75/Bruhnkatener Weg<br />

– einen zu hohen Schachtdeckel im Gehweg (B 75)vor seinen Hof und<br />

– im Bereich Wesenberger Weg 1<br />

d) Herr Dörge informiert über den sanierungsbedürftigen Gehweg im Bereich<br />

Mühlenkamp (Groß Wesenberg).<br />

e) Herr Moltzan und Herr Kluvetasch sprechen die geän<strong>der</strong>te Straßenführung im<br />

Gewerbegebiet an.<br />

f) Herr Kluvetasch fragt nach einem Termin für die Sanierung des Wesenberger<br />

Weges.<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc


Zu 2: Protokollgenehmigung<br />

– 3 –<br />

Das Protokoll <strong>Nr</strong>. 15/2003-2008 über die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung Wesenberg<br />

am 15. März 2006 war allen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen<br />

zugegangen.<br />

Im letzten Protokoll muss es anstelle <strong>vom</strong> 15. März 2008 "2006" heißen.<br />

Weitere Einwendungen werden gegen Inhalt, Form und Fassung des Protokolls nicht<br />

erhoben; es gilt damit als genehmigt.<br />

Zu 3: Bericht <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

Die Bürgermeisterin berichtet über die Ereignisse seit <strong>der</strong> letzten Gemeindevertretersitzung.<br />

Zu 4: Bau eines Kin<strong>der</strong>gartens im OT Stubbendorf<br />

hier: Sachstandsbericht und Beschluss über weiteres Vorgehen<br />

Die Bürgermeisterin gibt einen kurzen Sachstandsbericht über durchgeführte Planän<strong>der</strong>ungen,<br />

Gespräche mit den Nachbarn und verweist auf die in <strong>der</strong> anschließenden<br />

Einwohnerversammlung vorgesehene detaillierte Aussprache zum Sachverhalt.<br />

Zu 5: Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 5, 1. Än<strong>der</strong>ung (vereinfacht) <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg;<br />

Gebiet: Ortsteil Stubbendorf, westlich Bruhnkatener Weg, Gemeindbedarfsfläche<br />

Feuerwehr/ soziale Zwecke<br />

hier: Aufstellungs- und Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss<br />

Beschluss:<br />

1. Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt die Aufstellung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg für das Gebiet:<br />

Ortsteil Stubbendorf, westlich Bruhnkatener Weg,<br />

Gemeindbedarfsfläche Feuerwehr/ soziale Zwecke<br />

im vereinfachten Verfahren mit dem Ziel <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Festsetzungen. Dabei<br />

wird von <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB abgesehen.<br />

2. Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Ostholstein aus<br />

Eutin beauftragt.<br />

3. Das <strong>Amt</strong> <strong>Nordstormarn</strong> wird gebeten den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc


– 4 –<br />

4. Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt den ihr zur <strong>Sitzung</strong> vorliegenden<br />

Vorentwurf <strong>der</strong> 1. vereinfachten Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Wesenberg für das Gebiet:<br />

Ortsteil Stubbendorf, westlich Bruhnkatener Weg,<br />

Gemeindbedarfsfläche Feuerwehr/ soziale Zwecke<br />

als Entwurf ohne Än<strong>der</strong>ungen.<br />

5. Das <strong>Amt</strong> <strong>Nordstormarn</strong> wird gebeten die Beteiligungsverfahren nach § 2 BauGB<br />

(Nachbargemeinden), § 3(2) BauGB (öffentliche Auslegung) und § 4 BauGB<br />

(Träger öffentlicher Belange) verbunden mit <strong>der</strong> Anzeige gegenüber <strong>der</strong> Landesplanung<br />

zu veranlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür<br />

0 Stimmen dagegen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu 6: Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 B <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg; Gebiet: Ortsteil Stubbendorf<br />

"Südwest" südlich Bundesstraße B 75, westlich des Wesenberger Weges, nördlich<br />

des geplanten Grünzuges des Gewerbegebietes, östlich <strong>der</strong> Stadtgrenze zu<br />

Reinfeld<br />

hier: Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>vom</strong> 27.08.1998<br />

Beschluss:<br />

1. Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens<br />

zum Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 B <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg für das Gebiet:<br />

Südwest" südlich Bundesstraße B 75,<br />

westlich des Wesenberger Weges,<br />

nördlich des geplanten Grünzuges des Gewerbegebietes,<br />

östlich <strong>der</strong> Stadtgrenze zu Reinfeld.<br />

2. Das Planungsbüro Ostholstein, Eutin, wird mit <strong>der</strong> Fortführung des Planverfahrens<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt.<br />

3. Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt den zur <strong>Sitzung</strong> vorliegenden<br />

Entwurf des Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 B als Entwurf gemäß § 3 (2) BauGB in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>vom</strong> 27.08.1998 und bestimmt diesen zugleich zur öffentlichen Auslegung<br />

nach § 3 (2) BauGB in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 27.08.1998.<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc


– 5 –<br />

4. Das Planungsbüro Ostholstein wird gebeten, den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 4 B durch das beauftragte Büro TGP, Lübeck, entsprechend anpassen<br />

zu lassen und daraus entstehende redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen in den Bebauungsplanentwurf<br />

einzuarbeiten. Alsdann ist <strong>der</strong> Bebauungsplanentwurf mit dem<br />

Grünordnungsplan dazu öffentlich auszulegen und das beschlossene Beteiligungsverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür<br />

0 Stimmen dagegen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu 7: Auftrags- und Vergabeordnung;<br />

hier: Aktualisierung<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Ausschreibungs- und Vergabeordnung:<br />

Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen für<br />

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsverträgen (nach VOL) bzw. von Bauleistungen<br />

(nach VOB) werden gemäß <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung<br />

– SHVgVO – <strong>vom</strong> 03.11.2005 geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Vergabe freiberuflicher Leistungen erfolgt ebenfalls analog <strong>der</strong> SHVgVO.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür<br />

0 Stimmen dagegen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Zu 8: Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Erschließungsgebiet<br />

B-Plan <strong>Nr</strong>. 5, OT Stubbendorf<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde Wesenberg widmet als Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen-<br />

und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straßen<br />

dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i. S. d. § 3 (1) <strong>Nr</strong>. 3 a) StrWG<br />

ein:<br />

� Straße "Am Wischhof" im Neubaugebiet des B 5, Flurstück 35/22 <strong>der</strong> Flur 2 und<br />

3 <strong>der</strong> Gemarkung Stubbendorf,<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc


– 6 –<br />

� Straße "Ohlfeld" im Neubaugebiet des B 5, Flurstück 55/4 <strong>der</strong> Flur 2 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Stubbendorf<br />

Die <strong>Amt</strong>sverwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen<br />

und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür<br />

0 Stimmen dagegen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Zu 9: Verschiedenes<br />

a) Der Spielplatz im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 5 (Wischhof) soll im Monat Mai nach dem<br />

Aufstellen <strong>der</strong> Spielgeräte fertig hergestellt werden.<br />

Die Firma Danhaus hat eine Kostenübernahmeerklärung zur Beseitigung <strong>der</strong> Oberflächenschäden<br />

vorgelegt.<br />

b) Der Tümpel im Biotop im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 5 kann nach Rücksprache mit <strong>der</strong><br />

unteren Naturschutzbehörde trocken gelegt werden. Eventuelle Sicherheitsmaßnamen<br />

sind bis dahin zu überprüfen.<br />

c) Die Bürgermeisterin berichtet, dass eventuell verschiedene Buslinien gestrichen<br />

werden sollen und auch die Anrufsammeltaxen überprüft werden sollen.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde Wesenberg soll in diesem Zuge <strong>der</strong> Antrag auf Ausweitung<br />

dieses Systems auch für Ratzbek und die weiteren Ortsteile gestellt werden.<br />

d) Auf Nachfrage wird informiert, dass die Kläranlageneinzäunung im Bereich des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 6 noch nicht endgültig geklärt ist.<br />

e) Es wird vereinbart, dass die Feuerwehr Stubbendorf einen Schlüssel für das Gelände<br />

<strong>der</strong> Kläranlage am Wesenberger Weg sowie die Telefonnummer des Klärwärters<br />

erhält.<br />

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, bedankt die Bürgermeisterin sich bei den<br />

Anwesenden und schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

(Dettke)<br />

Bürgermeisterin<br />

H:\Gremien\Wesenberg\2003-2008 Gemeindevertretung\<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>en\2006-04-24 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>_GV 20 - N.doc<br />

(Kühn)<br />

Protokollführer

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