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Geschäftsbericht 2008 - Softship AG

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6 Sachanlagevermögen<br />

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gegenstände des<br />

Sachanlagevermögens werden linear über die betriebsgewöhn-<br />

lichen Nutzungsdauern (zwischen drei und zehn Jahren)<br />

abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung in den Posten Umsatz-, Vertriebs- und<br />

Verwaltungskosten enthalten.<br />

7 Wertminderungen<br />

Der Wertansatz von Gegenständen des Sachanlagever-<br />

mögens sowie von immateriellen Vermögenswerten wird jährlich<br />

überprüft bzw. wenn Anzeichen für eine Wertminderung vor-<br />

liegen. Wenn der Wertansatz eines Vermögenswertes seinen<br />

erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine außerplanmäßge<br />

Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der<br />

jeweils höhere Betrag seines Nettoverkaufspreises oder seines<br />

Nutzungswertes. Der Nettoverkaufspreis ist der aus einem<br />

Verkauf zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag; der<br />

Nutzungswert ist der Barwert der erwarteten Erträge aus dem<br />

weiteren Gebrauch des Vermögenswertes und dem Verkaufs-<br />

wert am Ende der Nutzungsdauer. Der Nutzungswert wird für<br />

jeden Vermögenswert einzeln bzw. für die entsprechende<br />

zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.<br />

8 Latente Steuern<br />

In Übereinstimmung mit IAS 12 werden latente Steuern für<br />

temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermö-<br />

genswerts oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seiner<br />

steuerlichen Bemessungsgrundlage gebildet.<br />

Aktive und passive latente Steuern werden in Höhe der für<br />

die nachfolgenden Geschäftsjahre aufgenommenen Steuer-<br />

lasten bzw. Steuergutschriften auf der Grundlage der zum<br />

Bilanzstichtag gültigen Steuergesetze gebildet. Aus steuerlichen<br />

Verlustvorträgen resultierende aktive latente Steuern werden<br />

aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer<br />

Zukunft ein steuerliches Ergebnis vorhanden ist, mit dem die<br />

steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.<br />

Latente Steuern sind unter Verwendung der zu dem Zeitpunkt<br />

gültigen Steuersätze zu ermitteln, zu dem es wahrscheinlich<br />

ist, dass die temporären Differenzen ausgeglichen werden.<br />

Die Auswirkungen von Änderungen in der Steuergesetzgebung,<br />

die sich in Bezug auf aktive und passive latente Steuern<br />

ergeben, sind während der Periode in der Gewinn- und Ver-<br />

lustrechnung zu erfassen, in der die Änderung wirksam wird.<br />

Der Steuersatz von 32,3 % (Vorjahr: 32,3 % setzt sich zusam-<br />

men aus der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

sowie dem durchschnittlich anwendbaren Gewerbesteuersatz.<br />

Aktive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem<br />

niedrigeren Wert bzw. Passiva zu einem höheren Wert als der<br />

steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern<br />

diese Unterschiede temporär und steuerlich abzugsfähig sind.<br />

22<br />

Die aktiven latenten Steuern ergeben sich neben den Verlust-<br />

vorträgen auch aus der Zwischengewinneliminierung.<br />

Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem<br />

höheren Wert bzw. Passiva zu einem niedrigeren Wert als der<br />

steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern<br />

diese Unterschiede temporär und steuerbar sind. Bei den<br />

passiven latenten Steuern handelt es sich hier insbesondere<br />

um Bewertungsdifferenzen in den künftigen Forderungen aus<br />

Dienstleistungsverträgen, die Auflösung von Pauschalwertbe-<br />

richtigungen auf Forderungen sowie die Aktivierung von selbs-<br />

terstellter Software.<br />

Die Berechnung aktiver latenter Steuern für noch nicht<br />

genutzte steuerliche Verlustvorträge erfolgt auf Basis eines<br />

überschaubaren Planungszeitraums.<br />

Die sich ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern<br />

wurden – wo möglich – zum 31. Dezember <strong>2008</strong> saldiert.<br />

9 Finanzielle Vermögenswerte<br />

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne des IAS 39 werden<br />

in unterschiedliche Kategorien eingeordnet. Beim erstmaligen<br />

Ansatz solcher Vermögenswerte werden diese mit dem beizu-<br />

legenden Zeitwert bewertet. Direkt zurechenbare Transaktions-<br />

kosten werden erfolgswirksam erfasst, sofern das betreffende<br />

Finanzinstrument anschließend zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet wird. Nach erstmaligem Ansatz werden zur Veräuße-<br />

rung verfügbare Finanzinstrumente mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet und die Gewinne und Verluste direkt im<br />

Eigenkapital erfasst. Finanzinstrumente der Kategorie „Kredite<br />

und Forderungen“ und „sonstige Verbindlichkeiten“ werden mit<br />

den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertminde-<br />

rungen auf Finanzinstrumente werden erfolgswirksam erfasst<br />

– im Falle von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumen-<br />

ten, sofern eine Wertminderung des Vermögenswerts objektiv<br />

notwendig ist. Der Konzern verfügt derzeit über keine Finanz-<br />

instrumente der Kategorien „Erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert“ (inkl. „Zu Handelszwecken gehalten“) und „Bis zur<br />

Endfälligkeit gehalten“.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn<br />

i) die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Vermögens-<br />

wert auslaufen, ii) der Konzern das Recht, Cashflows aus dem<br />

Vermögenswert zu generieren, behält, jedoch eine Verpflichtung<br />

zur vollständigen und unverzüglichen Zahlung der Cashflows<br />

an einen Dritten im Rahmen einer Vereinbarung zur Weiterlei-<br />

tung angenommen hat, oder iii) das Recht, Cashflows aus<br />

dem Vermögenswert zu generieren, übertragen hat und ent-<br />

weder a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des<br />

Vermögenswerts übertragen wurden oder b) alle wesentlichen<br />

Risiken und Chancen des Vermögenswerts weder übertragen<br />

noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht des Vermö-<br />

genswerts übertragen wurde.

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