Geschäftsbericht 2008 - Softship AG
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6 Sachanlagevermögen<br />
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gegenstände des<br />
Sachanlagevermögens werden linear über die betriebsgewöhn-<br />
lichen Nutzungsdauern (zwischen drei und zehn Jahren)<br />
abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung in den Posten Umsatz-, Vertriebs- und<br />
Verwaltungskosten enthalten.<br />
7 Wertminderungen<br />
Der Wertansatz von Gegenständen des Sachanlagever-<br />
mögens sowie von immateriellen Vermögenswerten wird jährlich<br />
überprüft bzw. wenn Anzeichen für eine Wertminderung vor-<br />
liegen. Wenn der Wertansatz eines Vermögenswertes seinen<br />
erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine außerplanmäßge<br />
Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der<br />
jeweils höhere Betrag seines Nettoverkaufspreises oder seines<br />
Nutzungswertes. Der Nettoverkaufspreis ist der aus einem<br />
Verkauf zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag; der<br />
Nutzungswert ist der Barwert der erwarteten Erträge aus dem<br />
weiteren Gebrauch des Vermögenswertes und dem Verkaufs-<br />
wert am Ende der Nutzungsdauer. Der Nutzungswert wird für<br />
jeden Vermögenswert einzeln bzw. für die entsprechende<br />
zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.<br />
8 Latente Steuern<br />
In Übereinstimmung mit IAS 12 werden latente Steuern für<br />
temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermö-<br />
genswerts oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seiner<br />
steuerlichen Bemessungsgrundlage gebildet.<br />
Aktive und passive latente Steuern werden in Höhe der für<br />
die nachfolgenden Geschäftsjahre aufgenommenen Steuer-<br />
lasten bzw. Steuergutschriften auf der Grundlage der zum<br />
Bilanzstichtag gültigen Steuergesetze gebildet. Aus steuerlichen<br />
Verlustvorträgen resultierende aktive latente Steuern werden<br />
aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer<br />
Zukunft ein steuerliches Ergebnis vorhanden ist, mit dem die<br />
steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.<br />
Latente Steuern sind unter Verwendung der zu dem Zeitpunkt<br />
gültigen Steuersätze zu ermitteln, zu dem es wahrscheinlich<br />
ist, dass die temporären Differenzen ausgeglichen werden.<br />
Die Auswirkungen von Änderungen in der Steuergesetzgebung,<br />
die sich in Bezug auf aktive und passive latente Steuern<br />
ergeben, sind während der Periode in der Gewinn- und Ver-<br />
lustrechnung zu erfassen, in der die Änderung wirksam wird.<br />
Der Steuersatz von 32,3 % (Vorjahr: 32,3 % setzt sich zusam-<br />
men aus der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
sowie dem durchschnittlich anwendbaren Gewerbesteuersatz.<br />
Aktive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem<br />
niedrigeren Wert bzw. Passiva zu einem höheren Wert als der<br />
steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern<br />
diese Unterschiede temporär und steuerlich abzugsfähig sind.<br />
22<br />
Die aktiven latenten Steuern ergeben sich neben den Verlust-<br />
vorträgen auch aus der Zwischengewinneliminierung.<br />
Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem<br />
höheren Wert bzw. Passiva zu einem niedrigeren Wert als der<br />
steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern<br />
diese Unterschiede temporär und steuerbar sind. Bei den<br />
passiven latenten Steuern handelt es sich hier insbesondere<br />
um Bewertungsdifferenzen in den künftigen Forderungen aus<br />
Dienstleistungsverträgen, die Auflösung von Pauschalwertbe-<br />
richtigungen auf Forderungen sowie die Aktivierung von selbs-<br />
terstellter Software.<br />
Die Berechnung aktiver latenter Steuern für noch nicht<br />
genutzte steuerliche Verlustvorträge erfolgt auf Basis eines<br />
überschaubaren Planungszeitraums.<br />
Die sich ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern<br />
wurden – wo möglich – zum 31. Dezember <strong>2008</strong> saldiert.<br />
9 Finanzielle Vermögenswerte<br />
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne des IAS 39 werden<br />
in unterschiedliche Kategorien eingeordnet. Beim erstmaligen<br />
Ansatz solcher Vermögenswerte werden diese mit dem beizu-<br />
legenden Zeitwert bewertet. Direkt zurechenbare Transaktions-<br />
kosten werden erfolgswirksam erfasst, sofern das betreffende<br />
Finanzinstrument anschließend zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet wird. Nach erstmaligem Ansatz werden zur Veräuße-<br />
rung verfügbare Finanzinstrumente mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet und die Gewinne und Verluste direkt im<br />
Eigenkapital erfasst. Finanzinstrumente der Kategorie „Kredite<br />
und Forderungen“ und „sonstige Verbindlichkeiten“ werden mit<br />
den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wertminde-<br />
rungen auf Finanzinstrumente werden erfolgswirksam erfasst<br />
– im Falle von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumen-<br />
ten, sofern eine Wertminderung des Vermögenswerts objektiv<br />
notwendig ist. Der Konzern verfügt derzeit über keine Finanz-<br />
instrumente der Kategorien „Erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert“ (inkl. „Zu Handelszwecken gehalten“) und „Bis zur<br />
Endfälligkeit gehalten“.<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn<br />
i) die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Vermögens-<br />
wert auslaufen, ii) der Konzern das Recht, Cashflows aus dem<br />
Vermögenswert zu generieren, behält, jedoch eine Verpflichtung<br />
zur vollständigen und unverzüglichen Zahlung der Cashflows<br />
an einen Dritten im Rahmen einer Vereinbarung zur Weiterlei-<br />
tung angenommen hat, oder iii) das Recht, Cashflows aus<br />
dem Vermögenswert zu generieren, übertragen hat und ent-<br />
weder a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des<br />
Vermögenswerts übertragen wurden oder b) alle wesentlichen<br />
Risiken und Chancen des Vermögenswerts weder übertragen<br />
noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht des Vermö-<br />
genswerts übertragen wurde.