28.05.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2008 - Softship AG

Geschäftsbericht 2008 - Softship AG

Geschäftsbericht 2008 - Softship AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Genehmigtes Kapital<br />

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen am<br />

19. Juni 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital<br />

bis zum 31. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um<br />

bis zu den nachstehend angegebenen Nominalbeträgen durch<br />

Ausgabe von bis zur nachstehend angegebenen Stückzahl<br />

von Aktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlage<br />

zu erhöhen. Die Ermächtigung kann jeweils in Teilbeträgen<br />

ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann<br />

jeweils ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist jeweils<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren<br />

Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe<br />

festzulegen.<br />

Danach ergibt sich folgendes Genehmigtes Kapital:<br />

Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Bezugsrechtsaus-<br />

schluss insbesondere zulässig zum Ausgleich von Spitzen-<br />

beträgen, in Fällen von Sacheinlagen, wenn die Kapitalerhöhung<br />

gegen Bareinlagen zehn von Hundert des Grundkapitals nicht<br />

übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht<br />

wesentlich unterschreitet.<br />

Arbeitnehmer/Aktienoptionsplan<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt neben<br />

dem Vorstand 38 Arbeitnehmer. Davon waren 3 Arbeitnehmer<br />

im Vertrieb, 32 in der Produktion sowie 3 in der Verwaltung<br />

tätig.<br />

Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung<br />

vom 27. April 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um<br />

bis zu nominal 95.700,00 ! bedingt erhöht. Die bedingte<br />

Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu Stück<br />

95.700 auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbe-<br />

trag mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres<br />

der Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber<br />

von Bezugsrechten, die im Rahmen des <strong>Softship</strong> Aktienopti-<br />

onsplanes 2001 aufgrund der am 27. April 2001 erteilten<br />

Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten<br />

Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2001).<br />

Der Aktienoptionsplan soll folgende<br />

Eckpunkte haben:<br />

Bezugsberechtigte und Aufteilung<br />

Die maximal 95.700 Bezugsrechte werden nur an Arbeitneh-<br />

mer der Gesellschaft oder eines im Sinne von § 15 AktG<br />

verbundenen Unternehmens, nicht jedoch an Mitglieder des<br />

Vorstands der Gesellschaft ausgegeben.<br />

42<br />

Erwerbszeitraum<br />

Genehmigtes bis zu nominal bis zu .... Stück Datum des Datum des Art der<br />

Kapital ! ...... Aktien Beschlusses Eintrags Einlage<br />

Wann und in welchem Umfang Bezugsrechte ausgegeben<br />

werden, steht im freien Ermessen des Vorstands. Der Tag der<br />

Aushändigung des Bezugsrechts gilt als „Ausgabetag“. Be-<br />

zugsrechte durften jedoch nur bis spätestens zum 31. Dezem-<br />

ber 2003 ausgegeben werden. Zum 31. Dezember <strong>2008</strong><br />

waren damit insgesamt 63.165 Bezugsrechte ausgegeben.<br />

Ausübungszeiträume<br />

I 350.000,00 350.000 19.06.2006 01.08.2006 Bar- und/oder<br />

Sacheinlage<br />

II 350.000,00 350.000 19.06.2006 01.08.2006 Sacheinlage<br />

Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartezeit<br />

erstmalig ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre.<br />

Die Optionsrechte müssen innerhalb von 10 Jahren nach<br />

Ausgabe ausgeübt werden. Danach verfallen sie entschädi-<br />

gungslos. Sie verfallen grundsätzlich ebenfalls, wenn der<br />

Bezugsberechtigte aus der <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> oder den verbundenen<br />

Erfolgsziel<br />

Unternehmen ausscheidet.<br />

Ausübungspreis<br />

Als Ausübungspreis hat der Bezugs-<br />

berechtigte je Aktie einen Betrag in Höhe<br />

von 2,40 ! zu bezahlen.<br />

Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn<br />

• der Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Handel<br />

an einer inländischen Wertpapierbörse einen Wert von<br />

4,00 ! um 5 % überschreitet oder sofern dies nicht der<br />

Fall ist,<br />

• das prozentuale Verhältnis, in dem der an einem<br />

bestimmten Handelstag ermittelte Schlusskurs der Aktien<br />

der Gesellschaft zu dem vorstehend definierten höchsten<br />

Preis (100 %) steht, das Verhältnis, in dem der an diesem<br />

Handelstag ermittelte Wert des SMAX der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse zu dem am ersten Tage der Platzie-<br />

rungsfrist für die aus der Kapitalerhöhung IV (700.000<br />

Stück) hervorgehenden Aktien bestehenden Wert des<br />

SMAX (100 %) steht, um 5 % übersteigt (Erfolgsziel im<br />

Sinne von § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).<br />

Übertragbarkeit<br />

Die Bezugsrechte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung<br />

des Vorstands übertragen werden.<br />

Haltefrist<br />

Die aufgrund der Ausnutzung der Bezugsrechte bezogenen<br />

Aktien können ohne Haltefrist sofort veräußert werden. Der<br />

Vorstand kann zum Zwecke der Einhaltung von Insidervor-<br />

schriften Veräußerungsverbote festlegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!