Geschäftsbericht 2008 - Softship AG
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Genehmigtes Kapital<br />
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen am<br />
19. Juni 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital<br />
bis zum 31. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um<br />
bis zu den nachstehend angegebenen Nominalbeträgen durch<br />
Ausgabe von bis zur nachstehend angegebenen Stückzahl<br />
von Aktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlage<br />
zu erhöhen. Die Ermächtigung kann jeweils in Teilbeträgen<br />
ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann<br />
jeweils ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist jeweils<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren<br />
Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe<br />
festzulegen.<br />
Danach ergibt sich folgendes Genehmigtes Kapital:<br />
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Bezugsrechtsaus-<br />
schluss insbesondere zulässig zum Ausgleich von Spitzen-<br />
beträgen, in Fällen von Sacheinlagen, wenn die Kapitalerhöhung<br />
gegen Bareinlagen zehn von Hundert des Grundkapitals nicht<br />
übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht<br />
wesentlich unterschreitet.<br />
Arbeitnehmer/Aktienoptionsplan<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt neben<br />
dem Vorstand 38 Arbeitnehmer. Davon waren 3 Arbeitnehmer<br />
im Vertrieb, 32 in der Produktion sowie 3 in der Verwaltung<br />
tätig.<br />
Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung<br />
vom 27. April 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um<br />
bis zu nominal 95.700,00 ! bedingt erhöht. Die bedingte<br />
Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu Stück<br />
95.700 auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbe-<br />
trag mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres<br />
der Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber<br />
von Bezugsrechten, die im Rahmen des <strong>Softship</strong> Aktienopti-<br />
onsplanes 2001 aufgrund der am 27. April 2001 erteilten<br />
Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten<br />
Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2001).<br />
Der Aktienoptionsplan soll folgende<br />
Eckpunkte haben:<br />
Bezugsberechtigte und Aufteilung<br />
Die maximal 95.700 Bezugsrechte werden nur an Arbeitneh-<br />
mer der Gesellschaft oder eines im Sinne von § 15 AktG<br />
verbundenen Unternehmens, nicht jedoch an Mitglieder des<br />
Vorstands der Gesellschaft ausgegeben.<br />
42<br />
Erwerbszeitraum<br />
Genehmigtes bis zu nominal bis zu .... Stück Datum des Datum des Art der<br />
Kapital ! ...... Aktien Beschlusses Eintrags Einlage<br />
Wann und in welchem Umfang Bezugsrechte ausgegeben<br />
werden, steht im freien Ermessen des Vorstands. Der Tag der<br />
Aushändigung des Bezugsrechts gilt als „Ausgabetag“. Be-<br />
zugsrechte durften jedoch nur bis spätestens zum 31. Dezem-<br />
ber 2003 ausgegeben werden. Zum 31. Dezember <strong>2008</strong><br />
waren damit insgesamt 63.165 Bezugsrechte ausgegeben.<br />
Ausübungszeiträume<br />
I 350.000,00 350.000 19.06.2006 01.08.2006 Bar- und/oder<br />
Sacheinlage<br />
II 350.000,00 350.000 19.06.2006 01.08.2006 Sacheinlage<br />
Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartezeit<br />
erstmalig ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei Jahre.<br />
Die Optionsrechte müssen innerhalb von 10 Jahren nach<br />
Ausgabe ausgeübt werden. Danach verfallen sie entschädi-<br />
gungslos. Sie verfallen grundsätzlich ebenfalls, wenn der<br />
Bezugsberechtigte aus der <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> oder den verbundenen<br />
Erfolgsziel<br />
Unternehmen ausscheidet.<br />
Ausübungspreis<br />
Als Ausübungspreis hat der Bezugs-<br />
berechtigte je Aktie einen Betrag in Höhe<br />
von 2,40 ! zu bezahlen.<br />
Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn<br />
• der Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Handel<br />
an einer inländischen Wertpapierbörse einen Wert von<br />
4,00 ! um 5 % überschreitet oder sofern dies nicht der<br />
Fall ist,<br />
• das prozentuale Verhältnis, in dem der an einem<br />
bestimmten Handelstag ermittelte Schlusskurs der Aktien<br />
der Gesellschaft zu dem vorstehend definierten höchsten<br />
Preis (100 %) steht, das Verhältnis, in dem der an diesem<br />
Handelstag ermittelte Wert des SMAX der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse zu dem am ersten Tage der Platzie-<br />
rungsfrist für die aus der Kapitalerhöhung IV (700.000<br />
Stück) hervorgehenden Aktien bestehenden Wert des<br />
SMAX (100 %) steht, um 5 % übersteigt (Erfolgsziel im<br />
Sinne von § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).<br />
Übertragbarkeit<br />
Die Bezugsrechte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung<br />
des Vorstands übertragen werden.<br />
Haltefrist<br />
Die aufgrund der Ausnutzung der Bezugsrechte bezogenen<br />
Aktien können ohne Haltefrist sofort veräußert werden. Der<br />
Vorstand kann zum Zwecke der Einhaltung von Insidervor-<br />
schriften Veräußerungsverbote festlegen.