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Magazin 197309

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Auch die Johanniter-Unfall-Hilfe (JU H)<br />

beschäftigt seit einigen Jahren<br />

Kriegsdienstverweigerer im Krankentransport<br />

und im Rettungswesen: "I m<br />

wesentlichen haben wir damit recht<br />

gute Erfahrungen gemacht. Die JUH<br />

wird auch in Zukunft bemüht sein,<br />

Dienstplätze für Ersatzdienstleistende<br />

zur Verfügung zu stellen. U<br />

Ähnlich der Arbeiter-Samariter-Bund<br />

(ASB): , Aufgrund unserer bisherigen<br />

guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit<br />

mit den Zivildienstleistenden<br />

werden wir uns verstärkt darum<br />

bemühen, weitere Dienstplätze in<br />

unserem Bereich bereitzustellen."<br />

Hier dürfte auch künftig ein weites<br />

Tätigkeitsfeld für den Zivildienst<br />

liegen : Das Unfallrettungswesen und<br />

der Krankentransportdienst im<br />

gesamten Bundesgebiet benötigen<br />

ungefähr 3 000 zusätzliche Hilfskräfte<br />

- so der Parlamentarische Staatssekretär<br />

beim Bundesminister für<br />

Arbeit und Sozialordnung, Rhode,<br />

kürzlich im Bundestag auf eine<br />

Anfrage des FDP-Abgeordneten<br />

von Schoeler.<br />

Verpflichtung auf 10 Jahre<br />

Im Zivil- und Katastrophenschutz wird<br />

es - wie erwähnt - auch künftig<br />

keine Zivild ienstplätze geben.<br />

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer<br />

könnten jedoch demnächst des<br />

öfteren bei den freiwilligen Hilfsorganisationen<br />

anklopfen und sich als<br />

Helfer bewerben. § 14 des , Gesetzes<br />

über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer"<br />

sieht vor, daß diese<br />

nicht zum Zivildienst herangezogen<br />

werden, wenn sie sich mit Zustimmung<br />

der zuständigen Behörde auf<br />

mindestens 10 Jahre bei einer<br />

Organisation verpflichten,<br />

Bundesbeauftragter Iven kommentiert:<br />

nSie leisten dann aber nicht Zivildienst,<br />

sondern werden zum Zivildienst<br />

wegen ihrer Tätigkeit im Ziviloder<br />

Katastrophenschutz nicht he rangezogen.<br />

Das Gesetz eröffnet also die<br />

Mög lichkeit, anstelle des Zivildienstes<br />

Dienst im Katastrophen- oder Zivilschutz<br />

zu leisten. U<br />

Damit ist eine Gleichstellung mit den<br />

Wehrpflichtigen erreicht, denen die<br />

entsprechende Möglichkeit bereits<br />

seit 1968 gegeben ist - in § 8 Abs. 2<br />

des "Gesetzes über die Erweiterung<br />

des Katastrophenschutzes". Der<br />

Ausschluß der Kriegsdienstverweigerer<br />

von dieser Reg elu ng<br />

wurde in zunehmendem Maße als<br />

Benachteiligung empfunden.<br />

Die im Gesetz genannte "zuständige<br />

Behörde" ist der Hauptverwaltungsbeamte.<br />

Bei Wehrpflichtigen unter-<br />

richtet er das Kreiswehrersatzamt von<br />

seiner Zustimmung ; ebenso zeigt er<br />

dem Amt den Wegfall der<br />

Voraussetzungen für die Freistellung<br />

an. Bei Kriegsdienstverweigerern<br />

unterrichtet er das dem Bundesminister<br />

für Arbeit und Sozialordnung<br />

unterstehende , Bundesamt für den<br />

Zivildienst".<br />

Keine Beschränk n<br />

Nicht jeder, der sich als Helfer im<br />

Katastrophenschutz verpllichtet, kann<br />

damit seine Befreiung vom Wehrdienst<br />

erreichen. In Absprachen mit dem<br />

Unter dem Kennwort "Umweltschutz"<br />

steht die Arbeit von Zivildienstlern in<br />

der Nähe yon Gummersbach. Sie<br />

pflegen Waldwege, beseitigen wilde<br />

Müllkippen und helfen im Winter bei<br />

der Schneeräumung.<br />

Bundesverteidigungsminister wird die<br />

Zahl der mög lichen Freistellungen<br />

festgelegt. Dabei wird nach Jahrgängen,<br />

beruflicher Tätigkeit und<br />

Ausbildungsstand unterschieden. Dies<br />

gewährleistet einen personellen<br />

Kräfteausgleich zwischen Bundeswehr<br />

und Katastrophenschutz.<br />

Frage : Sind derartige Absprachen<br />

auch für die Freistellung von Zivildienstpflichtigen<br />

- etwa zwischen<br />

dem Bundesinnenministerium und dem<br />

Bundesbeauftragten für den Zivildienst<br />

- vorgesehen?<br />

Iven : "Im Gegensatz zu der<br />

Bestimmung des neugefaßten § 13 a<br />

Wehrpflichtgesetz, der entsprechende<br />

Vereinbarungen zwischen dem<br />

Bundesminister der Verteidigung und<br />

dem Bundesminister des Innern oder<br />

dem nach § 15 des Gesetzes über die<br />

Erweiterung des Katastrophenschutzes<br />

zuständigen Bundesminister<br />

über die Zahl und gegebenenfalls die<br />

berulliche Tätigkeit und den<br />

Au sbildungsstand der Wehrpllichtigen<br />

vorsieht, kennt das Zivildienstgesetz<br />

eine derartige Bestimmung nicht. U<br />

Hierfür besteht im Falle der Kriegsdienstverweigerer<br />

kein Anlaß : Der<br />

Zivildienst hat nicht - wie die<br />

Bundeswehr - einen bestimmten<br />

Personalbedarf, der nicht unterschritten<br />

werden darf. Im Gegenteildie<br />

Dienstplätze reichen bisher bei<br />

weitem nicht aus.<br />

OffeneFra n<br />

Die Neuregelung nach § 14 des<br />

Zivildienstgesetzes erschließt den<br />

Kriegsdienstverweigerern ohne<br />

Dienstplatzvermehrung eine Möglichkeit,<br />

weitere Gemeinschaftsaufgaben<br />

zu erfüllen. Es bleibt den<br />

Hilfsorganisationen überlassen, wie<br />

sie sich gegenüber einem möglichen<br />

Zulauf aus den Kreisen der Kriegsdienstverweigerer<br />

verhalten.<br />

Absprachen über die praktischen<br />

Folgen der Neuregelung, über Höchstzahlen<br />

oder bestimmte Tätigkeitsbereiche<br />

für die Zivildienstpflichtigen<br />

(Bundesinnenministerium : "Helfer<br />

ohne jede rechtliche oder tatsächliche<br />

Besonderheit") gibt es nicht. Es steht<br />

im Ermessen der Organisationen, ob<br />

sie einen H elfer in ihre Einheiten<br />

aufnehmen wollen oder nicht.<br />

Es bleiben einige offene Fragen. Die<br />

Kriegsdienstverweigerer im<br />

Katastrophenschutz werden mit<br />

anderen freiwilligen Helfern<br />

zusammenarbeiten. liegt hier der<br />

Keim für Unstim migkeiten und<br />

Reibereien? Konflikte blieben nicht<br />

aus, wenn ein Kriegsdienstverweigerer<br />

sich - aus welchen Gründen auch<br />

immer - als Helfer im Katastrophenschutz<br />

verpflichten würde, im Grunde<br />

seines H erzens jedoch den Zivilschutz<br />

als Teil der Gesamtverteidigung<br />

ablehnte.<br />

Frage : Könnte es zu Spannungen<br />

zwischen den Kriegsdienstverweigerern<br />

und den übrigen Helfern<br />

kommen? Besteht die Gefahr, daß<br />

eine unerwünschte Unruhe und<br />

Politisierung in die Arbeit der<br />

Organisationen getragen wird?<br />

Iven: "Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer,<br />

der auch den Zivilschutz<br />

ablehnt, wird sich nicht freiwillig zum<br />

Dienst als Helfer im Zivilschutz oder<br />

Katastrophenschutz verpflichten. Die<br />

Organisationen des Zivilschutzes oder<br />

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