Bau -und Zonenreglement - Brig-Glis
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Die Umgebung <strong>und</strong> Bepflanzung sind sorgfältig zu gestalten. Namentlich sind hochstämmige<br />
Bäume zwischen Privatgr<strong>und</strong>stücken auf die gemeinsame Grenze zu stellen <strong>und</strong> gelten<br />
damit als Bestandteil der Bepflanzung beider Parzellen.<br />
Gewerbezone G-SNP: In der Gewerbezone G-SNP darf nur im Rahmen<br />
eines Sondernutzungsplanes mit <strong>Bau</strong>landumlegung<br />
gebaut werden.<br />
Lärmempfindlichkeit: Stufe III respektive IV gemäss Bezeichnung im ZNP<br />
Art. 72 Industriezone I, I-SNP<br />
Die Industriezone ist für Industrie- <strong>und</strong> dazugehörende Verwaltungsbauten, betriebsbedingte<br />
Wohnungen <strong>und</strong> für alle störenden Betriebe, die in den Wohnzonen ausgeschlossen sind,<br />
bestimmt.<br />
Anlagen, deren Betrieb die Ges<strong>und</strong>heit von Mensch <strong>und</strong> Tier schädigen, sind untersagt. Die<br />
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden <strong>und</strong> zumutbaren Schutzmassnahmen<br />
sind zu treffen. Die Gemeinde kann entsprechende Anordnungen verfügen.<br />
Höhe, Art <strong>und</strong> Weise der gewerblichen <strong>und</strong> industriellen Bebauung werden von der<br />
Gemeinde unter gebührender Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse des öffentlichen<br />
<strong>und</strong> privaten Interesses sowie der nachbarlichen Wohnzonen festgesetzt.<br />
Grenzabstand: Gemäss den Bestimmungen von Art. 22 des BZR <strong>und</strong> gemäss den jeweiligen<br />
Brandschutzvorschriften der VKF <strong>und</strong> den Bestimmungen des kantonalen <strong>Bau</strong>gesetzes,<br />
mindestens aber 5.00 m.<br />
Die Umgebung <strong>und</strong> Bepflanzung sind sorgfältig zu gestalten. Namentlich sind hochstämmige<br />
Bäume zwischen Privatgr<strong>und</strong>stücken auf die gemeinsame Grenze zu stellen <strong>und</strong> gelten<br />
damit als Bestandteil der Bepflanzung beider Parzellen.<br />
Lärmempfindlichkeit: Stufe IV<br />
Besondere Bestimmungen:<br />
- In der Industriezone I-SNP darf nur im Rahmen eines Sondernutzungsplanes mit<br />
<strong>Bau</strong>landumlegung gebaut werden, welcher Etappierungen vorsehen kann.<br />
- In der Industriezone im <strong>Glis</strong>ergr<strong>und</strong> sind im Rahmen eines Sondernutzungsplanes<br />
bauliche Massnahmen vorzusehen, die dem Lärmschutz Rechnung tragen (z. B.<br />
geschlossene <strong>Bau</strong>weise).<br />
Art. 73 Verkehrsanlagen V<br />
Diese Zone umfasst bestehende <strong>und</strong> zukünftige öffentliche <strong>und</strong> private Verkehrs- <strong>und</strong><br />
Parkierungsflächen.<br />
Die Zone Verkehrsanlagen dient für Bahn- <strong>und</strong> Postanlagen sowie für dazugehörende<br />
Dienstleistungsbetriebe.<br />
Art. 74 Reben- <strong>und</strong> Schrebergärten SchG<br />
Bei Reben <strong>und</strong> Schrebergärten handelt es sich um eine besondere Zone im Sinne von Art.<br />
18 RPG, in welcher nur betriebsbedingte Reb- Gartenhäuser gestattet sind, welche nicht