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Bau -und Zonenreglement - Brig-Glis

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Art. 91 Änderungen von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />

Einer <strong>Bau</strong>bewilligung bedarf jede wesentliche Änderung der in Artikel 88 genannten <strong>Bau</strong>ten<br />

<strong>und</strong> Anlagen.<br />

Als wesentliche Änderung gilt insbesondere:<br />

a) die äussere Umgestaltung, wie die Änderung von Fassaden, Änderungen der<br />

Fassadenfarbe sowie die Verwendung neuer Materialien bei Renovationsbauten;<br />

b) die Änderung der Zweckbestimmung von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen, wenn diese für die<br />

Einhaltung der Zonenvorschriften, Abstandsvorschriften, <strong>Bau</strong>linienabstände <strong>und</strong><br />

Parkplatzerfordernisse relevant ist oder zu einer wesentlichen Mehrbelastung der<br />

Erschliessungsanlagen führt;<br />

c) die Änderung an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die klassiert oder inventarisiert sind.<br />

Art. 92 Gesuch um Auskunft<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage summarischer <strong>Bau</strong>akten kann ein Gesuch um Auskunft bei der<br />

zuständigen Behörde eingereicht werden, welches Aufschluss gibt über die Bebaubarkeit<br />

eines bestimmten Gr<strong>und</strong>stückes.<br />

Das Gesuch um Auskunft gilt nicht als <strong>Bau</strong>gesuch. Die erteilte Auskunft bindet die<br />

zuständige Behörde nicht <strong>und</strong> ist nicht beschwerdefähig.<br />

Art. 93 Form des <strong>Bau</strong>gesuches<br />

Das Gesuch für eine <strong>Bau</strong>bewilligung ist der Gemeinde in Form eines im Format A4<br />

geordneten <strong>Bau</strong>dossiers einzureichen.<br />

Es ist das amtliche, bei der Gemeinde zu beziehende Gesuchsformular zu verwenden. Es<br />

muss ordnungsgemäss ausgefüllt, datiert <strong>und</strong> von der <strong>Bau</strong>herrschaft, vom Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

<strong>und</strong> vom Projektverfasser unterzeichnet sein.<br />

Dem <strong>Bau</strong>gesuch sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung innerhalb <strong>und</strong> in<br />

siebenfacher Ausführung ausserhalb der <strong>Bau</strong>zone beizulegen:<br />

a) der Situationsplan (nach Art 93 <strong>und</strong> 94)<br />

b) die Projektpläne (nach Art. 95)<br />

c) ein topographischer Kartenabschnitt im Massstab 1:25'000 mit Angabe des geplanten<br />

Standortes durch ein rotes Kreuz;<br />

d) ein gültiger Gr<strong>und</strong>buchauszug mit Angabe der Dienstbarkeiten <strong>und</strong> öffentlichrechtlichen<br />

Eigentumsbeschränkungen, sofern dieser für die Bewilligung notwendig<br />

ist.<br />

Bei unbedeutenden <strong>Bau</strong>vorhaben <strong>und</strong> Anlagen kann die zuständige<br />

<strong>Bau</strong>bewilligungsbehörde von den Regeln der <strong>Bau</strong>eingabe abweichen.

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