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Konzernrechnungslegung (Advanced Accounting)

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Schutzmechanismen für Minderheitsgesellschaaer<br />

im Vertragskonzern (BV notwendig)<br />

Abfindung Ausgleich<br />

Bar Anteile Fix Variabel<br />

Prof. Dr. M. Kühnberger<br />

Ausgleich (§ 304 AktG): Als Ausgleich für eventuell beschränkte Gewinne<br />

erhält Ak@onär eine fixe oder variable Garan@edividende. Er hat als<br />

Ak@onär weiterhin Substanz-­‐ und Informa@onsrechte, für die es demnach<br />

keinen Ausgleich gibt. Die variable Rendite kann am Erfolg der<br />

Mu\ergesellschaa anknüpfen und sollte sich an der Ertragslage der Tochter<br />

vor Abschluss des BV richten.<br />

Beispiel 1: Eine seit Jahren defizitäre Eisenbahn – AG schließt mit der<br />

Mu\ergesellschaa einen BV und GAV ab. Den außenstehenden Ak@onären<br />

wird eine Abfindung von 180 je Ak@e angeboten und ersatzweise ein<br />

Ausgleich von Null. Welche Ziele verfolgt KM damit? Ist das Angebot<br />

angemessen?<br />

Beispiel 2: KM schließt mit KT einen BV und GAV ab. Neben einer Abfindung<br />

wird den verbleibenden Ak@onären ein Ausgleich angeboten, der sich nach<br />

der Dividende der KM richtet. Ist dies ein faires Angebot, das einen<br />

angemessenen Ausgleich gewährleistet?<br />

Manfred.Kuehnberger@HTW-­‐<br />

Berlin.de<br />

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<strong>Konzernrechnungslegung</strong>

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