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Konzernrechnungslegung (Advanced Accounting)

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Kernpunkte des WpÜG:<br />

1. Übernahmen sollen nicht erschwert oder begüns@gt werden<br />

(Wirtschaasstandort D. aufwerten).<br />

Prof. Dr. M. Kühnberger<br />

2. Primat der Ak@onäre anerkannt: Diese sollen selbst entscheiden, ob sie<br />

verkaufen oder nicht. Der Vorstand unterliegt einer eingeschränkten<br />

Neutralitätspflicht (sehr str.).<br />

3. Die Ak@onäre der Zielgesellschaa sind umfassend und zügig zu<br />

informieren, um ra@onal entscheiden zu können. Hierzu gehört auch<br />

eine Stellungnahme des Vorstandes und des AR.<br />

4. Teure und zeitraubende Übernahmeschlachten sollen durch Verfahrens-­‐<br />

und Verhaltenspflichten verhindert werden. Staatliche Überwachung<br />

durch BAWe.<br />

5. Preisabsicherung für Ak@onäre (Vorerwerbe, Börsenkurs sind zu<br />

beachten; in der Praxis liegt Abfindung idR deutlich über dem<br />

Börsenkurs, um eine schnelle Entscheidung herbei zu führen).<br />

6. Zwang zum Vollangebot, wenn 30 % oder ein höherer Anteilsbesitz<br />

angestrebt wird.<br />

7. Für verbleibende Minderheiten ist ab einem Anteil von 95 % ein<br />

Squeeze – out möglich (mögliche Ziele: Going private, Aufwendungen<br />

für Informa@onspflichten/HV sparen, Anfechtungs-­‐/Nich@gkeitsklagen<br />

für Zukuna verhindern).<br />

Manfred.Kuehnberger@HTW-­‐<br />

Berlin.de<br />

46<br />

<strong>Konzernrechnungslegung</strong>

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