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Lächelnde Lügner - Friedrich-Schiller-Universität Jena

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die Vermittlung einer teuren. Akademiker<br />

bilden die Hauptzielgruppe von<br />

MLP, da hier das zukünftig größte Einkommen<br />

zu erwarten ist. Das damit<br />

verbundene Angebot von kostenlosen<br />

Kursen für Studenten dient als erste<br />

Kontaktaufnahme zu möglichen Neu-<br />

Kunden. MLP strebt daher eine Zusammenarbeit<br />

mit Hochschulen an, indem<br />

sie einen Teil der Karriereförderung<br />

auf eigene Kosten durchführt. Eine<br />

solche vertragliche Zusammenarbeit,<br />

wie sie bereits mit anderen <strong>Universität</strong>en<br />

stattfindet, existiert in <strong>Jena</strong> noch<br />

nicht. Dennoch ist das Unternehmen<br />

auch hier präsent. „Wir haben uns mit<br />

manchen Professoren abgestimmt, um<br />

uns in Vorlesungen vorstellen zu können“,<br />

sagt Michael Schäfer von MLP,<br />

der sich auch für den Fall Stefan entschuldigt:<br />

„Wir werden daran arbeiten<br />

die Fakten auf den Tisch zu legen“.<br />

MLP ist natürlich nicht das einzige<br />

Unternehmen, das innerhalb der<br />

<strong>Universität</strong> Studenten direkt ansprechen<br />

will. Eine Genehmigung durch<br />

„Es ist schwer, Betrug nachzuweisen“<br />

Rechtsberater Norbert Plandor berät betrogene Studenten<br />

An wen kann man sich wenden, wenn<br />

man sich betrogen fühlt?<br />

Wenn der Vermögensschaden nicht allzu<br />

hoch ist, dann kann man schriftlich Einwand<br />

erheben. Bei größeren Schadenssummen<br />

sollte man sich an einen Anwalt<br />

wenden. Dieser kann ein Strafverfahren<br />

einleiten, Forderungen<br />

und<br />

Schadensersatzansprüche<br />

geltend machen.<br />

Je nach<br />

Höhe des Vermögensschadens<br />

kann sich<br />

ein Betrogender<br />

auch an das<br />

Land- oder Amtsgericht<br />

wenden.<br />

Wie hilft die<br />

Rechtsberatung<br />

der Uni betrogenen<br />

Studenten?<br />

Jeder Student kann sich an der Uni<br />

beraten lassen. Wenden sich Betrogene<br />

dennoch an einen Anwalt, der für seine<br />

Hilfe Geld verlangt, dann können sie<br />

staatliche Unterstützung, die so genannte<br />

die Raumverwaltung ist aber für alle<br />

Pflicht. Eine solche Erlaubnis erhielten<br />

allerdings nur die Anbieter,<br />

von denen die Studenten profitieren<br />

könnten, erklärt Katrin Dischmann,<br />

Mitarbeiterin der Raumverwaltung.<br />

Eine Bank könne sich mit einem kostenlosen<br />

Giro-Konto für Studenten<br />

durchaus innerhalb der Uni präsentieren.<br />

Ein Ausstellungsplatz<br />

werde aber meist nur für sehr<br />

kurze Zeit vergeben und<br />

müsse bezahlt werden. „Wir<br />

wollen keinen Marktplatz in<br />

der <strong>Universität</strong> und auf das<br />

Geld kommt es uns auch<br />

nicht an, sondern auf den<br />

Vorteil der Studenten“, so<br />

Dischmann.<br />

Wartet dann doch einmal<br />

ein Vertrag auf eine Unterschrift,<br />

dann sollten drei<br />

Sachen nicht fehlen. Eine<br />

gesunde Portion Misstrauen<br />

gegenüber dem Berater,<br />

viel Zeit für den Vertrag<br />

Beratungshilfe, beantragen. Eine seriöse<br />

Anwaltskanzlei sollte die entsprechenden<br />

Anträge vor Ort haben. In meiner Kanzlei<br />

bekommen die Studenten eine Beratung,<br />

für die keine Vergütung fällig wird. Wollen<br />

sie eine umfangreichere Beratung, dann<br />

kostet diese auch bei uns Geld. Das ist<br />

der Fall, wenn sie mich<br />

beten, an einen Vermieter<br />

oder ein Telekommunikationsunternehmen<br />

zu schreiben.<br />

Wieviele Studenten<br />

haben bereits Ihre<br />

Hilfe in Anspruch<br />

genommen, wenn<br />

sie auf ein angeblich<br />

kostenloses<br />

Zeitungsabonnementhereingefallen<br />

sind.<br />

Das ist immer relativ.<br />

In den vergangenen<br />

zweieinhalb Monaten waren<br />

es etwa drei oder vier Studenten, die<br />

ein Zeitungsabo auf der Straße abgeschlossen<br />

hatten. Diese Fälle sind meist schwierig<br />

zu bearbeiten, weil die Studenten mit<br />

ihrer Unterschrift in den Vertrag einwilli-<br />

und keine Hemmungen davor, einen<br />

externen Fachmann zu fragen. Mit<br />

den Worten von Norbert Plandor,<br />

dem Rechtsberater für Studenten in<br />

<strong>Jena</strong>: „Ein guter Rat kann nie teuer<br />

genug sein“!<br />

Daniel Hofmann<br />

*Name von<br />

der Redaktion geändert<br />

gen. Wir müssen dann nachweisen, dass<br />

sie tatsächlich betrogen worden sind. Dafür<br />

brauchen wir meist Zeugen. Wenn wir<br />

aber einschreiten, sind wir bei acht von<br />

neun Fällen erfolgreich.<br />

Wenn ein Betrogener nach einer Woche<br />

feststellt, auf was er sich eingelassen<br />

hat, wie sollte er dann reagieren?<br />

Der Betroffene kann binnen 14 Tagen<br />

widerrufen. Auf diese Frist sollte er bei<br />

Vertragsabschluss auch hingewiesen werden.<br />

Meist schicken die Firmen einem die<br />

Zeitung allerdings erst nach Ablauf der<br />

Frist. Tritt dieser Fall ein, dann sollte das<br />

Opfer den Vertrag anfechten und seine<br />

Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages<br />

aufgrund von arglistiger Täuschung<br />

aufheben. Diesen Tatbestand muss man<br />

allerdings beweisen können und das fällt<br />

vielen Betrogenen sehr schwer. Schließlich<br />

wird niemand mit einer Pistole auf<br />

der Brust gezwungen einen Vertrag abzuschließen.<br />

Bei welchen Geschäften soll man besonders<br />

vorsichtig sein?<br />

Bei Internetgeschäften sollte man sehr<br />

aufpassen.<br />

Das Interview führte Daniel Hofmann<br />

Titel<br />

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