Lächelnde Lügner - Friedrich-Schiller-Universität Jena
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die Vermittlung einer teuren. Akademiker<br />
bilden die Hauptzielgruppe von<br />
MLP, da hier das zukünftig größte Einkommen<br />
zu erwarten ist. Das damit<br />
verbundene Angebot von kostenlosen<br />
Kursen für Studenten dient als erste<br />
Kontaktaufnahme zu möglichen Neu-<br />
Kunden. MLP strebt daher eine Zusammenarbeit<br />
mit Hochschulen an, indem<br />
sie einen Teil der Karriereförderung<br />
auf eigene Kosten durchführt. Eine<br />
solche vertragliche Zusammenarbeit,<br />
wie sie bereits mit anderen <strong>Universität</strong>en<br />
stattfindet, existiert in <strong>Jena</strong> noch<br />
nicht. Dennoch ist das Unternehmen<br />
auch hier präsent. „Wir haben uns mit<br />
manchen Professoren abgestimmt, um<br />
uns in Vorlesungen vorstellen zu können“,<br />
sagt Michael Schäfer von MLP,<br />
der sich auch für den Fall Stefan entschuldigt:<br />
„Wir werden daran arbeiten<br />
die Fakten auf den Tisch zu legen“.<br />
MLP ist natürlich nicht das einzige<br />
Unternehmen, das innerhalb der<br />
<strong>Universität</strong> Studenten direkt ansprechen<br />
will. Eine Genehmigung durch<br />
„Es ist schwer, Betrug nachzuweisen“<br />
Rechtsberater Norbert Plandor berät betrogene Studenten<br />
An wen kann man sich wenden, wenn<br />
man sich betrogen fühlt?<br />
Wenn der Vermögensschaden nicht allzu<br />
hoch ist, dann kann man schriftlich Einwand<br />
erheben. Bei größeren Schadenssummen<br />
sollte man sich an einen Anwalt<br />
wenden. Dieser kann ein Strafverfahren<br />
einleiten, Forderungen<br />
und<br />
Schadensersatzansprüche<br />
geltend machen.<br />
Je nach<br />
Höhe des Vermögensschadens<br />
kann sich<br />
ein Betrogender<br />
auch an das<br />
Land- oder Amtsgericht<br />
wenden.<br />
Wie hilft die<br />
Rechtsberatung<br />
der Uni betrogenen<br />
Studenten?<br />
Jeder Student kann sich an der Uni<br />
beraten lassen. Wenden sich Betrogene<br />
dennoch an einen Anwalt, der für seine<br />
Hilfe Geld verlangt, dann können sie<br />
staatliche Unterstützung, die so genannte<br />
die Raumverwaltung ist aber für alle<br />
Pflicht. Eine solche Erlaubnis erhielten<br />
allerdings nur die Anbieter,<br />
von denen die Studenten profitieren<br />
könnten, erklärt Katrin Dischmann,<br />
Mitarbeiterin der Raumverwaltung.<br />
Eine Bank könne sich mit einem kostenlosen<br />
Giro-Konto für Studenten<br />
durchaus innerhalb der Uni präsentieren.<br />
Ein Ausstellungsplatz<br />
werde aber meist nur für sehr<br />
kurze Zeit vergeben und<br />
müsse bezahlt werden. „Wir<br />
wollen keinen Marktplatz in<br />
der <strong>Universität</strong> und auf das<br />
Geld kommt es uns auch<br />
nicht an, sondern auf den<br />
Vorteil der Studenten“, so<br />
Dischmann.<br />
Wartet dann doch einmal<br />
ein Vertrag auf eine Unterschrift,<br />
dann sollten drei<br />
Sachen nicht fehlen. Eine<br />
gesunde Portion Misstrauen<br />
gegenüber dem Berater,<br />
viel Zeit für den Vertrag<br />
Beratungshilfe, beantragen. Eine seriöse<br />
Anwaltskanzlei sollte die entsprechenden<br />
Anträge vor Ort haben. In meiner Kanzlei<br />
bekommen die Studenten eine Beratung,<br />
für die keine Vergütung fällig wird. Wollen<br />
sie eine umfangreichere Beratung, dann<br />
kostet diese auch bei uns Geld. Das ist<br />
der Fall, wenn sie mich<br />
beten, an einen Vermieter<br />
oder ein Telekommunikationsunternehmen<br />
zu schreiben.<br />
Wieviele Studenten<br />
haben bereits Ihre<br />
Hilfe in Anspruch<br />
genommen, wenn<br />
sie auf ein angeblich<br />
kostenloses<br />
Zeitungsabonnementhereingefallen<br />
sind.<br />
Das ist immer relativ.<br />
In den vergangenen<br />
zweieinhalb Monaten waren<br />
es etwa drei oder vier Studenten, die<br />
ein Zeitungsabo auf der Straße abgeschlossen<br />
hatten. Diese Fälle sind meist schwierig<br />
zu bearbeiten, weil die Studenten mit<br />
ihrer Unterschrift in den Vertrag einwilli-<br />
und keine Hemmungen davor, einen<br />
externen Fachmann zu fragen. Mit<br />
den Worten von Norbert Plandor,<br />
dem Rechtsberater für Studenten in<br />
<strong>Jena</strong>: „Ein guter Rat kann nie teuer<br />
genug sein“!<br />
Daniel Hofmann<br />
*Name von<br />
der Redaktion geändert<br />
gen. Wir müssen dann nachweisen, dass<br />
sie tatsächlich betrogen worden sind. Dafür<br />
brauchen wir meist Zeugen. Wenn wir<br />
aber einschreiten, sind wir bei acht von<br />
neun Fällen erfolgreich.<br />
Wenn ein Betrogener nach einer Woche<br />
feststellt, auf was er sich eingelassen<br />
hat, wie sollte er dann reagieren?<br />
Der Betroffene kann binnen 14 Tagen<br />
widerrufen. Auf diese Frist sollte er bei<br />
Vertragsabschluss auch hingewiesen werden.<br />
Meist schicken die Firmen einem die<br />
Zeitung allerdings erst nach Ablauf der<br />
Frist. Tritt dieser Fall ein, dann sollte das<br />
Opfer den Vertrag anfechten und seine<br />
Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages<br />
aufgrund von arglistiger Täuschung<br />
aufheben. Diesen Tatbestand muss man<br />
allerdings beweisen können und das fällt<br />
vielen Betrogenen sehr schwer. Schließlich<br />
wird niemand mit einer Pistole auf<br />
der Brust gezwungen einen Vertrag abzuschließen.<br />
Bei welchen Geschäften soll man besonders<br />
vorsichtig sein?<br />
Bei Internetgeschäften sollte man sehr<br />
aufpassen.<br />
Das Interview führte Daniel Hofmann<br />
Titel<br />
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