update_Geschaeftsbericht-Annual Report 2010 - Update Software AG
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vorstand Unternehmen lageBerIcht kaPItalmarkt corporate GoVernance konzernaBschlUss<br />
aktieNBeSitZ voN vorStaNd uNd aufSicHtSrat<br />
Unternehmensgründer und vorstandsmitglied dipl.-Ing. arno huber ist mit 7,3 % an der <strong>update</strong> software ag<br />
beteiligt. der anteilsbesitz der übrigen vorstandsmitglieder an aktien der <strong>update</strong> software ag betrug zum<br />
31. dezember <strong>2010</strong> rund 1,5 % der von der gesellschaft ausgegebenen aktien. der anteilsbesitz der aufsichtsratsmitglieder<br />
an aktien der <strong>update</strong> software ag betrug zum 31. dezember <strong>2010</strong> rund 0,6 % der von der gesellschaft<br />
ausgegebenen aktien.<br />
Name fuNktioN aktieN 1 optioNeN 1<br />
frank hurtmanns aufsichtsrat 4.278 0<br />
hans strack-zimmermann aufsichtsrat 65.715 0<br />
richard roy aufsichtsrat 0 0<br />
Josef Blazicek aufsichtsrat 0 0<br />
gerhard auer aufsichtsrat 0 0<br />
thomas deutschmann vorstand 100.000 300.000<br />
arno huber vorstand 848.334 100.000<br />
Uwe reumuth vorstand seit 1.12.<strong>2010</strong> 0 0<br />
monika fiala vorstand bis 30.11.<strong>2010</strong> 10.000 100.000<br />
1 stand per 31. dezember <strong>2010</strong><br />
eNtSprecHeNSerkLäruNg<br />
am 11. april 2011 hat die <strong>update</strong> software ag ihre entsprechenserklärung zum deutschen corporate governance<br />
kodex abgegeben. sie lautet:<br />
den empfehlungen der „regierungskommission deutscher corporate governance kodex“ wird (in der fassung<br />
vom 26. mai <strong>2010</strong>) – mit folgenden abweichungen – entsprochen:<br />
verweise auf das deutsche aktiengesetz gelten für die <strong>update</strong> software ag nicht, da <strong>update</strong> eine gesellschaft<br />
österreichischen rechts ist und nach diesen Bestimmungen gegründet wurde und betrieben wird.<br />
1. die handhabung beziehungsweise Beschlussfassung von Unternehmensverträgen wird vom vorstand und vom<br />
aufsichtsrat der gesellschaft wahrgenommen. das vergütungssystem des vorstandes wird vom aufsichtsrat<br />
beschlossen (kodex-ziffer 2.2.1 abs. 2).<br />
2. die möglichkeit einer Briefwahl ist in der satzung des Unternehmens aktuell nicht vorgesehen (kodex-ziffer<br />
2.3.1 satz 3 und kodex-ziffer 2.3.3. satz 2).<br />
3. derzeit wird von der nutzung moderner kommunikationsmedien (z. B. Internet) zur Übertragung der hauptversammlung<br />
abstand genommen (kodex-ziffer 2.3.4).<br />
4. die <strong>update</strong> software ag hat für den vorstand und aufsichtsrat eine directors & officers (d&o)-versicherung<br />
abgeschlossen, die keinen selbstbehalt der organmitglieder vorsieht, und plant keine änderung ihres aktuellen<br />
d&o-versicherungsvertrages (kodex-ziffer 3.8 abs. 2).<br />
5. die vergütung der vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen,<br />
erfolgsbezogenen und komponenten mit langfristiger anreizwirkung offengelegt (kodex-ziffer 4.2.4).<br />
6. zur auswahl von vorstands- und aufsichtsratsmitgliedern wird keine festgelegte altersgrenze herangezogen.<br />
aktuell werden keine ziele des aufsichtsrates hinsichtlich der zusammensetzung veröffentlicht (kodex-ziffer<br />
5.1.2 abs. 2 satz 3 und kodex-ziffer 5.4.1 absatz 2+3).<br />
7. die aufgaben der ausschüsse inklusive Prüfungsausschuss werden infolge der geringen anzahl von aufsichtsratsmitgliedern<br />
vom gesamtaufsichtsrat wahrgenommen (kodex-ziffer 5.3.1 und kodex-ziffer 5.3.3).<br />
8. die vergütung der aufsichtsratsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach festen und erfolgsorientierten<br />
Bezügen jährlich im corporate governance-Bericht ausgewiesen (kodex-ziffer 5.4.6 abs. 3).<br />
9. die veröffentlichung des konzernabschlusses innerhalb einer frist von 90 tagen wird nicht vorgenommen<br />
(kodex-ziffer 7.1.2 satz 4).<br />
10. die angaben in der liste von drittunternehmen beschränken sich auf den namen und sitz der jeweiligen<br />
gesellschaft sowie die höhe des jeweiligen anteils (kodex-ziffer 7.1.4 satz 3).