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Bilanzkreis- und Fahrplanmanagement vor dem ... - VBEW

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<strong>Bilanzkreis</strong>e<br />

<strong>Bilanzkreis</strong>vertrag nach § 26 StromNZV 3 / 5<br />

§ 26 <strong>Bilanzkreis</strong>vertrag, StromNZV<br />

(3) In den <strong>Bilanzkreis</strong>verträgen ist sicherzustellen, dass die <strong>Bilanzkreis</strong>verantwortlichen<br />

gegen angemessenes Entgelt ihren <strong>Bilanzkreis</strong> für Fahrplangeschäfte öffnen, die der<br />

Bereitstellung von Minutenreserve dienen, die ein Bereitsteller des eigenen<br />

<strong>Bilanzkreis</strong>es über einen anderen <strong>Bilanzkreis</strong> abwickeln will.<br />

∆<br />

Minderung der Last um ∆ oder<br />

Erhöhung der Leistung um ∆.<br />

<strong>Bilanzkreis</strong> des<br />

<strong>Bilanzkreis</strong>verantwortlichen<br />

∆: abgerufene Minutenreserve<br />

Angemessenes Entgelt:<br />

Welchen Aufwand (IT, Personal, Hedge)? Wer anbieten?<br />

<strong>Bilanzkreis</strong> der Minutenreserve abruft, um diese<br />

<strong>dem</strong> Übertragungsnetzbetreiber bereitzustellen.<br />

<strong>VBEW</strong>-Seminar 29.09.2005 in München, © 2003 bis 2005 by Clemens Dähne 39

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