Bilanzkreis- und Fahrplanmanagement vor dem ... - VBEW
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<strong>Bilanzkreis</strong>e für Verteilnetzbetreiber – <strong>Fahrplanmanagement</strong><br />
<strong>Fahrplanmanagement</strong> im Differenzbilanzkreis 2 / 3<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage:<br />
§ 12 Standardisierte Lastprofile, StromNZV:<br />
(3) Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis<br />
zu führen, der ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher<br />
mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattst<strong>und</strong>en oder einer individuell<br />
festgelegten anderen Grenze nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 von <strong>dem</strong> prognostizierten<br />
Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst. In <strong>dem</strong> Differenzbilanzkreis dürfen keine<br />
Letztverbraucher bilanziert werden. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen<br />
sind verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite<br />
zu veröffentlichen. Von der Verpflichtung nach Satz 1 sind Netzbetreiber<br />
ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100 000 K<strong>und</strong>en unmittelbar oder<br />
mittelbar angeschlossen sind.<br />
Der Netzbetreiber ist als BKV verantwortlich für Ausgleichsenergie Prüfung der<br />
<strong>Bilanzkreis</strong>abrechnung ist notwendig<br />
keine Letztverbraucher EEG frei.<br />
<strong>VBEW</strong>-Seminar 29.09.2005 in München, © 2003 bis 2005 by Clemens Dähne 62