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Bilanzkreis- und Fahrplanmanagement vor dem ... - VBEW

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<strong>Bilanzkreis</strong>e für Verteilnetzbetreiber – <strong>Fahrplanmanagement</strong><br />

<strong>Fahrplanmanagement</strong> im <strong>Bilanzkreis</strong> für Verlustenergie 2 / 3<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage:<br />

§ 10 Verlustenergie, StromNZV:<br />

(2) Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, einen <strong>Bilanzkreis</strong><br />

zu führen, der ausschließlich den Ausgleich von Verlustenergie umfasst. Von der<br />

Verpflichtung nach Satz 1 sind Netzbetreiber ausgenommen, an deren Verteilernetz<br />

weniger als 100 000 K<strong>und</strong>en unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.<br />

EEG-frei<br />

Dieser <strong>Bilanzkreis</strong> kann auch von <strong>dem</strong> Lieferanten der Energie für den Verlustbilanzkreis<br />

im Rahmen einer Geschäftsbesorgung geführt werden, d. h. den <strong>Bilanzkreis</strong>vertrag hält<br />

der Netzbetreiber (gegenüber <strong>dem</strong> ÜNB) das Doing übernimmt jedoch ein Dienstleister<br />

oder der Lieferant.<br />

<strong>VBEW</strong>-Seminar 29.09.2005 in München, © 2003 bis 2005 by Clemens Dähne 55

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