Bilanzkreis- und Fahrplanmanagement vor dem ... - VBEW
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<strong>Bilanzkreis</strong>e für Verteilnetzbetreiber – <strong>Fahrplanmanagement</strong><br />
<strong>Fahrplanmanagement</strong> im <strong>Bilanzkreis</strong> für Verlustenergie 2 / 3<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage:<br />
§ 10 Verlustenergie, StromNZV:<br />
(1) Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, Verlustenergie in<br />
einem marktorientierten, transparenten <strong>und</strong> diskriminierungsfreien Verfahren zu<br />
beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht<br />
wesentliche Gründe entgegenstehen. Ein wesentlicher Gr<strong>und</strong> kann insbesondere dann<br />
<strong>vor</strong>liegen, wenn die Kosten der Ausschreibungsverfahren in einem unangemessenen<br />
Verhältnis zu deren Nutzen stehen. Von der Verpflichtung nach Satz 2 sind<br />
Netzbetreiber ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100 000 K<strong>und</strong>en<br />
unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.<br />
<strong>VBEW</strong>-Seminar 29.09.2005 in München, © 2003 bis 2005 by Clemens Dähne 54