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gesetze dekrete und beschlüsse

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BESCHLUSS<br />

vom 28. Januar 1961,<br />

betreffend die Volksabstimmung vom 5. März 1961 Über :<br />

1. die Rohrleitungsanlagen <strong>und</strong><br />

2. den Zollzuschlag auf Treibstoffen.<br />

DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS,<br />

Eingesehen den Art. 90 der B<strong>und</strong>esverfassung ;<br />

Eingesehen das B<strong>und</strong>esgesetz vom 19. Juli 1872 über die eidgenössischen<br />

Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen <strong>und</strong> diejenigen vom 20.<br />

Dezember 1888 <strong>und</strong> vom 3. Oktober 1951 betreffend Abänderung<br />

oder Ergänzung des vorgenannten Gesetzes, sowie das Gesetz<br />

vom 30. Juni 1960 über die Einführung der vorzeitigen Stimmabgabe<br />

in eidgenössischen Angelegenheiten ;<br />

Eingesehen den Art. 11 des B<strong>und</strong>es<strong>gesetze</strong>s vom 17. Juni 1874<br />

betreffend die Volksabstimmungen über die B<strong>und</strong>es<strong>gesetze</strong> <strong>und</strong><br />

-<strong>beschlüsse</strong>, welcher jeden Kanton mit der Anordnung der Abstimmungen<br />

auf seinem Gebiete beauftragt ;<br />

Erwägend, dass der B<strong>und</strong>esrat die Volksabstimmungen über<br />

die Rohrleitungsanlagen <strong>und</strong> den Zollzuschlag auf Treibstoffen,<br />

auf den 5. März 1961 <strong>und</strong> im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

an den Vortagen festgesetzt hat ;<br />

Eingesehen das kantonale Gesetz vom 1. Juli 1938 betreffend<br />

die Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen ;<br />

Eingesehen den B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom 10. Dezember 1945<br />

betreffend die Beteiligung der Wehrmänner an den eidgenössischen-,<br />

kantonalen- <strong>und</strong> Gemeindewahlen <strong>und</strong> -Abstimmungen ;<br />

Auf Antrag des Departementes des Innern,<br />

beschliesst:<br />

Art. 1.<br />

Die Urversammlungen sind auf Sonntag, den 5. März 1961 um<br />

10 Uhr einberufen, um sich über die Annahme oder die Verwerfung<br />

:<br />

1. des B<strong>und</strong>esbeschlusses vom 14. Dezember 1960 über die Ergänzung<br />

der B<strong>und</strong>esverfassung durch einen Artikel 26 bis betreffend<br />

Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger<br />

Brenn- oder Treibstoffe, <strong>und</strong><br />

2. des B<strong>und</strong>esbeschlusses vom 29. September 1960 über die Erhebung<br />

eines Zuschlages auf Treibstoffen zur Finanzierung<br />

der Nationalstrassen anzusprechen.

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