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gesetze dekrete und beschlüsse

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tion dem Gerichtsschreiber obliegt, welchem gegebenenfalls das<br />

nötige Personal zur Verfügung zu stellen ist.<br />

Art. 20.<br />

Amtliche Verhinderung vorbehalten, hat das Personal der<br />

Gerdchtskanaleien die Bürost<strong>und</strong>en einzuhalten, welche das<br />

Kantonsgericht bzw. der Instruktionsrichter für das Schreibamt<br />

festgesetzt <strong>und</strong> veröffentlicht hat.<br />

Art. 21.<br />

Das gesamte Personal der Gerichtskanzleien ist verpflichtet,<br />

über die Amtsgeschäfte Verschwiegenheit zu beobachten.<br />

2. Obliegenheiten der Gerichtsschreiber<br />

Art. 22.<br />

Dem Gerichtsschreiber obliegt insbesondere die Protokollführung,<br />

die Ausführung der vom Gerichte getroffenen Anordnungen<br />

(Mitteilung der Dispositive, Erlass der Vorladungen), Ausfertigung<br />

der Abschriften, das Registratur- <strong>und</strong> Kontrollwesen, die Kassaführung,<br />

die Haltung des Archives <strong>und</strong> im allgemeinen die Erledigung<br />

der sämtlichen Kanzleigeschäfte.<br />

Art. 23.<br />

Der Aktuar hat allen Sitzungen <strong>und</strong> Verhandlungen beizuwohnen<br />

<strong>und</strong> unter Aufsicht des Vorsitzenden Richters Protokoll<br />

zu führen <strong>und</strong> in Gemässheit der Art. 165 ff. der ZPO.<br />

Bei der Protokollführung soll er sich bewusst sein, dass er<br />

als selbständiger Beamter eine öffentliche Urk<strong>und</strong>e ausstellt.<br />

Er darf demgemäss nur Tatsachen verurk<strong>und</strong>en, die er selber<br />

wahrgenommen <strong>und</strong> die sich vor ihm abgespielt haben.<br />

Art. 24.<br />

Der Gerichtsschreiber führt unter persönlicher Verantwortung<br />

seines Vorgesetzten :<br />

1. für jeden Zivilhandel ein Aktenheft gemäss Art. 334 ZPO<br />

2. für jeden Strafhandel ein Aktenheft gemäss abgeändertem<br />

Artikel 15 des Réglementes des Kantonsgerichtes vom 20.<br />

Mai 1914;<br />

3. eine Kontrolle in Zivilsachen, aus welcher insbesondere<br />

ersichtlich sind : die Namen der Parteien, ihrer Vertreter,<br />

Datum der Einreichung der Klage, Datum der Zustellung,<br />

Pristbestimmung, Eingang der Antwort, Zahl der Sitzungen

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