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gesetze dekrete und beschlüsse

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III. Kantonsgericht<br />

Art. 9.<br />

Das Kantonsgericht sitzt in Permanenz, ausser während der<br />

Gerichtsferien.<br />

Art. 10.<br />

Die Ablehnung eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes soll dem<br />

Präsidenten fünf Tage vor den Verhandlungen des Gerichtshofes<br />

durch schriftliche Eingabe zur Kenntnis gebracht werden.<br />

Die Gegenpartei ist sofort von diesem Ablehnungsgesuch in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Art. 11.<br />

Die Rangordnung der dem Gerichtshof unterbreiteten Händel<br />

wird durch den Präsidenten bestimmt <strong>und</strong> durch die Gerichtskanzlei<br />

in angemessener Weise bekannt gegeben.<br />

Art. 12.<br />

Erfolgt weniger als fünf Tage vor dem Termin der mündlichen<br />

Verhandlungen eine Abstandserklärung, so hat die Partei,<br />

welche den Abstand erklärt, die unnütz verursachten Gerichtskosten<br />

<strong>und</strong> dem Anwalt der Gegenpartei die Hälfte der für die<br />

mündliche Verhandlung vorgesehenen Höchstgebühr zu bezahlen.<br />

Art. 13.<br />

Sofort nach Inkrafttreten des Urteils hat der Kantonsgerichtsschreiber<br />

das betreffende Aktenheft mit einem Doppel des Urteils<br />

an das .Schreibamt des Gerichtes erster Instanz zurückzusenden.<br />

Die Gerichtsschreiber erster Instanz haben das Ergebnis des<br />

kantonsgerichtlichen Urteils im Urteilsprotokoll am Rande vorzumerken.<br />

Art. 14.<br />

Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die untern Gerichtsbehörden<br />

<strong>und</strong> die Advokaten aus.<br />

Es kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, jene Massnahmen<br />

ergreifen, die ihm angemessen erscheinen, insbesondere Gerichtsbeamte<br />

zeitweilig in ihren Funktionen einstellen.<br />

Das Kantonsgericht kann gegen die Anwälte die in Art. 24<br />

des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vorgesehenen Massnahmen<br />

ergreifen, unter Vorbehalt der im Strafgesetzbuch für<br />

Delikte festgesetzten Strafen.<br />

Es nimmt alljährlich eine Inspektion der Schreibämter <strong>und</strong><br />

der Archive vor <strong>und</strong> erstattet dem Justiz- <strong>und</strong> Polizeidepartement<br />

über die zu seiner Kenntnis gelangten Unregelmässigkeiten<br />

Bericht.

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