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Hab' die Ehre... - Münze Österreich AG - Münzprägestätte der ...

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5 Große silberne <strong>Ehre</strong>nzeichen am Bande<br />

9 <strong>Ehre</strong>nkreuze für Wissenschaft und Kunst<br />

10 Große goldene <strong>Ehre</strong>nzeichen mit dem Stern<br />

11 Große silberne <strong>Ehre</strong>nzeichen mit dem Stern<br />

21 Goldene <strong>Ehre</strong>nzeichen<br />

21 Große <strong>Ehre</strong>nzeichen<br />

21 Große goldene <strong>Ehre</strong>nzeichen<br />

31 Großes goldenes <strong>Ehre</strong>nzeichen am Bande<br />

32 <strong>Ehre</strong>nkreuze f. Wissenschaft u. Kunst I. Kl.<br />

Einbringer <strong>der</strong> <strong>Ehre</strong>nzeichen waren:<br />

2 Bundesrat, 3 Bundesministerium (BM) für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie, 4 Rechnungshof, 14 Nationalrat, 31 Z-Bundeskanzleramt, 38 BM<br />

für soziale Sicherheit und Generationen, 47 BM für Justiz, 53 BM für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 77 Z-Bundeskanzleramt/Sektion<br />

Kunstangelegenheiten, 104 Bundeskanzleramt, 112 BM für Wirtschaft und Arbeit,<br />

125 BM für auswärtige Angelegenheiten, 137 BM für öffentliche Leistung und<br />

Sport, 145 BM für Finanzen, 169 BM für Landesverteidigung, 195 BM für Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur und 361 BM für Inneres.<br />

Die Frage, nach welchen Kriterien <strong>die</strong> einzelnen Auszeichnungsstufen vergeben<br />

werden und wie viele <strong>Ehre</strong>n- o<strong>der</strong> Ver<strong>die</strong>nstzeichen eine einzelne Person<br />

erhalten kann, 55 lässt sich nicht generell, son<strong>der</strong>n nur ansatzweise beantworten,<br />

wobei auch internationale und diplomatische Gepflogenheiten zu beachten<br />

sind. Was den öffentlichen Dienst betrifft, bedarf es dazu <strong>der</strong> Auswertung des<br />

<strong>Österreich</strong>ischen Amtskalen<strong>der</strong>s, was den öffentlichen und privaten Bereich<br />

berührt, <strong>der</strong> Veröffentlichungen <strong>der</strong> Wiener Zeitung, 56 dem offiziellen Organ <strong>der</strong><br />

Republik <strong>Österreich</strong> sowie an<strong>der</strong>er in- und ausländischer Me<strong>die</strong>n. Es ergibt sich<br />

nun folgendes lediglich beispielsweises Bild, wobei angenommen werden kann,<br />

dass Auslän<strong>der</strong> in vergleichbaren Stellungen in etwa <strong>die</strong>selben Stufen erhalten, wie<br />

österreichische Staatsbürger:<br />

55 Bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> o.a. Quellen fällt auf, dass im „öffentlichen“ Bereich, insbeson<strong>der</strong>e was den unifor-<br />

mierten Sektor betrifft, Mehrfachverleihungen des <strong>Ehre</strong>nzeichens wesentlich öfter zu beobachten sind, als<br />

im privaten. Allgemein lässt sich feststellen, dass in vielen Fällen Staats<strong>die</strong>ner mit einer zweiten Verleihung<br />

des <strong>Ehre</strong>nzeichens - wobei <strong>die</strong>s gerade beim Übertritt in den Ruhestand eintreffen kann - „rechnen“ können,<br />

wobei dezi<strong>die</strong>rt darauf hingewiesen werden muss, dass keinesfalls ein Rechtsanspruch auf eine Verleihung<br />

besteht. Ein ungeschriebenes Gesetz beschränkt bei beson<strong>der</strong>s ver<strong>die</strong>nten öffentlich Be<strong>die</strong>nsteten <strong>die</strong> Ver-<br />

leihungen des <strong>Ehre</strong>nzeichens auf drei Stufen, wobei <strong>die</strong> Verleihung einer dritten Stufe des <strong>Ehre</strong>nzeichens noch<br />

während <strong>der</strong> Aktivität eher selten vorkommt. In <strong>der</strong> Regel wird <strong>die</strong> dritte Verleihung anlässlich <strong>der</strong> Ruhe-<br />

standsversetzung erfolgen. Allerdings gibt es in ganz seltenen Ausnahmefällen hochgradige Staats<strong>die</strong>ner,<br />

<strong>die</strong> bei ihrer Ruhestandsversetzung durch <strong>die</strong> Verleihung einer vierten Stufe des <strong>Ehre</strong>nzeichens geehrt wurden.<br />

56 Vgl. u.a. Wiener Zeitung vom 3. Juli 2002.

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