07.06.2013 Aufrufe

Jugendcoaching_Umsetzungsregelungen_20121010

Jugendcoaching_Umsetzungsregelungen_20121010

Jugendcoaching_Umsetzungsregelungen_20121010

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.2 Ziele<br />

Vorrangiges Ziel ist es, abbruchs- bzw. ausgrenzungsgefährdete SchülerInnen<br />

möglichst lange zu einem Schulbesuch und einem Abschluss wenigstens auf der<br />

Sekundarstufe I zu motivieren. Im Bedarfsfall ist daher auch eine entsprechende<br />

Begleitung beim Übergang vom System Schule in ein Folgesystem, die nach<br />

Möglichkeit bis zu einer nachhaltigen Integration erfolgen soll, anzubieten.<br />

„Out-of-school“-Jugendliche, die in kein arbeitsspezifisches System eingebunden<br />

sind, sollen durch den Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit außerschulischen<br />

Institutionen angesprochen und mittels Case Management zu nochmaligem<br />

Schulbesuch angeregt bzw. an weiterführende Systeme herangeführt werden.<br />

Das prioritäre Ziel einer Überführung in die Arbeitsmarktchancen erhöhenden<br />

Bildungssysteme impliziert die Berücksichtigung entsprechender Teilziele, die<br />

angesichts oft komplexer Problem- und Ausgangssituationen notwendig und auf den<br />

konkreten Einzelfall abzustimmen sind.<br />

Dazu gehören die persönliche und soziale Stabilisierung des/der Jugendlichen, die<br />

Feststellung bzw. das Fehlen einer grundlegenden Ausbildungsreife, die Klärung von<br />

Problemfeldern, die der Ausbildungsfähigkeit zum Teil vorgelagert sind (familiäre<br />

Schwierigkeiten, Suchtverhalten, Schulden, Wohnungsprobleme etc.) oder ganz<br />

einfach die Beseitigung grundlegender Lern- und Aufmerksamkeitsdefizite. In<br />

begründeten Fällen kann auch die direkte Aufnahme einer (Hilfs-)Tätigkeit als<br />

realisierbares und zweckmäßiges Betreuungsziel definiert werden.<br />

4.3 Zielgruppe<br />

Das Angebot richtet sich an SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an<br />

systemferne Jugendliche unter 19 Jahre 4 .<br />

4 Das Angebot richtet sich auch an Jugendliche mit (ehemaligem) sonderpädagogischem Förderbedarf bzw.<br />

Behinderung bis unter 25 Jahre.<br />

Version 2012-10-10 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!