12.06.2013 Aufrufe

1 bis 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen

1 bis 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen

1 bis 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

in § <strong>28</strong> zugelassenen Höhe ohne Nachweis einer Kostenerhöhung angesetzt werden,<br />

es sei denn, daß <strong>der</strong> Ansatz im Einzelfall unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligen Verhältnisse<br />

nicht angemessen ist. Eine Überschreitung <strong>der</strong> für die Verwaltungskosten<br />

und die Instandhaltungskosten zugelassenen Sätze ist nicht zulässig.<br />

(2) Der Ansatz für die Abschreibung ist in Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die nach<br />

den in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten aufgestellt werden, zu än<strong>der</strong>n, wenn nach<br />

§ 11 Abs. 1 <strong>bis</strong> 3 geän<strong>der</strong>te Gesamtkosten angesetzt werden; eine Än<strong>der</strong>ung des für<br />

die Abschreibung angesetzten Vomhun<strong>der</strong>tsatzes ist unzulässig.<br />

(3) Der Ansatz für das Mietausfallwagnis ist in Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die<br />

nach den in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten aufgestellt werden, zu än<strong>der</strong>n, wenn<br />

sich die Jahresmiete än<strong>der</strong>t; eine Än<strong>der</strong>ung des Vomhun<strong>der</strong>tsatzes für das Mietausfallwagnis<br />

ist zulässig, wenn sich die Voraussetzungen für seine Bemessung nachhaltig<br />

geän<strong>der</strong>t haben.<br />

(4) Werden nach § 11 Abs. 4 <strong>bis</strong> 6 die Kosten von baulichen Än<strong>der</strong>ungen den Gesamtkosten<br />

hinzugerechnet, so dürfen die infolge <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen entstehenden<br />

Bewirtschaftungskosten den an<strong>der</strong>en Bewirtschaftungskosten hinzugerechnet werden.<br />

Für die entstehenden Abschreibungen und Instandhaltungskosten gelten § 25<br />

und § <strong>28</strong> Abs. 2 <strong>bis</strong> 6 entsprechend.<br />

§ 31 Erträge<br />

(1) Erträge sind die Einnahmen aus Mieten, Pachten und Vergütungen, die bei ordentlicher<br />

Bewirtschaftung des Gebäudes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wirtschaftseinheit nachhaltig erzielt<br />

werden können. Umlagen und Zuschläge, die zulässigerweise neben <strong>der</strong> Einzelmiete<br />

erhoben werden, bleiben als Ertrag unberücksichtigt.<br />

(2) Als Ertrag gilt auch <strong>der</strong> Miet- o<strong>der</strong> Nutzungswert von Räumen o<strong>der</strong> Flächen, die<br />

vom Eigentümer (Erbbauberechtigten) selbst benutzt werden o<strong>der</strong> aufgrund eines<br />

an<strong>der</strong>en Rechtsverhältnisses als Miete o<strong>der</strong> Pacht <strong>über</strong>lassen sind.<br />

(3) Wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt, um für Wohnraum die zur Dekkung<br />

<strong>der</strong> laufenden Aufwendungen erfor<strong>der</strong>liche Miete (Kostenmiete) zu ermitteln,<br />

so ist <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge in <strong>der</strong>selben Höhe wie <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong><br />

laufenden Aufwendungen auszuweisen. Aus dem nach Abzug <strong>der</strong> Vergütungen verbleibenden<br />

Betrag ist die Miete nach den für ihre Ermittlung maßgebenden Vorschriften<br />

zu berechnen.<br />

§ 32 Voraussetzungen für beson<strong>der</strong>e Arten <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

(1) Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist, vorbehaltlich des Absatzes 3, als Teilwirtschaftlichkeitsberechnung<br />

aufzustellen, wenn das Gebäude o<strong>der</strong> die Wirtschaftseinheit<br />

neben dem Wohnraum, für den die Berechnung aufzustellen ist, auch an<strong>der</strong>en<br />

Wohnraum o<strong>der</strong> Geschäftsraum enthält.<br />

(2) Enthält das Gebäude o<strong>der</strong> die Wirtschaftseinheit steuerbegünstigten o<strong>der</strong> frei finanzierten<br />

Wohnraum, für den eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 87 a des

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!