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Mitglieder-Information 2 / 2012 laden - Wohnungsbau ...

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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 2/<strong>2012</strong><br />

tow-Köpenick wird bis 2030 ein Bevölkerungswachstum von 5,1 %<br />

erwartet. Auch der Ortsteil Baumschulenweg wird zukünftig von der<br />

Nähe zum Flughafen BER und vom Wissenschaftsstandort Adlershof<br />

profitieren. Die ruhige Lage und gleichzeitige Nähe zur Innenstadt<br />

stellt einen großen Standortvorteil dar. Wohnungsneubau konnte in<br />

den letzten Jahren im unmittelbaren Umfeld kaum festgestellt werden.<br />

Insgesamt schätzt die BBT den Standort Treptow als stabilen<br />

und nachgefragten Wohnstandort ein. Der niedrige Wohnungsleerstand<br />

in der Genossenschaft (0,5 %) und die enge Bindung der Bewohner<br />

an die Genossenschaft unterstützen diese Einschätzung.<br />

In der <strong>Mitglieder</strong>-<strong>Information</strong> 01/2013 werden wir über weitere<br />

Ergebnisse der Umfrage, insbesondere zur Zufriedenheit mit unseren<br />

Serviceleistungen, unseren Häusern und Wohnungen sowie<br />

dem Wohnumfeld berichten.<br />

Betriebskosten<br />

Umlage der Kosten für die Legionellenprüfung<br />

Mit in Kraft treten der Änderung der Trinkwasserverordnung am 01.11.2011 ist der Gebäudeeigentümer<br />

verpflichtet, in Gebäuden mit einer zentralen Warmwasseranlage die Wasserqualität auf Legionellen prüfen<br />

zu lassen.<br />

Alle betroffenen Nutzer wurden bereits informiert. Nutzer, die das warme Wasser mit einer Gasetagenheizung<br />

oder einem Elektroboiler erzeugen, betrifft diese Prüfung nicht.<br />

Gemäß § 1 BetrKV sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den<br />

bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des<br />

Grundstückes laufend entstehen, Betriebskosten. Der Gesetzgeber hat die Eigentümer verpflichtet, die<br />

Prüfung jährlich durchzuführen, weshalb die Kosten für die Prüfung laufend entstehen und somit umlagefähig<br />

sind. Die Prüfung auf Legionellen erfolgt erst nach der Erwärmung des Frischwassers. Daher sind die<br />

Kosten für die Prüfung auf Legionellen der Versorgung mit Warmwasser zuzuordnen und entsprechend<br />

BetrKV § 2 Pkt. 6 im Rahmen der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umzulegen.<br />

Die Kosten für Probeentnahmestellen, zusätzliche Untersuchungen und weiteren Maßnahmen werden<br />

nicht umgelegt, so dass die Kosten der ersten Wasserentnahme und deren Untersuchung im Labor in die<br />

Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gemäß § 9 Abs.1 Satz 3 eingestellt werden.<br />

Die Anzahl der Probeentnahmen ist je nach Anlage sehr unterschiedlich. In einigen Objekten waren 3 Entnahmen<br />

und in anderen Objekten 16 Entnahmen notwendig. Die Kosten für die Prüfung (Entnahme des<br />

Wassers und Laboruntersuchung) betragen 64,26 E pro Entnahmestelle, d.h. die Kosten liegen zwischen<br />

192,78 E bis 1.028,16 E pro Anlage.<br />

Für die Wasserprobe und die Temperaturmessung werden in der Summe nicht mehr als 2 Liter Wasser<br />

entnommen. Die Entnahme verursacht damit Kosten von ca. 0,009266 Cent, also weniger als 1 Cent.<br />

Diese Kosten werden wegen Geringfügigkeit nicht gesondert abgerechnet.<br />

Bewertung des<br />

Neubauvorhabens<br />

51,4 % 43,7 % 3,4 % 1,6 %<br />

positiv überwiegend überwiegend negativ<br />

positiv negativ<br />

15

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