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Mitglieder-Information 2 / 2012 laden - Wohnungsbau ...

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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 2/<strong>2012</strong><br />

Bei mir klingeln Mitarbeiter von B & O und Fresenius ohne Voranmeldung an der Haustür?<br />

Alle betroffenen Mieter wurden von uns mit dem entsprechenden Termin angeschrieben. Leider gibt es<br />

auch Mieter, die uns über ihre Abwesenheit nicht informieren oder die Ankündigung nicht erhalten haben.<br />

Deshalb sind die Probenehmer bemüht, bei einem anderen Mieter dieses Wasser zu entnehmen, um<br />

auf diese Weise lückenlose Prüfergebnisse zu erhalten. Die Mitarbeiter der Firma B & O haben zur Legitimation<br />

von unserer Genossenschaft Ausweise erhalten, die für den Zeitraum der Ausführung der beauftragten<br />

Arbeiten gültig sind.<br />

Warum erhalte ich keinen Brief über die Wasserqualität in meiner Wohnung?<br />

Ein Schreiben über die Ergebnisse der Überprüfung erhalten nur die Mieter, die überprüft wurden bzw.<br />

an der Warmwasseranlage angeschlossen sind. Wenn Sie als Mieter eine Gasetagenheizung besitzen oder<br />

nutzen, produzieren Sie Ihr warmes Wasser selbst. In diesen Fällen der dezentralen Warmwasserbereitung<br />

ist keine Überprüfung erforderlich. Die Verordnung gilt für die Besitzer bzw. Betreiber von zentralen Warmwassergroßanlagen.<br />

Was passiert, wenn ein Wert über 100 KBE festgestellt wurde? Wie geht es weiter?<br />

In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden weitere technische Maßnahmen festgelegt. Die Firma B&O<br />

informiert Sie über das Prüfergebnis und jede weitere notwendige Maßnahme. Es werden zwei Termine<br />

beim Mieter festgelegt:<br />

1. zur Spülung (Reinigung) der Anlage<br />

2. zur Zweitbeprobung des Wassers in der Wohnung<br />

Wer überwacht das alles?<br />

Das zuständige Gesundheitsamt!<br />

Es wurde doch ein Haus in der Gropiusstadt gesperrt (Fritz-Erler-Allee)!<br />

Wir bitten Sie, Nachrichten in den Medien differenziert zu betrachten. Bei dem Fall in der Gropiusstadt<br />

handelte es sich um andere Keime. Wahrscheinlich wurden durch die örtlichen Reparaturarbeiten Pseudomonaden<br />

(Keime) in das Wasserleitungssystem eingeschleppt. Diese kommen überall in der Natur vor<br />

und können sich im kalten Wasser vermehren.<br />

Kann ich das Wasser trinken?<br />

Das Wasser kann bedenkenlos weiter getrunken werden. Immungeschwächte Personen sollten das Wasser<br />

vor dem Duschen ablaufen lassen (wassernebelfrei).<br />

Was kann ich als Mieter machen?<br />

Nach der ersten Auswertung von Ergebnissen kann festgestellt werden, dass stehendes Wasser zu einer<br />

Konzentrationserhöhung der Legionellen führt. Vor allem in Wohnungen von Mietern, die in den Sommermonaten<br />

im Urlaub oder im Garten verweilen, besteht ein erhöhtes Risiko der Legionellenbildung in<br />

den Wasserleitungen der Wohnung. Eine ganz einfache Maßnahme zur Desinfektion ist, heißes Wasser<br />

ca. 1 bis 2 Minuten ablaufen zu lassen. Bei einer Temperatur ab 60° C erfolgt das Abtöten jeglicher Mikroorganismen!<br />

Sehen Sie diese Maßnahme als Empfehlung an, um eventuelle gesundheitliche Bedenken auszuräumen.<br />

Durch eine regelmäßige Wasserentnahme verbessern Sie automatisch die Qualität Ihres Wassers.<br />

Was kostet die Umsetzung der gesetzlichen Verordnung? Wer trägt die Kosten?<br />

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kostet voraussichtlich 310 TE. Hierzu gehören:<br />

1. Einbau von Ventilen zur Pobenentnahme 65,0 TE<br />

2. Einbau von Absperrschiebern und zusätzlichen Thermometern 140,0 TE<br />

3. Erstbeprobung und Laboranalyse 55,0 TE<br />

4. weiterführende Maßnahmen 50,0 TE<br />

5. Gesamtkosten 310,0 TE<br />

Die Kosten sind durch den Betreiber der Anlage zu tragen bzw. zu verauslagen, also durch die Genossenschaft.<br />

Die Kosten für Einbau, Umbau und alle weiterführenden Maßnahmen haben den Charakter von<br />

Instandhaltungskosten und werden durch die Genossenschaft getragen. Bei den Kosten für die Erstbeprobung<br />

und Laboranalyse handelt es sich um Betriebskosten. Diese werden im Rahmen der jährlichen<br />

Betriebskostenabrechnung abgerechnet.<br />

Falls weitere Fragen auftreten<br />

sollten, können Sie sich an unseren<br />

WBG-Mitarbeiter<br />

Herrn Klezel, Tel.: 536 356 59,<br />

wenden.<br />

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