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Umfangreicher Leitfaden für SaaS Verträge

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1.2.23 Konkurs und liquidation<br />

25<br />

Ein vertraglich häufig vernachlässigtes Ereignis ist der Konkurs.<br />

Dieser ist immer auch ein Nachteil <strong>für</strong> den Vertragspartner, da dessen<br />

Ansprüche im Insolvenzfall ausnahmslos in Geld bewertet und<br />

zu einem unter 20% liegenden Anteil, wenn überhaupt, befriedigt<br />

werden. Dazu kommen zusätzliche Kosten der Geltendmachung der<br />

Ansprüche. Entgegenstehende Vertragsklauseln sind in der Regel<br />

unwirksam, weil fast immer die anderen Gläubiger dabei benachteiligt<br />

werden, was einem Vertrag zu Lasten Dritter gleichkäme.<br />

Problematisch ist vor allem der Konkurs des Service-Anbieters, da<br />

dann der Kunde Gefahr läuft, die Kontrolle über seine Daten zu verlieren<br />

– und damit womöglich selbst auch in den Konkurs gerissen<br />

zu werden. Dem ist vertraglich vorzubeugen (siehe > 1.4.1 ).<br />

Die Liquidation des Anbieters ist generell weniger gefährlich, außer<br />

sie erfolgt unangekündigt und abrupt. Da dies aber nicht auszuschließen<br />

ist, sind die gleichen Maßnahmen wie <strong>für</strong> den Konkurs<br />

auch in diesem Fall zielführend.<br />

1.2.24 Sonstiges<br />

Unter „Sonstiges“ werden in der Regel alle verbleibenden Klauseln<br />

zusammengefasst, die sich sonst keinem Punkt des Vertrages zuordnen<br />

lassen.<br />

Typischerweise wird hier zum Beispiel vereinbart, Streitigkeiten statt<br />

vor den staatlichen Gerichten vor einem Schiedsgericht auszutragen.<br />

Die Vorteile eines Schiedsgerichts liegen darin, dass sie unter<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und dass deren Schiedssprüche<br />

fast in allen Staaten der Welt anerkannt werden und vollstreckbar<br />

sind. In einfachen Fällen können sie auch schneller als ein staatliches<br />

Gericht sein. Ist der Fall allerdings kompliziert und verlangt besondere<br />

Sachkunde, dann dauert das Schiedsverfahren genauso lange<br />

wie der staatliche Prozess. Manchmal wird als Vorteil auch noch<br />

vorgebracht, dass sachkundige Schiedsrichter gewählt werden können.<br />

In der Praxis ist die spezielle Sachkunde eines Schiedsrichters<br />

aber selten, man sollte sich daher nicht darauf verlassen. Außerdem<br />

kann der Schiedsrichter durch die Parteien nicht gut nach Art eines<br />

Sachverständigen befragt werden.<br />

Durch die in der Zivilprozessnovelle 2006 eingeführte Möglichkeit <strong>für</strong><br />

Parteien, die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts stark zu beeinflussen,<br />

lassen sich Schiedsverfahren beschleunigt durchführen.<br />

Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Rechtsordnung des<br />

Landes, in dem der Schiedsspruch vollstreckt werden soll, in den wesentlichen<br />

Teilen eingehalten wird. Andernfalls ist der Schiedsspruch<br />

wegen Verletzung des „ orDre puBlic“ nicht vollstreckungsfähig.<br />

Schiedsgericht statt<br />

staatliche Gerichtsbarkeit?<br />

Der <strong>SaaS</strong>-Vertrag<br />

Datenschutz & -sicherheit<br />

Ausfallsicherheit<br />

Betriebsverhalten

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