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Umfangreicher Leitfaden für SaaS Verträge

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Für den Konkursfall<br />

muss sichergestellt<br />

werden, dass weiter<br />

auf Unternehmensdaten<br />

und Programme<br />

zugegriffen werden<br />

kann.<br />

Bei einer Drei-<br />

Parteien-Lösung<br />

sichert ein zusätzlicher<br />

Vertragspartner<br />

die Fortsetzung des<br />

Dienstes bei Ausfall<br />

des <strong>SaaS</strong>-Anbieters.<br />

1.4 Konkursfall<br />

1.4.1 zugriff auf Daten unabhängig vom Verfahren<br />

Der Konkurs einer Vertragspartei ist immer auch ein Nachteil <strong>für</strong><br />

den Vertragspartner. Besonders kritisch ist die Situation im Fall<br />

eines Konkurses des Service-Anbieters, weil dadurch die komplette<br />

Verfügungsgewalt über die Daten und Programme des<br />

Unternehmens auf den Masseverwalter übergeht. Dieser vertritt<br />

ausschließlich die Interessen der Unternehmensgläubiger, die sich<br />

von denen des ursprünglichen Unternehmens und nunmehrigen<br />

Gemeinschuldners komplett unterscheiden können – vor allem im<br />

Fall, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden soll. Außerdem<br />

fehlt es ihm nicht selten an Erfahrung im IT-Geschäft.<br />

Es ist daher zwischen beiden Parteien zu klären, wie <strong>für</strong> den Fall<br />

der Insolvenz des Anbieters vorzusorgen ist. Die vereinbarte Lösung<br />

sollte sicherstellen, dass im Konkursfall auf die Unternehmensdaten<br />

und die verwendeten Programme kurzfristig zugegriffen werden<br />

kann.<br />

Der beste Schutz wird dadurch erreicht, dass die Daten des Kunden<br />

sein „Eigentum“ bleiben und als solche im Herrschaftsbereich des<br />

Service-Anbieters erkennbar sind. Das setzt allerdings voraus, dass<br />

sie physisch abgrenzbar sind (eigener Server) und dem Kunden am<br />

besten täglich oder zumindest wöchentlich in irgendeiner Form<br />

zur Verfügung gestellt werden (Rückspielen der verwendeten und<br />

verarbeiteten Daten als Backup). Da die Daten alleine <strong>für</strong> die weitere<br />

Verwendung aber zu wenig sein werden, ist auch über die<br />

verwendete und aktuelle Verarbeitungssoftware eine vorausschauende<br />

Vereinbarung zu treffen. Dies kann dadurch erfolgen, dass<br />

diese in der jeweils aktuellsten Form samt einer Installations- und<br />

Benützungsanleitung bei einer vertrauenswürdigen Stelle hinterlegt<br />

wird, sodass der Kunde im Falle des Konkurses die Verarbeitung seiner<br />

Daten in vertretbarer Zeit bei sich selbst oder bei einem anderen<br />

Anbieter wieder aufnehmen kann.<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Ausschließung der Probleme im<br />

Konkursfall des <strong>SaaS</strong>-Anbieters ist eine Drei-Parteien-Lösung.<br />

Dabei wird neben der Vereinbarung mit dem eigentlichen<br />

Vertragspartner ein zusätzlicher Vertrag mit einem weiteren <strong>SaaS</strong>-<br />

Anbieter abgeschlossen. In diesem wird die regelmäßige Übernahme<br />

der Daten und eine Fortsetzung des Dienstes bei bestimmten Arten<br />

des Ausfalles des Primär-Anbieters vereinbart. Auch zwischen den<br />

beiden Anbietern wird ein Vertrag geschlossen, der die Modalitäten<br />

der Übernahme der Daten und der Dienstleistung festlegt. Diese<br />

Lösung ist derzeit noch nicht sehr verbreitet, könnte aber von <strong>SaaS</strong>-<br />

Anbietern im wechselseitigen Verbund mit anderen standardisiert<br />

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