Umfangreicher Leitfaden für SaaS Verträge
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Für den Konkursfall<br />
muss sichergestellt<br />
werden, dass weiter<br />
auf Unternehmensdaten<br />
und Programme<br />
zugegriffen werden<br />
kann.<br />
Bei einer Drei-<br />
Parteien-Lösung<br />
sichert ein zusätzlicher<br />
Vertragspartner<br />
die Fortsetzung des<br />
Dienstes bei Ausfall<br />
des <strong>SaaS</strong>-Anbieters.<br />
1.4 Konkursfall<br />
1.4.1 zugriff auf Daten unabhängig vom Verfahren<br />
Der Konkurs einer Vertragspartei ist immer auch ein Nachteil <strong>für</strong><br />
den Vertragspartner. Besonders kritisch ist die Situation im Fall<br />
eines Konkurses des Service-Anbieters, weil dadurch die komplette<br />
Verfügungsgewalt über die Daten und Programme des<br />
Unternehmens auf den Masseverwalter übergeht. Dieser vertritt<br />
ausschließlich die Interessen der Unternehmensgläubiger, die sich<br />
von denen des ursprünglichen Unternehmens und nunmehrigen<br />
Gemeinschuldners komplett unterscheiden können – vor allem im<br />
Fall, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden soll. Außerdem<br />
fehlt es ihm nicht selten an Erfahrung im IT-Geschäft.<br />
Es ist daher zwischen beiden Parteien zu klären, wie <strong>für</strong> den Fall<br />
der Insolvenz des Anbieters vorzusorgen ist. Die vereinbarte Lösung<br />
sollte sicherstellen, dass im Konkursfall auf die Unternehmensdaten<br />
und die verwendeten Programme kurzfristig zugegriffen werden<br />
kann.<br />
Der beste Schutz wird dadurch erreicht, dass die Daten des Kunden<br />
sein „Eigentum“ bleiben und als solche im Herrschaftsbereich des<br />
Service-Anbieters erkennbar sind. Das setzt allerdings voraus, dass<br />
sie physisch abgrenzbar sind (eigener Server) und dem Kunden am<br />
besten täglich oder zumindest wöchentlich in irgendeiner Form<br />
zur Verfügung gestellt werden (Rückspielen der verwendeten und<br />
verarbeiteten Daten als Backup). Da die Daten alleine <strong>für</strong> die weitere<br />
Verwendung aber zu wenig sein werden, ist auch über die<br />
verwendete und aktuelle Verarbeitungssoftware eine vorausschauende<br />
Vereinbarung zu treffen. Dies kann dadurch erfolgen, dass<br />
diese in der jeweils aktuellsten Form samt einer Installations- und<br />
Benützungsanleitung bei einer vertrauenswürdigen Stelle hinterlegt<br />
wird, sodass der Kunde im Falle des Konkurses die Verarbeitung seiner<br />
Daten in vertretbarer Zeit bei sich selbst oder bei einem anderen<br />
Anbieter wieder aufnehmen kann.<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Ausschließung der Probleme im<br />
Konkursfall des <strong>SaaS</strong>-Anbieters ist eine Drei-Parteien-Lösung.<br />
Dabei wird neben der Vereinbarung mit dem eigentlichen<br />
Vertragspartner ein zusätzlicher Vertrag mit einem weiteren <strong>SaaS</strong>-<br />
Anbieter abgeschlossen. In diesem wird die regelmäßige Übernahme<br />
der Daten und eine Fortsetzung des Dienstes bei bestimmten Arten<br />
des Ausfalles des Primär-Anbieters vereinbart. Auch zwischen den<br />
beiden Anbietern wird ein Vertrag geschlossen, der die Modalitäten<br />
der Übernahme der Daten und der Dienstleistung festlegt. Diese<br />
Lösung ist derzeit noch nicht sehr verbreitet, könnte aber von <strong>SaaS</strong>-<br />
Anbietern im wechselseitigen Verbund mit anderen standardisiert<br />
28