1. Zahnärztinnen- - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Schon gewusst?<br />
8<br />
Richtig abschalten im Urlaub:<br />
Erholung ohne Handy<br />
Ein Grund, warum immer mehr Menschen im Urlaub<br />
nicht richtig abschalten können, ist ihre ständige Erreichbarkeit.<br />
»Wer Mobiltelefon und Laptop im Urlaub<br />
anlässt, findet nicht den nötigen Abstand zum Alltag«,<br />
erklärt Dr. Ulrike Roth von TÜV Rheinland. Die Folge<br />
davon ist, dass die erhoffte Erholung nicht eintritt. Die<br />
Gesundheitsexpertin rät daher, Geschäftshandy und<br />
Laptop gar nicht erst mit in den Urlaub zu nehmen oder<br />
klare Vereinbarung über die Erreichbarkeit zu treffen.<br />
In einigen Hotels und Ferienanlagen ist es möglich,<br />
Handy und Laptop für die Dauer des Aufenthalts an der<br />
rezeption abzugeben. »Digital Detox« – digitale Entgiftung<br />
– nennt sich das Geschäftsmodell. Abgeschlossen<br />
ist die Strategie für den erholsamen Urlaub mit dem Verzicht<br />
allerdings noch nicht. In der Mailboxansage und im<br />
Abwesenheitsassistenten des E-Mail- Programms sollte<br />
auf eine Urlaubsvertretung hingewiesen werden. »Andernfalls<br />
stapeln sich nach den Ferien viele unerledigte<br />
Aufgaben und der Erholungseffekt ist schnell dahin«,<br />
meint Dr. roth. Menschen, die im Urlaub unbedingt<br />
erreichbar sein müssen, können mit Kollegen und Geschäftspartnern<br />
feste Zeiten vereinbaren, zu denen sie<br />
erreichbar sind – um dann die verbleibenden Stunden<br />
unbeschwert zu genießen.<br />
Fernreisenden, die im Flugzeug mehrere Zeitzonen<br />
durchqueren, rät Dr. Ulrike roth, zwischen der rückkehr<br />
aus dem Urlaub und dem Start am Arbeitsplatz einige<br />
freie tage einzuplanen. »Der menschliche Körper benötigt<br />
eine gewisse Zeit, um sich an die Zeitverschiebung<br />
anzupassen und sich vom ›reisestress‹ zu erholen«.<br />
MED-DENt-MAGAZIN.DE, 7/2012<br />
Foto: CFw ArCHIV / INGUL<br />
Wer sein Fahrrad schiebt,<br />
ist ein Fußgänger<br />
Ein Fahrrad macht aus einem Verkehrsteilnehmer noch<br />
lange keinen Radler. Denn sobald ein Fahrradfahrer von<br />
seinem Rad steigt und schiebt, wird er zum Fußgänger.<br />
Das hat das Oberlandesgericht Coburg in einem aktuellen<br />
Urteil nochmals bekräftigt.<br />
Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Sechsjährigen,<br />
der zusammen mit seiner Mutter mit dem Fahrrad<br />
unterwegs war. An einer Kreuzung stiegen beide ab, um<br />
die räder über die Straße zu schieben. Das Kind deutete<br />
eine Kopfbewegung der Mutter falsch, ging los, wurde<br />
von einem Auto erfasst und am Kopf verletzt.<br />
Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlte<br />
nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline (D- AH)<br />
zunächst 50.000 Euro an das Kind. Danach forderte sie die<br />
Hälfte der Summe von der Mutter zurück, mit der Begründung,<br />
dass das Kind keinen Helm getragen und die<br />
Mutter demnach ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe.<br />
Dem widersprach jedoch das Gericht. Erstens gäbe es<br />
in Deutschland keine Helmpflicht für radfahrer. Und<br />
zweitens sei der Junge ohnehin im Moment des Unfalls<br />
als Fußgänger unterwegs gewesen. (Aktenzeichen: 21 o<br />
757/10) MED-DENt-MAGAZIN.DE, 6/2012<br />
Verschmähte Warnweste<br />
Bei Unfällen und Pannen könnten Auffahrunfälle deutlich<br />
verringert werden<br />
Fast zwei Drittel der Anrufer, die der Notrufzentrale<br />
der deutschen Autoversicherer eine Panne meldeten,<br />
trugen keine warnweste, berichtet das Patientenmagazin<br />
»HausArzt«. Die Pflicht, eine weste bei Pannen zu tragen,<br />
besteht in Deutschland nicht. Aus Österreich, wo westenpflicht<br />
herrscht, werden erstaunliche Erfolge gemeldet:<br />
Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 sank auf Autobahnen<br />
und Schnellstraßen die Zahl der Auffahrunfälle mit<br />
stehenden Autos und der Unfälle mit Fußgängern um<br />
39 Prozent. MED-DENt-MAGAZIN.DE, 2/2012<br />
H 46427<br />
AUGUST 2012<br />
8|12<br />
Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte<br />
<strong>1.</strong> <strong>Zahnärztinnen</strong>kongress<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong> 642<br />
OPTIMAL ODER AUSREICHEND?<br />
EINDEUTIGES SOZIALGESETZBUCH V 647<br />
AUSWEG MED. VERSORGUNGSZENTRUM?<br />
EFFIZIENZ ANGESTELLTER ÄRZTE 650<br />
WUNDERWAFFE ODER PAPIERTIGER?<br />
FEHLVERHALTEN IM GESUNDHEITSWESEN 652<br />
ORGANSPENDESKANDAL IN GÖTTINGEN 654<br />
Referentin<br />
Dr. Anja Seltmann<br />
Das ZKN-SPECIAL ist eine Beilage zu den<br />
monatlich von der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
herausgegebenen »ZKN MIttEILUNGEN«.<br />
REDAKTIONSANSCHRIFT:<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
redaktion »ZKN MIttEILUNGEN«,<br />
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover.<br />
tel. (05 11) 8 33 91-301<br />
Fax (05 11) 8 33 91-106<br />
ZKN SPECIAL · 8 | 2012