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1. Zahnärztinnen- - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Schon gewusst?<br />

8<br />

Richtig abschalten im Urlaub:<br />

Erholung ohne Handy<br />

Ein Grund, warum immer mehr Menschen im Urlaub<br />

nicht richtig abschalten können, ist ihre ständige Erreichbarkeit.<br />

»Wer Mobiltelefon und Laptop im Urlaub<br />

anlässt, findet nicht den nötigen Abstand zum Alltag«,<br />

erklärt Dr. Ulrike Roth von TÜV Rheinland. Die Folge<br />

davon ist, dass die erhoffte Erholung nicht eintritt. Die<br />

Gesundheitsexpertin rät daher, Geschäftshandy und<br />

Laptop gar nicht erst mit in den Urlaub zu nehmen oder<br />

klare Vereinbarung über die Erreichbarkeit zu treffen.<br />

In einigen Hotels und Ferienanlagen ist es möglich,<br />

Handy und Laptop für die Dauer des Aufenthalts an der<br />

rezeption abzugeben. »Digital Detox« – digitale Entgiftung<br />

– nennt sich das Geschäftsmodell. Abgeschlossen<br />

ist die Strategie für den erholsamen Urlaub mit dem Verzicht<br />

allerdings noch nicht. In der Mailboxansage und im<br />

Abwesenheitsassistenten des E-Mail- Programms sollte<br />

auf eine Urlaubsvertretung hingewiesen werden. »Andernfalls<br />

stapeln sich nach den Ferien viele unerledigte<br />

Aufgaben und der Erholungseffekt ist schnell dahin«,<br />

meint Dr. roth. Menschen, die im Urlaub unbedingt<br />

erreichbar sein müssen, können mit Kollegen und Geschäftspartnern<br />

feste Zeiten vereinbaren, zu denen sie<br />

erreichbar sind – um dann die verbleibenden Stunden<br />

unbeschwert zu genießen.<br />

Fernreisenden, die im Flugzeug mehrere Zeitzonen<br />

durchqueren, rät Dr. Ulrike roth, zwischen der rückkehr<br />

aus dem Urlaub und dem Start am Arbeitsplatz einige<br />

freie tage einzuplanen. »Der menschliche Körper benötigt<br />

eine gewisse Zeit, um sich an die Zeitverschiebung<br />

anzupassen und sich vom ›reisestress‹ zu erholen«.<br />

MED-DENt-MAGAZIN.DE, 7/2012<br />

Foto: CFw ArCHIV / INGUL<br />

Wer sein Fahrrad schiebt,<br />

ist ein Fußgänger<br />

Ein Fahrrad macht aus einem Verkehrsteilnehmer noch<br />

lange keinen Radler. Denn sobald ein Fahrradfahrer von<br />

seinem Rad steigt und schiebt, wird er zum Fußgänger.<br />

Das hat das Oberlandesgericht Coburg in einem aktuellen<br />

Urteil nochmals bekräftigt.<br />

Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Sechsjährigen,<br />

der zusammen mit seiner Mutter mit dem Fahrrad<br />

unterwegs war. An einer Kreuzung stiegen beide ab, um<br />

die räder über die Straße zu schieben. Das Kind deutete<br />

eine Kopfbewegung der Mutter falsch, ging los, wurde<br />

von einem Auto erfasst und am Kopf verletzt.<br />

Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlte<br />

nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline (D- AH)<br />

zunächst 50.000 Euro an das Kind. Danach forderte sie die<br />

Hälfte der Summe von der Mutter zurück, mit der Begründung,<br />

dass das Kind keinen Helm getragen und die<br />

Mutter demnach ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe.<br />

Dem widersprach jedoch das Gericht. Erstens gäbe es<br />

in Deutschland keine Helmpflicht für radfahrer. Und<br />

zweitens sei der Junge ohnehin im Moment des Unfalls<br />

als Fußgänger unterwegs gewesen. (Aktenzeichen: 21 o<br />

757/10) MED-DENt-MAGAZIN.DE, 6/2012<br />

Verschmähte Warnweste<br />

Bei Unfällen und Pannen könnten Auffahrunfälle deutlich<br />

verringert werden<br />

Fast zwei Drittel der Anrufer, die der Notrufzentrale<br />

der deutschen Autoversicherer eine Panne meldeten,<br />

trugen keine warnweste, berichtet das Patientenmagazin<br />

»HausArzt«. Die Pflicht, eine weste bei Pannen zu tragen,<br />

besteht in Deutschland nicht. Aus Österreich, wo westenpflicht<br />

herrscht, werden erstaunliche Erfolge gemeldet:<br />

Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 sank auf Autobahnen<br />

und Schnellstraßen die Zahl der Auffahrunfälle mit<br />

stehenden Autos und der Unfälle mit Fußgängern um<br />

39 Prozent. MED-DENt-MAGAZIN.DE, 2/2012<br />

H 46427<br />

AUGUST 2012<br />

8|12<br />

Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte<br />

<strong>1.</strong> <strong>Zahnärztinnen</strong>kongress<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> 642<br />

OPTIMAL ODER AUSREICHEND?<br />

EINDEUTIGES SOZIALGESETZBUCH V 647<br />

AUSWEG MED. VERSORGUNGSZENTRUM?<br />

EFFIZIENZ ANGESTELLTER ÄRZTE 650<br />

WUNDERWAFFE ODER PAPIERTIGER?<br />

FEHLVERHALTEN IM GESUNDHEITSWESEN 652<br />

ORGANSPENDESKANDAL IN GÖTTINGEN 654<br />

Referentin<br />

Dr. Anja Seltmann<br />

Das ZKN-SPECIAL ist eine Beilage zu den<br />

monatlich von der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

herausgegebenen »ZKN MIttEILUNGEN«.<br />

REDAKTIONSANSCHRIFT:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

redaktion »ZKN MIttEILUNGEN«,<br />

Zeißstraße 11a, 30519 Hannover.<br />

tel. (05 11) 8 33 91-301<br />

Fax (05 11) 8 33 91-106<br />

ZKN SPECIAL · 8 | 2012

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