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Willkommen im neuen Bezirksseniorenhaus!

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Ortsbelebung damit neuerlich hinausgeschoben.<br />

Das Land OÖ (Abt. Gemeinden) bzw. die<br />

Aufsichtsbehörde forderte die Gemeinde<br />

Gramastetten bereits mehrmals<br />

auf, das Pargfriederhaus in der Marktstraße<br />

zu verkaufen. Der Erlös soll zur<br />

Finanzierung der Infrastrukturprojekte<br />

herangezogen werden.<br />

Für den Verkauf von gemeindeeigenen Liegenschaften<br />

ist eine 2/3 Mehrheit <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

erforderlich. SPÖ, FPÖ und Grüne lehnten den Antrag<br />

„Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Pargfriederhauses“<br />

ab. Der Grundsatzbeschluss hätte<br />

vorerst keine rechtlichen Konsequenzen, da erst<br />

nach Vorliegen eines tatsächlichen Kaufvertrages<br />

der Gemeinderat den Verkauf beschließen kann.<br />

Der Grundsatzbeschluss ermöglicht lediglich, dass<br />

Verkaufs-Verhandlungsgespräche seitens der Gemeinde<br />

eingeleitet werden können.<br />

Der Vergleich der möglichen Handlungsalternativen<br />

hinsichtlich Einnahmen, Kosten, Risiko und<br />

Chancen spricht ein eindeutiges Ergebnis:<br />

Variante 1:<br />

Vermietung aller Leerstandsflächen ohne zusätzliche<br />

Investitionen:<br />

Basierend auf den bestehenden Mietverträgen<br />

mit Fr. Grader hinsichtlich ihrer Wohnung und dem<br />

Friseursalon und der Vermietung der 2 restlichen<br />

Wohnungen ergibt das EUR 8.189.- Gesamtmieteinnahmen<br />

pro Jahr. Hinzu kommen noch Kanalgebühren<br />

in Höhe von EUR 1.162.- sowie Ertragsanteile<br />

(ca. EUR 670.- pro Einwohner/Jahr) und Kommunalsteuereinnahmen<br />

(ca. EUR 500.- pro Beschäftigten/<br />

Jahr). Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf<br />

EUR 13.902.-<br />

Da kein Verkaufserlös zur Finanzierung der Infrastrukturprojekte<br />

dadurch erzielt wird, muss die Gemeinde<br />

Finanzierungszinsen von EUR 3.750.- sowie<br />

eine Reparaturrücklage von ca. EUR 3.000.- (mind.<br />

EUR 2.000.-) als Kosten in Abzug bringen. Unterm<br />

Strich verbleiben als Gesamteinnahmen pro Jahr<br />

EUR 7.152.- in der Gemeinde.<br />

Nachteilig ist, dass die Substanz des Hauses<br />

damit nicht verbessert wird und der Verfall<br />

weiter geht. Zur Ortsbelebung werden keine<br />

Impulse gesetzt.<br />

Variante 2:<br />

Sanierung der bestehenden<br />

Substanz und Vermietung:<br />

Durch die Verbesserung der<br />

Substanz kann bei der Vermietung<br />

eine Mietzinsanpassung<br />

(ausgenommen Fr. Grader) erfolgen.<br />

Dadurch können sich<br />

die Mieteinnahmen auf EUR<br />

12.905.- pro Jahr erhöhen.<br />

Einnahmen für Kanalgebühren,<br />

Ertragsanteile und Kommunalsteuer<br />

sind unverändert. Die<br />

Gesamteinnahmen pro Jahr<br />

belaufen sich damit auf EUR<br />

18.614.-<br />

Zusätzlich zu den Zinsen für<br />

den entgangenen Verkaufserlös<br />

sind weiters die Tilgungen<br />

und Zinsen für die Sanierung<br />

abzurechnen. Je nach Höhe der<br />

Sanierungskosten sind das zwischen<br />

EUR 6.948.- (bei Investition<br />

von EUR 100.000) und EUR<br />

14.340.- (bei Investitionskosten<br />

von EUR 200.000) an zusätzlichen<br />

Kosten. Das Ergebnis für<br />

die Gemeinde ist <strong>im</strong> Idealfall<br />

EUR 7.916.- Belaufen sich die<br />

Sanierungskosten in Richtung<br />

EUR 200.000.- ist von den Einnahmen<br />

nichts mehr übrig.<br />

Besonders problematisch<br />

erscheint in diesem Fall,<br />

dass die Gemeinde kaum<br />

eine Genehmigung zur<br />

Finanzierung der Sanierung<br />

seitens des Landes OÖ<br />

bekommen wird. Die<br />

verwertbaren Flächen<br />

werden dadurch nicht erhöht<br />

und somit sind auch keine<br />

positiven Aspekte für die<br />

Ortsbelebung zu erwarten.<br />

Da die Gemeinde dem Auftrag<br />

zum Verkauf bei Var. 1 und 2<br />

nicht nachkommt, steht das<br />

Risiko <strong>im</strong> Raum, dass das Land<br />

OÖ entsprechende BZ-Mitteln<br />

in Höhe des Verkaufserlöses<br />

streicht. Dadurch würden zusätzliche<br />

Kosten in Höhe von<br />

ca. EUR 11.000.- pro Jahr für<br />

blickpunkt 6<br />

Thema<br />

Verkauf Pargfriederhaus fand keine 2/3 Mehrheit.<br />

die Gemeinde entstehen. Das<br />

bedeutet, dass damit bei beiden<br />

Varianten draufzuzahlen ist. Es<br />

ist zu hoffen, dass die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintritts dieses<br />

Szenarios gering ist und nur<br />

hypothetisch erwähnt sein soll.<br />

Variante 3:<br />

Verkauf mit (Teil)-Abbruch und<br />

Zubau (Schaffung zusätzlicher<br />

Flächen)<br />

Ein allfälliger Verkauf soll nur an<br />

eine Wohnbaugenossenschaft<br />

bzw. gewerblichen Bauträger<br />

erfolgen, wo sichergestellt ist,<br />

dass durch einen Neu- bzw.<br />

Zubau zusätzliche Flächen<br />

geschaffen werden. Vermietungseinnahmen<br />

für die Gemeinde<br />

entfallen in diesem Fall<br />

zur Gänze. Unter der Annahme<br />

es werden 4-5 Wohnungen<br />

und eine Geschäftsfläche <strong>im</strong><br />

Erdgeschoß zur Marktstraße<br />

zusätzlich errichtet ergibt das<br />

Einnahmen für Kanalgebühren<br />

von ca. EUR 2.500 – 2.800.-<br />

pro Jahr. Die Einnahmen aus<br />

Ertragsanteilen und Kommunalsteuer<br />

belaufen sich auf<br />

ca. EUR 10.500 – 13.000.- pro<br />

Jahr. In Summe betragen die<br />

Einnahmen für die Gemeinde<br />

somit zwischen EUR 13.000 und<br />

15.800.-<br />

Demgegenüber stehen<br />

keine Finanzierungs- oder<br />

Tilgungskosten. Diese<br />

Variante hat mit Abstand die<br />

höchsten Einnahmen, keine<br />

Kosten und das geringste<br />

Risiko. Gleichzeitig wird durch<br />

zusätzlichen Wohn- und<br />

Geschäftsraum ein wichtiger<br />

Beitrag zur Ortsbelebung<br />

geleistet.<br />

Den Neu- bzw. Zubau als Gemeinde<br />

selber durchzuführen<br />

ist unrealistisch, da wir seitens<br />

der Aufsichtsbehörde keine Genehmigung<br />

bekommen werden.<br />

Die Gemeinde ist für den Aufbau<br />

und den Erhalt betriebsnotwendiger<br />

kommunaler Infrastruktur<br />

zuständig.

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