Willkommen im neuen Bezirksseniorenhaus!
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Ortsbelebung damit neuerlich hinausgeschoben.<br />
Das Land OÖ (Abt. Gemeinden) bzw. die<br />
Aufsichtsbehörde forderte die Gemeinde<br />
Gramastetten bereits mehrmals<br />
auf, das Pargfriederhaus in der Marktstraße<br />
zu verkaufen. Der Erlös soll zur<br />
Finanzierung der Infrastrukturprojekte<br />
herangezogen werden.<br />
Für den Verkauf von gemeindeeigenen Liegenschaften<br />
ist eine 2/3 Mehrheit <strong>im</strong> Gemeinderat<br />
erforderlich. SPÖ, FPÖ und Grüne lehnten den Antrag<br />
„Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Pargfriederhauses“<br />
ab. Der Grundsatzbeschluss hätte<br />
vorerst keine rechtlichen Konsequenzen, da erst<br />
nach Vorliegen eines tatsächlichen Kaufvertrages<br />
der Gemeinderat den Verkauf beschließen kann.<br />
Der Grundsatzbeschluss ermöglicht lediglich, dass<br />
Verkaufs-Verhandlungsgespräche seitens der Gemeinde<br />
eingeleitet werden können.<br />
Der Vergleich der möglichen Handlungsalternativen<br />
hinsichtlich Einnahmen, Kosten, Risiko und<br />
Chancen spricht ein eindeutiges Ergebnis:<br />
Variante 1:<br />
Vermietung aller Leerstandsflächen ohne zusätzliche<br />
Investitionen:<br />
Basierend auf den bestehenden Mietverträgen<br />
mit Fr. Grader hinsichtlich ihrer Wohnung und dem<br />
Friseursalon und der Vermietung der 2 restlichen<br />
Wohnungen ergibt das EUR 8.189.- Gesamtmieteinnahmen<br />
pro Jahr. Hinzu kommen noch Kanalgebühren<br />
in Höhe von EUR 1.162.- sowie Ertragsanteile<br />
(ca. EUR 670.- pro Einwohner/Jahr) und Kommunalsteuereinnahmen<br />
(ca. EUR 500.- pro Beschäftigten/<br />
Jahr). Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf<br />
EUR 13.902.-<br />
Da kein Verkaufserlös zur Finanzierung der Infrastrukturprojekte<br />
dadurch erzielt wird, muss die Gemeinde<br />
Finanzierungszinsen von EUR 3.750.- sowie<br />
eine Reparaturrücklage von ca. EUR 3.000.- (mind.<br />
EUR 2.000.-) als Kosten in Abzug bringen. Unterm<br />
Strich verbleiben als Gesamteinnahmen pro Jahr<br />
EUR 7.152.- in der Gemeinde.<br />
Nachteilig ist, dass die Substanz des Hauses<br />
damit nicht verbessert wird und der Verfall<br />
weiter geht. Zur Ortsbelebung werden keine<br />
Impulse gesetzt.<br />
Variante 2:<br />
Sanierung der bestehenden<br />
Substanz und Vermietung:<br />
Durch die Verbesserung der<br />
Substanz kann bei der Vermietung<br />
eine Mietzinsanpassung<br />
(ausgenommen Fr. Grader) erfolgen.<br />
Dadurch können sich<br />
die Mieteinnahmen auf EUR<br />
12.905.- pro Jahr erhöhen.<br />
Einnahmen für Kanalgebühren,<br />
Ertragsanteile und Kommunalsteuer<br />
sind unverändert. Die<br />
Gesamteinnahmen pro Jahr<br />
belaufen sich damit auf EUR<br />
18.614.-<br />
Zusätzlich zu den Zinsen für<br />
den entgangenen Verkaufserlös<br />
sind weiters die Tilgungen<br />
und Zinsen für die Sanierung<br />
abzurechnen. Je nach Höhe der<br />
Sanierungskosten sind das zwischen<br />
EUR 6.948.- (bei Investition<br />
von EUR 100.000) und EUR<br />
14.340.- (bei Investitionskosten<br />
von EUR 200.000) an zusätzlichen<br />
Kosten. Das Ergebnis für<br />
die Gemeinde ist <strong>im</strong> Idealfall<br />
EUR 7.916.- Belaufen sich die<br />
Sanierungskosten in Richtung<br />
EUR 200.000.- ist von den Einnahmen<br />
nichts mehr übrig.<br />
Besonders problematisch<br />
erscheint in diesem Fall,<br />
dass die Gemeinde kaum<br />
eine Genehmigung zur<br />
Finanzierung der Sanierung<br />
seitens des Landes OÖ<br />
bekommen wird. Die<br />
verwertbaren Flächen<br />
werden dadurch nicht erhöht<br />
und somit sind auch keine<br />
positiven Aspekte für die<br />
Ortsbelebung zu erwarten.<br />
Da die Gemeinde dem Auftrag<br />
zum Verkauf bei Var. 1 und 2<br />
nicht nachkommt, steht das<br />
Risiko <strong>im</strong> Raum, dass das Land<br />
OÖ entsprechende BZ-Mitteln<br />
in Höhe des Verkaufserlöses<br />
streicht. Dadurch würden zusätzliche<br />
Kosten in Höhe von<br />
ca. EUR 11.000.- pro Jahr für<br />
blickpunkt 6<br />
Thema<br />
Verkauf Pargfriederhaus fand keine 2/3 Mehrheit.<br />
die Gemeinde entstehen. Das<br />
bedeutet, dass damit bei beiden<br />
Varianten draufzuzahlen ist. Es<br />
ist zu hoffen, dass die Wahrscheinlichkeit<br />
des Eintritts dieses<br />
Szenarios gering ist und nur<br />
hypothetisch erwähnt sein soll.<br />
Variante 3:<br />
Verkauf mit (Teil)-Abbruch und<br />
Zubau (Schaffung zusätzlicher<br />
Flächen)<br />
Ein allfälliger Verkauf soll nur an<br />
eine Wohnbaugenossenschaft<br />
bzw. gewerblichen Bauträger<br />
erfolgen, wo sichergestellt ist,<br />
dass durch einen Neu- bzw.<br />
Zubau zusätzliche Flächen<br />
geschaffen werden. Vermietungseinnahmen<br />
für die Gemeinde<br />
entfallen in diesem Fall<br />
zur Gänze. Unter der Annahme<br />
es werden 4-5 Wohnungen<br />
und eine Geschäftsfläche <strong>im</strong><br />
Erdgeschoß zur Marktstraße<br />
zusätzlich errichtet ergibt das<br />
Einnahmen für Kanalgebühren<br />
von ca. EUR 2.500 – 2.800.-<br />
pro Jahr. Die Einnahmen aus<br />
Ertragsanteilen und Kommunalsteuer<br />
belaufen sich auf<br />
ca. EUR 10.500 – 13.000.- pro<br />
Jahr. In Summe betragen die<br />
Einnahmen für die Gemeinde<br />
somit zwischen EUR 13.000 und<br />
15.800.-<br />
Demgegenüber stehen<br />
keine Finanzierungs- oder<br />
Tilgungskosten. Diese<br />
Variante hat mit Abstand die<br />
höchsten Einnahmen, keine<br />
Kosten und das geringste<br />
Risiko. Gleichzeitig wird durch<br />
zusätzlichen Wohn- und<br />
Geschäftsraum ein wichtiger<br />
Beitrag zur Ortsbelebung<br />
geleistet.<br />
Den Neu- bzw. Zubau als Gemeinde<br />
selber durchzuführen<br />
ist unrealistisch, da wir seitens<br />
der Aufsichtsbehörde keine Genehmigung<br />
bekommen werden.<br />
Die Gemeinde ist für den Aufbau<br />
und den Erhalt betriebsnotwendiger<br />
kommunaler Infrastruktur<br />
zuständig.