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Der inszenierte Abschied - hülswitt druck und medien

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8 Gesellschaft eternity februar 2012<br />

Erben müssen zahlen<br />

Zum Nachlass gehören auch die Bestattungskosten<br />

Bestattungskosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten<br />

<strong>und</strong> müssen von den Erben<br />

eines Verstorbenen getragen werden. Das gilt<br />

auch, wenn die Erben die Bestattung nicht<br />

selbst in Auftrag gegeben haben. Die deutschen<br />

Gesetze unterscheiden nach einem Todesfall<br />

zwischen der Bestattungspflicht <strong>und</strong><br />

der Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht<br />

beinhaltet, die Bestattung eines Verstorbenen<br />

in die Wege zu leiten, also die<br />

erforderlichen Verträge (mit dem Bestatter<br />

<strong>und</strong> anderen Dienstleistern) abzuschließen<br />

<strong>und</strong> die Rechnungen über diese Dienstleistungen<br />

zunächst zu bezahlen. Hier legen die<br />

Landesbestattungsgesetze jeweils eine Reihenfolge<br />

an Verpflichteten fest, beginnend<br />

mit Ehepartnern, Kindern <strong>und</strong> Eltern des Verstorbenen.<br />

Nicht immer sind die Bestattungspflichtigen<br />

identisch mit den Erben.<br />

"Die Erben unterliegen der Kostentragungspflicht,<br />

müssen also die Bestattungskosten<br />

des Erblassers bezahlen", erklärt der Aeternitas-Geschäftsführer<br />

Christoph Keldenich.<br />

Deshalb können diejenigen, die die Bestattung<br />

in Auftrag gegeben <strong>und</strong> vorläufig bezahlt<br />

haben, wegen der Kosten die Erben in<br />

Anspruch nehmen. Die Bestattungskosten<br />

sind so weit Nachlassverbindlichkeiten, wie<br />

sie eine "standesgemäße" Bestattung verursacht.<br />

Bei diesem Maßstab kommt es vor<br />

allem auf die "gesellschaftliche Stellung" des<br />

Verstorbenen <strong>und</strong> auf die in seinen Kreisen<br />

herrschenden Auffassungen <strong>und</strong> Gebräuche<br />

an. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der<br />

Erben soll ebenso berücksichtigt werden.<br />

Weitere Fragen zum Thema Erbe <strong>und</strong> Bestattungsvorsorge<br />

beantwortet auf 106 Seiten der<br />

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erhältlich. Bestellt werden kann der Ratgeber telefonisch<br />

(02244/92537), per E-Mail<br />

(service@aeternitas.de) oder online auf der Aeternitas-Website<br />

www.aeternitas.de<br />

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