Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...
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<strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong>:<br />
Wirtschaftliche Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Schweiz<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates<br />
in Erfüllung <strong>des</strong> Postulats Loepfe 02.3190<br />
vom 16.04.2002: Soziale Marktwirtschaft <strong>und</strong> <strong>EU</strong>-<br />
<strong>Osterweiterung</strong><br />
Bern, 30.06.2004
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung .....................................................................................................................................2<br />
2. Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der erweiterten <strong>EU</strong>................................5<br />
2.1. Wichtigste zu erwartende Effekte in der <strong>EU</strong> <strong>und</strong> in den neuen Mitgliedländern.............5<br />
2.2. Ergebnisse aus bestehenden Stu<strong>die</strong>n für <strong>die</strong> <strong>EU</strong>.................................................................5<br />
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen in den neuen Mitgliedsländern................................5<br />
2.2.2. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Volkswirtschaften <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Raums ........................................6<br />
2.2.3. Stu<strong>die</strong>n für ausgewählte, mit der Schweiz vergleichbare <strong>EU</strong>- <strong>und</strong> EFTA-Länder..9<br />
2.2.4. Aussichten der einzelnen Branchen ..........................................................................11<br />
2.3. Zu erwartende Auswirkungen auf <strong>die</strong> Schweiz................................................................13<br />
2.3.1. Handelsverflechtung <strong>und</strong> Entwicklungsdynamik.....................................................13<br />
2.3.2. Branchenstruktur der Exporte....................................................................................14<br />
2.3.3. Institutionell/handelspolitische Aspekte: unvollständige Integration in den<br />
europäischen Binnenmarkt ........................................................................................15<br />
2.3.4. Die Wirtschaftsbeziehungen zu Osteuropa im Lichte der historischen Bedeutung<br />
.....................................................................................................................................16<br />
2.3.5. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz ..............................................16<br />
2.4. Zusammenfassung <strong>und</strong> Schlussfolgerung zu Kapitel 2....................................................18<br />
3. Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sozialversicherungen............20<br />
3.1. Ausgangslage ......................................................................................................................20<br />
3.2. Prognose der Zuwanderung ...............................................................................................20<br />
3.3. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.................................................................................24<br />
3.3.1. Arbeitsangebot in den Herkunftsländern ..................................................................24<br />
3.3.2. Arbeitsnachfrage in der Schweiz...............................................................................25<br />
3.3.3. Zuwanderung <strong>und</strong> Arbeitslosigkeit...........................................................................26<br />
3.3.4. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Löhne ....................................................................................27<br />
3.4. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Sozialversicherungen....................................................................27<br />
3.4.1. Gr<strong>und</strong>sätzliches ..........................................................................................................27<br />
3.4.2. AHV / IV ....................................................................................................................28<br />
3.4.3. Berufliche Vorsorge...................................................................................................29<br />
3.4.4. Ergänzungsleistungen (EL) .......................................................................................30<br />
3.4.5. Arbeitslosenversicherung (ALV) ..............................................................................30<br />
3.4.6. Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung.............................................................................31<br />
3.4.7. Familienzulagen .........................................................................................................32<br />
3.4.8. Sozialhilfe ...................................................................................................................32<br />
3.5. Zusammenfassung <strong>und</strong> Schlussfolgerung zu Kapitel 3....................................................33<br />
4. <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> <strong>und</strong> Auswirkungen auf den Schweizer Franken..............................35<br />
4.1. Die Auswirkungen auf den Euro-Kurs <strong>des</strong> Frankens.......................................................35<br />
4.2. Voraussetzungen <strong>und</strong> Zeitpunkt eines Beitritts zur Währungsunion ..............................35<br />
4.3. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Wechselkurse der Neumitglieder.................................................36<br />
5. Literatur .....................................................................................................................................37<br />
1
1. Einleitung<br />
Der Beitritt der mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Länder zur <strong>EU</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Integration ihrer Volkswirtschaften<br />
in den europäischen Binnenmarkt werden weitere tiefgreifende Veränderungen in den<br />
Volkswirtschaften der Neumitglieder selbst, aber auch Auswirkungen auf <strong>die</strong> westeuropäischen<br />
Volkswirtschaften haben: zunächst auf jene der bisherigen <strong>EU</strong>, dann aber auch auf jene der nicht<br />
voll in den Binnenmarkt integrierten EWR-Länder <strong>und</strong> schliesslich auf <strong>die</strong> Schweiz.<br />
Die Schweizer Volkswirtschaft wird gr<strong>und</strong>sätzlich auf zwei Wegen, direkt <strong>und</strong> indirekt, von den<br />
Auswirkungen der <strong>Osterweiterung</strong> betroffen: zunächst durch <strong>die</strong> direkten Handels-, Investitions-<br />
<strong>und</strong> Wachstumseffekte, <strong>die</strong> aus dem höheren Wachstum <strong>und</strong> der steigenden Nachfrage aus den<br />
Neumitgliedern resultieren; dann auch indirekt durch <strong>die</strong> Stimulierung <strong>und</strong> ein verstärktes<br />
Wachstum der <strong>EU</strong>-Volkswirtschaften <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf <strong>die</strong> Schweizer Wirtschaft.<br />
D a s P o s t u l a t L o e p f e a l s A u s l ö s e r<br />
Mit <strong>die</strong>ser Begründung, nämlich dass der Integrationsprozess im Osten eine Dynamik entwickeln<br />
wird, welche für <strong>die</strong> Schweiz in wirtschaftlicher Hinsicht zentrale Auswirkungen haben kann <strong>und</strong><br />
dass <strong>die</strong> strategische Planung in <strong>die</strong>ser Frage <strong>des</strong>halb frühzeitig angegangen werden sollte, reichten<br />
Herr Nationalrat Loepfe <strong>und</strong> neun Mitunterzeichner am 16. April 2002 das folgende Postulat<br />
ein:<br />
« Soziale Marktwirtschaft <strong>und</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> (P 02.3190)<br />
„Der Bun<strong>des</strong>rat wird eingeladen, einen <strong>Bericht</strong> zu verfassen, der <strong>die</strong> wirtschaftlichen Folgen<br />
e in e r m ö g l i c h e n E U -O s t e r w e i t e r u n g f ü r u n s e r L a n d a u f z e i g t . D i e s e r B e r i c h t s o l l i n s b e s o n d e r e<br />
<strong>die</strong> Aspekte Arbeitsmarkt, Preise <strong>und</strong> Konkurrenzfähigkeit der Schweizer KMU-Betriebe im e r -<br />
weiterten Binnenmarkt aufzeigen. Zudem wird <strong>die</strong> Osterweit erung im Falle einer Übernahme <strong>des</strong><br />
E u r o d u r c h d i e n e u e n M i t g l i e d s t a a t e n a u c h E i n f l u s s a u f d e n S c h w e i z e r F r a n k e n h a b e n . D e r B e -<br />
r i c h t s o l l d iesen Aspekt ebenfalls berücksichtigen.“<br />
Nachdem der Bun<strong>des</strong>rat sich bereit erklärt hatte, das Postulat entgegenzunehmen, hat es der Nationalrat<br />
am 4. Oktober 2002 überwiesen. Mit dem vorliegenden <strong>Bericht</strong> erfüllt der Bun<strong>des</strong>rat das<br />
Postulat Loepfe.<br />
B e m e r ku n g e n z u m V o r g e h e n<br />
Bei der Abfassung <strong>die</strong>ses <strong>Bericht</strong>es war zunächst festzustellen, dass bislang keine Stu<strong>die</strong>n erarbeitet<br />
worden waren, welche in umfassender Weise <strong>die</strong> möglichen Folgen für <strong>die</strong> schweizerische<br />
Volkswirtschaft analysieren. Hingegen sind im Auftrag der <strong>EU</strong>-Kommission <strong>und</strong> einzelner <strong>EU</strong>-<br />
Mitgliedländer eine Reihe von Stu<strong>die</strong>n zu den Auswirkungen der <strong>Osterweiterung</strong> auf <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<br />
Volkswirtschaft insgesamt sowie auf <strong>die</strong> Wirtschaft einzelner Mitgliedländer verfasst worden.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> werden in der Folge – im wesentlichen auf der Basis der Kommissionsstu<strong>die</strong>n<br />
– zunächst <strong>die</strong> Konsequenzen für <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Volkswirtschaften insgesamt dargelegt. Anschliessend<br />
wird versucht, in Analogie zu den verfügbaren Stu<strong>die</strong>n ähnlich gelagerter kleiner offener <strong>EU</strong>-<br />
Volkswirtschaften <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der institutionellen Sonderstellung der Schweiz<br />
2
als Nicht-<strong>EU</strong>-Mitglied <strong>die</strong> Handels- <strong>und</strong> Wachstumswirkungen auf <strong>die</strong> schweizerische Volkswirtschaft<br />
abzuschätzen.<br />
An <strong>die</strong>se makroökonomische Betrachtung werden zwei Kapitel zu Bereichen anschliessen, welche<br />
für <strong>die</strong> Schweiz von besonderem Interesse sind: <strong>die</strong> Auswirkungen der Personenfreizügigkeit<br />
auf den Arbeitsmarkt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Systeme der sozialen Sicherheit <strong>und</strong> <strong>die</strong> Auswirkungen der <strong>Osterweiterung</strong><br />
auf <strong>die</strong> Währungslage.<br />
Zusammenfassung <strong>und</strong> wirtschaftspolitisches Fazit<br />
Der vorliegende <strong>Bericht</strong> kommt zum Schluss, dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> gesamtwirtschaftlich<br />
geringe, aber gr<strong>und</strong>sätzlich positive Auswirkungen haben wird für <strong>die</strong> Schweizer Wirtschaft.<br />
Nur wenige Änderungen ergeben sich im Rechtsrahmen für den Schweizer Aussenhandel mit<br />
Industriegütern, der sich seit Beginn der neunziger Jahre im Rahmen der Handelsverträge mit den<br />
mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Ländern bereits dynamisch entwickelt hat. Gewisse Anpassungen<br />
sind im Handel mit Agrarprodukten <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten nötig. Als<br />
Nicht-Mitglied der Zollunion ist <strong>die</strong> Schweiz allerdings künftig dem Risiko von Handelsumlenkungen<br />
zugunsten der <strong>EU</strong>-15 Länder ausgesetzt. Die Bilateralen Verträge I reduzieren jedoch<br />
<strong>die</strong>se nachteiligen Effekte der Nicht-Mitgliedschaft in der Zollunion. Im Ergebnis wird der Handel<br />
mit der <strong>EU</strong> <strong>und</strong> ihren Mitgliedstaaten positive Impulse erfahren, mit positiven Rückwirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Wirtschaftstätigkeit in der Schweiz.<br />
Mit der Ausweitung <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Binnenmarktes entsteht ein grösserer einheitlicher Absatzmarkt.<br />
Grosse Firmen werden Skaleneffekte stärker nutzen können, während kleine Firmen sich verstärkt<br />
spezialisieren werden. Kleinere Betriebe in traditionellen verarbeitenden Industrien stehen<br />
schon längere Zeit unter dem Druck der erfolgten Handelsliberalisierung, <strong>die</strong> günstigere Vorleistungen<br />
<strong>und</strong> Konsumgüterimporte mit sich bringt. Im Einklang mit den komparativen Vorteilen<br />
<strong>des</strong> Wirtschaftsstandortes Schweiz werden stark spezialisierte Betriebe in humankapital- <strong>und</strong><br />
innovationsintensiven Branchen weiter zulegen können. Exporte hochwertiger Dienstleistungen<br />
dürften auch eine Ausweitung erfahren. Diese strukturellen Anpassungen ergeben nicht nur <strong>die</strong><br />
angeführten gr<strong>und</strong>sätzlich positiven Auswirkungen auf <strong>die</strong> Schweizer Wirtschaft. Marktzugang<br />
dank Handel kann auch Marktzutritt dank Zuwanderung ersetzen.<br />
Angesichts <strong>des</strong> recht hohen Bildungsstan<strong>des</strong> in den neuen <strong>EU</strong>-Staaten werden das Ausmass <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Qualifikationsstruktur der zuwandernden Bevölkerung aus <strong>die</strong>sen Ländern primär durch <strong>die</strong><br />
Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in der Schweiz bestimmt sein. Die jährliche Zuwanderung<br />
aus <strong>die</strong>sen Ländern wird auf anfänglich 4'600 Personen geschätzt <strong>und</strong> dürfte nach einigen<br />
Jahren abflachen. Die erwartete Zuwanderung ist also zahlenmässig moderat <strong>und</strong> zusätzlich mit<br />
Übergangsfristen <strong>und</strong> Kontingenten abgesichert. Allfällige negative Auswirkungen auf <strong>die</strong> Arbeitsbedingungen<br />
Einheimischer werden zunächst durch eine Kontingentierung der Zuwanderung,<br />
einen Inländervorrang sowie systematische Kontrollen der Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />
begrenzt. Nach Ablauf der Übergangsregelungen im Jahr 2011 übernehmen <strong>die</strong> flankierenden<br />
Massnahmen <strong>die</strong>se Funktion allein. Das Risiko, dass <strong>die</strong> Aufwendungen der Sozialwerke als Folge<br />
der <strong>Osterweiterung</strong> erheblich ansteigen, ist gering.<br />
3
Die Auswirkungen der <strong>Osterweiterung</strong> auf den Euro-Kurs <strong>des</strong> Schweizer Frankens sind schwer<br />
vorauszusagen, jedoch wird nicht erwartet, dass der Euro von der Erweiterung wesentlich beeinflusst<br />
wird.<br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> wird für <strong>die</strong> Schweiz gesamtwirtschaftlich gesehen positive, umfangmässig<br />
aber begrenzte Auswirkungen haben. Eine dauerhafte Erhöhung <strong>des</strong> Niveau <strong>des</strong> Schweizer<br />
BIP um 0,2-0,3% allein aufgr<strong>und</strong> der Handelsliberalisierung erscheint realistisch. Hinzu dürften<br />
positive Effekte aus der Erweiterung der Personenfreizügigkeit in ähnlicher Höhe treten. Mit der<br />
Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf <strong>die</strong> neuen Mitgliedländer sichert sich <strong>die</strong> Schweiz<br />
allerdings nicht nur den Wachstumsbeitrag aus der Zuwanderung, sie sichert sich auch den ungeschmälerten<br />
Fortbestand der positiven Auswirkungen der Bilateralen Abkommen I mit den bisherigen<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedländern.<br />
4
2. Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der erweiterten <strong>EU</strong><br />
2.1. Wichtigste zu erwartende Effekte in der <strong>EU</strong> <strong>und</strong> in den neuen Mitgliedländern<br />
Für <strong>die</strong> Zusammenarbeit der <strong>EU</strong> mit jedem einzelnen osteuropäischen Land schufen <strong>die</strong> Europäischen<br />
Verträge von 1993 einen ersten institutionellen Rahmen. Für einen Grossteil der industriellen<br />
Erzeugnisse wurde durch Abbau eines bedeutenden Teils der Zölle <strong>und</strong> der mengenmässigen<br />
Beschränkungen ein recht weitgehender Freihandel eingeführt. Auch enthielten <strong>die</strong> Verträge erste<br />
Schritte zur Einführung <strong>des</strong> freien Dienstleistungsverkehrs. Landwirtschaftliche Erzeugnisse <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Produkte der Nahrungsmittelindustrie blieben jedoch noch ausgeschlossen. Mit dem Beitritt<br />
wurden sämtliche verbleibenden Hemmnisse abgebaut <strong>und</strong> insbesondere <strong>die</strong> zahlreichen technischen<br />
<strong>und</strong> administrativen Schranken (Zollformalitäten, technische Normen etc.) beseitigt.<br />
Der kürzlich erfolgte <strong>EU</strong>-Beitritt der mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Länder (MOEL) wird <strong>die</strong><br />
marktwirtschaftliche Erneuerung <strong>die</strong>ser Volkswirtschaften nun zusätzlich beschleunigen, den<br />
Ressourceneinsatz optimieren, dank besserer Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Entwicklungsperspektiven<br />
<strong>die</strong> Investitionstätigkeit – aus eigenen Mitteln wie vor allem über ausländische Direktinvestitionen<br />
– verstärken <strong>und</strong> damit zu höherem wirtschaftlichem Wachstum <strong>die</strong>ser Volkswirtschaften<br />
führen.<br />
Wenn somit <strong>die</strong> Neumitglieder selbst zunächst einmal <strong>die</strong> Hauptnutzniesser sein werden, so wird<br />
sich <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> auch auf <strong>die</strong> Volkswirtschaften <strong>des</strong> bisherigen <strong>EU</strong>-Raums in verschiedenster<br />
Weise positiv auswirken <strong>und</strong> zu höherem Wachstum führen. Zu erwähnen sind <strong>die</strong> mit<br />
dem höheren Wachstum der Volkswirtschaften der Neumitglieder verb<strong>und</strong>ene verstärkte Nachfrage<br />
nach Exporten <strong>des</strong> bisherigen <strong>EU</strong>-Raums, mit positiven Rückwirkungen auch auf <strong>die</strong> Investitionstätigkeit,<br />
<strong>die</strong> Verringerung der Transaktionskosten, <strong>die</strong> zunehmende Beschaffung kostengünstigerer<br />
Vorleistungen (Zwischenprodukte <strong>und</strong> Ausrüstungen) aus Osteuropa sowie ganz allgemein<br />
der Effizienzgewinn, der mit der Integration der Neumitglieder in den europäischen Binnenmarkt<br />
<strong>und</strong> einer daraus resultierenden Intensivierung <strong>des</strong> Wettbewerbs verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Der Prozess der marktwirtschaftlichen Erneuerung <strong>und</strong> der Annäherung der osteuropäischen<br />
Länder an den Westen hat denn auch bereits deutliche Spuren im internationalen Handel hinterlassen.<br />
Seit dem Fall <strong>des</strong> Eisernen Vorhangs hat sich der Handel zwischen West- <strong>und</strong> Osteuropa<br />
rasch <strong>und</strong> nachhaltig entwickelt. Von 1989 bis 1999 ist das Volumen der <strong>EU</strong>-15-Exporte nach<br />
den Neumitgliedern auf das 3,9-fache gewachsen, <strong>die</strong> Exporte der MOEL nach der <strong>EU</strong>-15 sind<br />
im selben Zeitraum um das 3,1-fache gestiegen, d.h. mit jährlichen Zuwachsraten von 15% bzw.<br />
12%.<br />
2.2. Ergebnisse aus bestehenden Stu<strong>die</strong>n für <strong>die</strong> <strong>EU</strong><br />
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen in den neuen Mitgliedländern<br />
Alle verfügbaren Stu<strong>die</strong>n kommen zum Schluss, dass der Wachstumsgewinn der osteuropäischen<br />
Volkswirtschaften ungleich höher zu veranschlagen ist als <strong>die</strong> Stimulierung <strong>des</strong> Wachstums in<br />
den alten <strong>EU</strong>-Ländern. Die Gründe hiefür sind offenk<strong>und</strong>ig. Zu erwähnen ist <strong>die</strong> unterschiedliche<br />
Ausgangslage, indem <strong>die</strong> wirtschaftlichen Verzerrungen <strong>und</strong> das Potenzial für strukturelle Reformen<br />
trotz unverkennbarer Fortschritte hier noch besonders gross sind. Hinzu kommen <strong>die</strong> unterschiedlichen<br />
Grössenordnungen der beiden Partner: Mit einem Anteil der Exporte nach der<br />
5
<strong>EU</strong>-15 von mehr als 60% der Gesamtausfuhr <strong>und</strong> dem enormen Marktpotenzial <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-15-<br />
Raums sind <strong>die</strong> möglichen Handelsgewinne für <strong>die</strong> MOEL-Volkswirtschaften höher einzuschätzen<br />
als in der alten <strong>EU</strong> selber. Diese wird zwar von rascher wachsenden Märkten im Osten profitieren,<br />
doch bleiben <strong>die</strong> gesamtwirtschaftlichen Effekte mit Blick auf einen Anteil der Ost-<br />
Exporte von lediglich r<strong>und</strong> 5% im Mittel der <strong>EU</strong>-15-Länder vergleichsweise bescheiden. Eine<br />
wesentliche Rolle spielen schliesslich eine Reihe direkter Wirkungen <strong>des</strong> Beitritts, wie namentlich<br />
<strong>die</strong> Transferzahlungen der <strong>EU</strong>-15, sowie der Wachstumsschub, der von den weiter wachsenden<br />
Direktinvestitionen ausgehen wird.<br />
Eine Stu<strong>die</strong> der Generaldirektion Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen der <strong>EU</strong>-Kommission (2001a) gelangt<br />
zum Schluss, dass <strong>die</strong> oben genannten Beitrittswirkungen das jährliche Wachstum der Volkswirtschaften<br />
der Neumitglieder in der Periode 2000 bis 2009 um jährlich bis zu 2 Prozentpunkte erhöhen<br />
können.<br />
Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt eine Arbeit von Baldwin, Francois <strong>und</strong> Portes (1997). Auch<br />
nach ihr werden <strong>die</strong> Neumitglieder sehr stark von der <strong>Osterweiterung</strong> <strong>und</strong> der Integration in den<br />
europäischen Binnenmarkt profitieren. Dank einer verbesserten Ressourcenallokation <strong>und</strong> kräftigen<br />
Investitionsimpulsen, <strong>die</strong> vor allem auch aus der Verringerung <strong>und</strong> dem Wegfall der Risikoprämien<br />
in den Zinssätzen gespiesen werden (wie <strong>die</strong>s beim <strong>EU</strong>-Beitritt Spaniens <strong>und</strong> Portugals<br />
ausgeprägt der Fall war), könnte ihres Erachtens das Bruttoinlandprodukt der Neumitglieder (im<br />
Vergleich zu einem Szenario ohne Beitritt) dauerhaft um bis 18,8% höher ausfallen.<br />
Die Erweiterung wird in den Neumitgliedern auch Kosten verursachen, welche das bedeutende<br />
Gewinnpotenzial in einer ersten Phase reduzieren dürften. Nicht zu unterschätzen, aber schwer zu<br />
quantifizieren, werden zunächst <strong>die</strong> Kosten der Investitionen sein, welche für <strong>die</strong> Übernahme <strong>des</strong><br />
gesamten Regelwerks <strong>des</strong> acquis communautaire erforderlich sind. Und nach der Einführung der<br />
Personenfreizügigkeit wird das einstweilen enorme Lohngefälle zwischen West <strong>und</strong> Ost auch der<br />
Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Neumitgliedern in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 Vorschub leisten.<br />
Diese Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte kann einerseits <strong>die</strong> Lohnentwicklung in den alten<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedländern in den betroffenen Branchen dämpfen. Sie wird andererseits das Wachstumspotenzial<br />
der neuen Mitgliedländer in einer ersten Phase ebenfalls etwas beeinträchtigen.<br />
2.2.2. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Volkswirtschaften <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Raums<br />
Vorbemerkung<br />
Die verfügbaren Stu<strong>die</strong>n gelangen praktisch ausnahmslos zum Schluss, dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong><br />
– zumal wenn man <strong>die</strong> direkten Kosten, vor allem <strong>die</strong> Transferzahlungen, ausklammert –<br />
auch zu insgesamt positiven Wirkungen auf <strong>die</strong> Volkswirtschaften <strong>des</strong> bisherigen <strong>EU</strong>-Raums<br />
führen wird.<br />
Die Ergebnisse der verschiedenen Stu<strong>die</strong>n sind untereinander kaum vergleichbar. Die Stu<strong>die</strong>n<br />
vermitteln nur zum Teil bezifferte Ergebnisse, <strong>die</strong> Untersuchungszeiträume sind unterschiedlich,<br />
sie gehen von unterschiedlichen Basisszenarien (Szenario ohne Erweiterung) aus, sie berücksichtigen<br />
unterschiedliche Wirkungsfelder <strong>und</strong> –mechanismen <strong>und</strong> verwenden abweichende Untersuchungsmethoden.<br />
Schliesslich weichen auch <strong>die</strong> Annahmen über <strong>die</strong> Finanzierung der Erweiterung<br />
ab, was wiederum zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Netto-<br />
Wirkungen führt.<br />
6
Die folgenden Ausführungen beschränken sich <strong>des</strong>halb darauf, <strong>die</strong> Effekte in den wichtigsten<br />
Wirkungsfeldern qualitativ <strong>und</strong> vor allem in der Richtung der Auswirkung darzulegen. Allfällige<br />
quantitative Angaben können lediglich als sehr indikative Grössen betrachtet werden.<br />
Als wichtigste Wirkungsfelder werden der Eintritt der osteuropäischen Länder in <strong>die</strong> Zollunion<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Integration in den Binnenmarkt sowie der Arbeitsmarkt identifiziert. Den Migrations-<br />
<strong>und</strong> Arbeitsmarktwirkungen wird das zweite Kapitel gewidmet sein.<br />
Auswirkungen von Zollunion <strong>und</strong> Binnenmarktintegration<br />
Der Abbau sämtlicher tarifärer <strong>und</strong> nichttarifärer Handelsschranken <strong>und</strong> <strong>die</strong> volle Integration der<br />
Neumitglieder in den europäischen Binnenmarkt werden das Wirtschaftswachstum im <strong>EU</strong>-Raum<br />
über Effizienzgewinne <strong>und</strong> Investitionsanreize in vielfältiger Weise stimulieren. Die wachsende<br />
Exportnachfrage wird in der <strong>EU</strong> auch eine Stärkung der Investitionen zur Anpassung der Produktionskapazitäten<br />
an <strong>die</strong>se höhere Exportnachfrage auslösen, günstigere Vorleistungsbezüge<br />
werden <strong>die</strong> Produktionskosten senken <strong>und</strong> der nochmals verstärkte Wettbewerb im Binnenmarkt<br />
wird auch auf Margen <strong>und</strong> Preise drücken.<br />
Aus Sicht der Kommissionsstu<strong>die</strong> (2001a) dürfte das Niveau <strong>des</strong> BIP der <strong>EU</strong>-15 über den Zeitraum<br />
2000 bis 2009 als Folge <strong>die</strong>ser Erweiterungsgewinne netto – nach Abzug der Erweiterungskosten<br />
- um 0,5 bis 0,7% steigen, was zu Preisen von 2000 einer Grössenordnung von 50<br />
Milliarden Euro entspricht. Die eine Hälfte <strong>die</strong>ses Wachstumsgewinns wird aus der Liberalisierung<br />
<strong>des</strong> Güter- <strong>und</strong> Dienstleistungshandels <strong>und</strong> der Intensivierung <strong>des</strong> Wettbewerbs erwartet, <strong>die</strong><br />
andere soll aus den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt resultieren.<br />
Im Auftrag der <strong>EU</strong>-Kommission erstellte Fallstu<strong>die</strong>n von Keuschnigg <strong>und</strong> Kohler (1999) gelangten<br />
für Deutschland <strong>und</strong> Österreich aus ähnlichen Überlegungen (u.a. Stimulierung der Investitionen<br />
als Folge der steigenden Exportnachfrage, positiver Einfluss der günstigeren Vorleistungsimporte<br />
auf das Gesamtangebot) zu Wachstumsgewinnen in analoger Grössenordnung:<br />
Sie erwarten eine dauerhafte Anhebung <strong>des</strong> Niveaus <strong>des</strong> BIP in <strong>die</strong>sen beiden Ländern um 0,5%<br />
bzw. 1,0%.<br />
Vergleichsweise bescheiden (mit einem dauerhaften Anstieg <strong>des</strong> Niveaus <strong>des</strong> BIP um 0,2%)<br />
wird der Wachstumsgewinn der <strong>EU</strong>-15 in der Stu<strong>die</strong> von Baldwin, Francois <strong>und</strong> Portes (1997)<br />
veranschlagt; ein Gewinnpotenzial, das durch <strong>die</strong> unvermeidlichen Kosten der Erweiterung weitgehend<br />
absorbiert werden könnte. Einig sind sich <strong>die</strong> verschiedenen Stu<strong>die</strong>n darin, dass <strong>die</strong><br />
Hauptgewinne wahrscheinlich Deutschland <strong>und</strong> Österreich zukommen werden: Im Falle Deutschlands<br />
wegen der Grösse seiner Volkswirtschaft <strong>und</strong> wegen seiner starken Anbieterstellung in<br />
Sparten mit hohem Wachstumspotenzial (wie Transportausrüstungen <strong>und</strong> anderen Investitionsgütern),<br />
in beiden Fällen wegen der geografischen <strong>und</strong> teilweise auch sprachlich/kulturellen Nähe<br />
zu den Neumitgliedern.<br />
Im Urteil der Kommissionsstu<strong>die</strong> (2001a) hat <strong>die</strong> Integration der osteuropäischen Länder im Laufe<br />
der 90er-Jahre den Strukturwandel in verschiedenen Branchen <strong>und</strong> Regionen vor allem<br />
Deutschlands <strong>und</strong> Österreichs zunehmend beeinflusst. Tatsächlich war der Handel zwischen der<br />
<strong>EU</strong>-15 <strong>und</strong> den MOEL im vergangenen Jahrzehnt in hohem Masse komplementär: während sich<br />
<strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 in hochtechnologischen Bereichen spezialisierte, wurden in den MOEL vor allem ma-<br />
7
terial- <strong>und</strong> arbeitsintensive Prozesse forciert. Der hohe Anteil an Zwischenprodukten von mehr<br />
als 50% an ihrer Ausfuhr illustriert denn auch <strong>die</strong>se verstärkte de facto-Integration der osteuropäischen<br />
Länder in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15. Dies führt <strong>die</strong> Kommission auch zum Schluss, dass <strong>die</strong> in den 90er-<br />
Jahren erzielten Handelsgewinne <strong>die</strong> möglichen Kosten der Anpassung übertreffen.<br />
Kosten der <strong>Osterweiterung</strong><br />
Wie andere gr<strong>und</strong>legende strukturelle Veränderungen verursacht auch <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> Anpassungskosten,<br />
welche kurzfristig zumin<strong>des</strong>t einen Teil der positiven Effekte kompensieren können,<br />
bevor sich in der längerfristigen Perspektive <strong>die</strong> vorstehend dargestellten Gewinne klarer<br />
durchsetzen. In den von der <strong>EU</strong>-Kommission durchgeführten <strong>und</strong> mandatierten Stu<strong>die</strong>n werden<br />
vor allem drei Bereiche bremsender Einflüsse angesprochen, welche <strong>die</strong> Erweiterungsgewinne<br />
der <strong>EU</strong>-15 schmälern können: Die Transferzahlungen an <strong>die</strong> Neumitglieder, Finanzmarktaspekte,<br />
insbesondere mögliche Auswirkungen auf Zinssätze <strong>und</strong> Wechselkurs <strong>des</strong> Euro sowie mögliche<br />
Auswirkungen auf <strong>die</strong> Systeme der sozialen Sicherheit in der <strong>EU</strong>-15.<br />
• Die <strong>Osterweiterung</strong> löst in der <strong>EU</strong>-15 einen erheblichen Finanzierungsbedarf für Transferzahlungen<br />
an <strong>die</strong> neuen Mitgliedländer aus, im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wie<br />
auch aus den Strukturfonds. Diese Kosten werden auf 0,11% <strong>des</strong> aggregierten Bruttosozialprodukts<br />
der <strong>EU</strong>-15 veranschlagt. Die möglichen Wachstumswirkungen <strong>die</strong>ser Transferzahlungen<br />
in den Ländern der <strong>EU</strong>-15 werden massgebend von der Art ihrer Finanzierung<br />
mitbestimmt: z.B. ob <strong>die</strong>se über mehr oder weniger verzerrende Steuern oder über <strong>die</strong> Kürzung<br />
mehr oder minder produktiver Ausgaben erfolgt. Die <strong>EU</strong> beabsichtigt, <strong>die</strong> Kosten der<br />
Erweiterung unter Wahrung <strong>des</strong> in der Agenda 2000 festgelegten Budgetrahmens zu finanzieren.<br />
Die Mehrzahl der Stu<strong>die</strong>n gelangen zum Schluss, dass <strong>die</strong> zusätzlichen Fiskaleinnahmen<br />
als Folge <strong>des</strong> von der Erweiterung generierten zusätzlichen Wirtschaftswachstums mehr als<br />
ausreichen werden, um <strong>die</strong> Kosten zu decken.<br />
• Die steigende Nachfrage aus den Neumitgliedern <strong>und</strong> der Anpassungsbedarf als Folge der<br />
Integration <strong>die</strong>ser Volkswirtschaften in den europäischen Binnenmarkt werden in der <strong>EU</strong>-15<br />
<strong>die</strong> Investitionstätigkeit stimulieren. Höhere Exportdynamik <strong>und</strong> eine Intensivierung der Investitionstätigkeit<br />
werden im Urteil der Stu<strong>die</strong> der Kommission (2001a) über eine entsprechend<br />
höhere Kapitalmarktnachfrage <strong>die</strong> Kapitalmarktzinsen vorübergehend nach oben drücken.<br />
Dieser Effekt wird durch steigende Direktinvestitionen der alten <strong>EU</strong>-Volkswirtschaften<br />
in den neuen Mitgliedländern noch verstärkt. Der Zinsanstieg kann auch den Wechselkurs <strong>des</strong><br />
Euro steigen lassen. Zins- <strong>und</strong> Wechselkursanstieg werden im Urteil der Kommissionsstu<strong>die</strong><br />
über <strong>die</strong> Periode 2000 bis 2010 hinweg negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum<br />
in der <strong>EU</strong>-15 haben. Der Wachstumseffekt <strong>des</strong> Investitionsschubs bleibt dabei aber natürlich<br />
klar positiv, tritt der Zinsanstieg doch als Folge der besseren Investitionsbedingungen ein.<br />
• Auswirkungen auf <strong>die</strong> Systeme der sozialen Sicherheit (vgl. dazu Kapitel 3).<br />
O s t-Erweiterung im Vergleich zur Süd -Erweiterung der 80er -J a h r e<br />
Die Kommission sieht <strong>die</strong> Ergebnisse ihrer Modellsimulationen für <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> (Anstieg<br />
<strong>des</strong> Niveaus <strong>des</strong> BIP der <strong>EU</strong>-15, einschliesslich der Migrationseffekte, um 0,5 – 0,7% netto) bestätigt<br />
durch <strong>die</strong> volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Süderweiterung (mit dem <strong>EU</strong>-Beitritt<br />
Griechenlands, Portugals <strong>und</strong> Spaniens), <strong>die</strong> für <strong>die</strong> damalige EG-9 ebenfalls vergleichsweise<br />
bescheiden ausgefallen seien.<br />
8
Auch wenn <strong>die</strong> relativen Grössenordnungen von Süd- <strong>und</strong> <strong>Osterweiterung</strong> im Verhältnis zur <strong>EU</strong>-<br />
15 bzw. der EG-9 von 1980 gr<strong>und</strong>sätzlich vergleichbar sind, so bestehen doch eine Reihe bedeutender<br />
Unterschiede:<br />
• Der Status der Marktwirtschaft. Im Gegensatz zu den Volkswirtschaften der Süderweiterung,<br />
<strong>die</strong> eine lange Tradition als Marktwirtschaften hatten, setzte <strong>die</strong> Transition von der sozialistischen<br />
Planwirtschaft in Osteuropa erst 1990 ein. Trotz enormer Fortschritte im Reformprozess<br />
verbleiben in <strong>die</strong>sen Ländern noch bedeutende Probleme zu lösen, bis <strong>die</strong> vom Europäischen<br />
Rat vom 21./22. Juni 1993 in Kopenhagen identifizierten politischen, wirtschaftlichen<br />
<strong>und</strong> institutionellen Kriterien für eine Mitgliedschaft ohne Einschränkungen in Form<br />
von Übergangsfristen voll erfüllt sind.<br />
• Das Einkommensgefälle zwischen den osteuropäischen Neumitgliedern <strong>und</strong> der <strong>EU</strong> ist ungleich<br />
höher als es bei den Ländern der Süderweiterung war. Erreichte das BIP pro Kopf (zu<br />
Kaufkraftparitäten) in den Ländern der Süderweiterung 1980 immerhin 66% <strong>die</strong>ser Messgrösse<br />
in der damaligen EG-9, so ist der Rückstand der 12 Beitrittskandidaten (einschliesslich<br />
Rumäniens <strong>und</strong> Bulgariens) mit einem pro Kopf BIP von lediglich 38% der <strong>EU</strong>-15 im Jahr<br />
1998 praktisch doppelt so hoch. Dieser enorme Aufholbedarf löst unter dem Titel der Kohäsion<br />
zunächst umfangreiche Transferzahlungen aus – <strong>und</strong> er verzögerte den Beitritt von Rumänien<br />
<strong>und</strong> Bulgarien. Werden <strong>die</strong>se Transfers zur Finanzierung von Investitionen genutzt,<br />
so werden der Wachstumsprozess <strong>und</strong> <strong>die</strong> Fortschritte in der Einkommenskonvergenz beschleunigt,<br />
mit wiederum positiven Auswirkungen auf Exporte <strong>und</strong> Wirtschaftswachstum in<br />
der <strong>EU</strong>-15.<br />
• Landwirtschaft. Ihre relative Bedeutung entspricht zwar in den osteuropäischen Neumitgliedern<br />
(mit r<strong>und</strong> 8% <strong>des</strong> BIP <strong>und</strong> 17% der Beschäftigung) weitgehend jener in den Ländern der<br />
Süderweiterung 1980. Die Produktivität der osteuropäischen Landwirtschaft, d.h. <strong>die</strong> Produktion<br />
bezogen auf <strong>die</strong> eingesetzte Arbeitskraft wie auch auf das bebaute Land, ist jedoch ungleich<br />
niedriger. Auch entspricht <strong>die</strong> Spezialisierung der osteuropäischen Landwirtschaft sehr<br />
viel stärker jener der <strong>EU</strong>-15 als <strong>die</strong>s in der südlichen Landwirtschaft zu Beginn der Süderweiterung<br />
der Fall war.<br />
Das Migrationspotenzial erscheint im Falle der <strong>Osterweiterung</strong> wegen <strong>des</strong> höheren Einkommensgefälles<br />
<strong>und</strong> der geographischen <strong>und</strong> teils auch sprachlichen Nähe gr<strong>und</strong>sätzlich höher (vgl.<br />
dazu Kapitel 3).<br />
2.2.3. Stu<strong>die</strong>n für ausgewählte, mit der Schweiz vergleichbare <strong>EU</strong>- <strong>und</strong> EFTA-Länder<br />
Neben der Stu<strong>die</strong> der <strong>EU</strong>-Kommission (2001a), <strong>die</strong> sich im wesentlichen mit den Wirkungen der<br />
<strong>Osterweiterung</strong> auf den Wirtschaftsraum der <strong>EU</strong>-15 insgesamt befasst, sind verschiedene von der<br />
Kommission oder von Mitgliedländern in Auftrag gegebene Arbeiten auf <strong>die</strong> direkten Wirkungen<br />
der <strong>Osterweiterung</strong> in einzelnen Mitgliedländern gerichtet. Die Ergebnisse <strong>die</strong>ser Stu<strong>die</strong>n können<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich gewisse Anhaltspunkte auch für <strong>die</strong> direkten Auswirkungen der höheren Wachstums-<br />
<strong>und</strong> Nachfragedynamik der Neumitglieder auf <strong>die</strong> Schweiz vermitteln.<br />
Entsprechend konzentrieren sich <strong>die</strong> nachfolgenden Ausführungen auf Stu<strong>die</strong>n zu gleichfalls<br />
kleinen offenen Volkswirtschaften, <strong>die</strong> mit der Schweiz in der einen oder andern Weise vergleichbar<br />
sind. Es handelt sich um <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedländer Österreich, <strong>die</strong> Niederlande <strong>und</strong> Dänemark<br />
sowie das EFTA-Land Norwegen.<br />
9
Die verschiedenen Stu<strong>die</strong>n sind untereinander kaum direkt vergleichbar. Zu unterschiedlich sind<br />
sie vor allem hinsichtlich der Untersuchungsmethode, <strong>des</strong> verwendeten Basisszenarios sowie der<br />
einbezogenen Einflussfaktoren. Auch hier kann es <strong>des</strong>halb nur darum gehen, sehr allgemeine<br />
Erkenntnisse über <strong>die</strong> Art <strong>und</strong> Richtung der Effekte sowie allenfalls noch eine Vorstellung über<br />
deren mögliche Grössenordnung zu gewinnen.<br />
Österreich<br />
Österreich ist wie <strong>die</strong> Schweiz eine kleine offene Volkswirtschaft. Die Deutschsprachigkeit erleichtert<br />
den Austausch mit mehreren der bedeutendsten Neumitglieder, in denen Deutsch als<br />
erste Fremdsprache gilt. Daneben unterscheiden sich <strong>die</strong> Ausgangslagen der beiden Länder teils<br />
erheblich. Mit einem Anteil der Osteuropaexporte von r<strong>und</strong> 15% ist <strong>die</strong> Ausrichtung auf <strong>die</strong><br />
Neumitglieder sehr viel bedeutender als in der Schweizer Wirtschaft (mit 3% 2003). Angesichts<br />
der gemeinsamen Grenze mit den Oststaaten ist auch das Einwanderungspotenzial in Österreich<br />
deutlich höher.<br />
Keuschnigg <strong>und</strong> Kohler (1999) sehen <strong>die</strong> Hauptwirkungen in zwei Richtungen. Zum einen wird<br />
<strong>die</strong> höhere Importnachfrage der Neumitglieder Exporte <strong>und</strong> Gesamtnachfrage der österreichischen<br />
Wirtschaft stimulieren. Und <strong>die</strong> Möglichkeit einer günstigeren Beschaffung von Zwischenprodukten<br />
<strong>und</strong> Ausrüstungsgütern schafft günstigere Investitionsbedingungen <strong>und</strong> führt<br />
über eine verstärkte Kapitalakkumulation zu gesteigerter Produktion. Zum andern wird der Zustrom<br />
von Arbeitskräften eine zusätzliche, breit abgestützte Ausweitung <strong>des</strong> Kapitalstocks in der<br />
Wirtschaft bewirken. Trotz anfänglicher Friktionen am Arbeitsmarkt werden <strong>die</strong> volkswirtschaftlichen<br />
Effekte der Einwanderung damit längerfristig klar positiv ausfallen. Ebenfalls in <strong>die</strong> Rechnung<br />
einzubeziehen seien schliesslich höhere Fiskaleinnahmen als Folge der gestärkten gesamtwirtschaftlichen<br />
Dynamik.<br />
Die Untersuchung gelangt zum Ergebnis, dass <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> eine dauerhafte Erhöhung <strong>des</strong><br />
Niveaus <strong>des</strong> österreichischen BIP (im Vergleich zu einem Szenario ohne Beitritt) um r<strong>und</strong> 1%<br />
zur Folge haben werde. Dieses etwa im Vergleich zu den Ergebnissen der Kommissionsstu<strong>die</strong> für<br />
den gesamten <strong>EU</strong>-15-Raum recht hohe Resultat erklärt sich zum einen aus den traditionell engen<br />
Beziehungen Österreichs mit den Neumitgliedern <strong>und</strong> der entsprechend weit überdurchschnittlichen<br />
Ostorientierung seiner Wirtschaft. Es ist aber auch mit auf <strong>die</strong> Untersuchungsanlage zurückzuführen:<br />
Im Gegensatz zur Kommissionsstu<strong>die</strong> nehmen Keuschnigg <strong>und</strong> Kohler <strong>die</strong> Lage<br />
vor den europäischen Verträgen von 1993 als Ausgangspunkt <strong>und</strong> beziehen damit <strong>die</strong> wirtschaftlichen<br />
Folgen der bisherigen Integrationsschritte als Vorbereitung auf den Beitritt mit ein, was<br />
angesichts der Entwicklungsdynamik der vergangenen 10 Jahre zu einem höheren Ergebnis führen<br />
muss.<br />
Dänemark<br />
Als ebenfalls kleine offene Volkswirtschaft mit einem einstweilen relativ bescheidenen Osthandel<br />
(Exportanteil r<strong>und</strong> 4%) lässt sich Dänemark in mancher Hinsicht mit der Schweiz vergleichen.<br />
In einer im Auftrag der <strong>EU</strong>-Kommission erarbeiteten Stu<strong>die</strong> gelangen Kristensen <strong>und</strong> Jensen<br />
(2001) zum Schluss, dass <strong>die</strong> Nettoeffekte der Erweiterung für <strong>die</strong> dänische Volkswirtschaft<br />
kurzfristig zwar leicht negativ, längerfristig aber klar positiv ausfallen werden. In der längeren<br />
Frist sollen <strong>die</strong> positiven Wirkungen der verstärkten Nachfrage aus den neuen Mitgliedländern<br />
<strong>und</strong> von deren Integration in den Binnenmarkt sowie <strong>die</strong> Angebotseffekte der verbesserten Faktormobilität<br />
(von Arbeit <strong>und</strong> Kapital) <strong>die</strong> in einer ersten Phase dominierenden Kosten der Erwei-<br />
10
terung (vor allem <strong>die</strong> zur Finanzierung erforderliche Steuererhöhung) mehr als ausgleichen. Konkret<br />
soll das Niveau <strong>des</strong> dänischen BIP dauerhaft um mehr als 1% angehoben werden. Dies stellt<br />
im Quervergleich der Schätzungen einen hohen Wert dar.<br />
Neben Gemeinsamkeiten bestehen zwischen Dänemark <strong>und</strong> der Schweiz auch strukturelle <strong>und</strong><br />
institutionelle Unterschiede, welche <strong>die</strong> Nettoeffekte der <strong>Osterweiterung</strong> mitbestimmen dürften.<br />
Einerseits wiegen <strong>die</strong> Kosten der Erweiterung im Falle Dänemarks wohl besonders schwer, u.a.<br />
weil es unter dem Titel der gemeinsamen Agrarpolitik geringere Transferzahlungen erhalten<br />
wird. Andererseits wird <strong>die</strong> Schweiz – weil nicht Mitglied der Zollunion <strong>und</strong> nicht voll in den<br />
Binnenmarkt integriert – nicht im selben Mass in den Genuss einer Verringerung der Transaktionskosten<br />
im Austausch mit den Neumitgliedern gelangen können.<br />
Niederlande<br />
Eine praktisch identische Ausrichtung auf <strong>die</strong> Volkswirtschaften Osteuropas (Exportanteil 3%)<br />
weisen <strong>die</strong> Niederlande auf. Allerdings ist <strong>die</strong> Exportabhängigkeit ihrer Wirtschaft höher als <strong>die</strong>jenige<br />
der Schweiz. In einer Stu<strong>die</strong> im Auftrag der Regierung errechnen Lejour, Mooij <strong>und</strong> Nahuis<br />
(2001) trotzdem nur eine dauerhafte Anhebung <strong>des</strong> holländischen BIP pro Kopf von 0,15% als<br />
Folge der <strong>Osterweiterung</strong>. Dabei beziehen sie <strong>die</strong> Wirkungen <strong>des</strong> Eintritts der Neumitglieder in<br />
<strong>die</strong> Zollunion <strong>und</strong> deren Binnenmarktintegration sowie <strong>die</strong> Effekte der Einführung der Personenfreizügigkeit<br />
mit ein. Hingegen berücksichtigen sie in ihren Berechnungen das mutmasslich stärkere<br />
Wachstum <strong>und</strong> <strong>die</strong> entsprechend höhere Importnachfrage der Neumitglieder nach holländischen<br />
Exportprodukten nicht, was zum Teil das vergleichsweise bescheidene Gesamtergebnis<br />
erklärt.<br />
Norwegen<br />
Unter den EFTA-Partnern ist lediglich eine Stu<strong>die</strong> <strong>des</strong> norwegischen Aussenministeriums bekannt.<br />
Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich <strong>die</strong> Erweiterung auch für Norwegen positiv<br />
auswirken werde, ohne aber <strong>die</strong> erwarteten Gewinne zu beziffern. Die Hauptgewinne werden<br />
aus einer engeren Zusammenarbeit zwischen Norwegen <strong>und</strong> den Neumitgliedern vorab in<br />
den vom EWR-Vertrag abgedeckten Bereichen erwartet. Da sich Norwegen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Schweiz<br />
sowohl hinsichtlich Wirtschaftsstruktur als auch in Bezug auf den Binnenmarktzugang (EWR-<br />
Mitgliedschaft Norwegens) erheblich unterscheiden, wären <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong>ser Stu<strong>die</strong> nur sehr<br />
eingeschränkt auf <strong>die</strong> Schweiz zu übertragen.<br />
2.2.4. Aussichten der einzelnen Branchen<br />
Die wichtigsten Zweige unserer westeuropäischen Volkswirtschaften werden von der <strong>Osterweiterung</strong><br />
in unterschiedlichem Masse profitieren. Neben Gewinnern wird es auf Branchenebene auch<br />
Verlierer der Binnenmarktintegration der Neumitglieder geben. Bei allen Vorbehalten erlauben<br />
<strong>die</strong> verfügbaren Stu<strong>die</strong>n doch gewisse Tendenzaussagen über <strong>die</strong> möglichen Auswirkungen auf<br />
<strong>die</strong> wichtigsten Bereiche.<br />
Gewinner <strong>und</strong> Verlierer in der Industrie<br />
Sieht man vom Landwirtschaftssektor ab, bei dem unter den <strong>EU</strong>-15-Mitgliedern nur im Falle der<br />
Niederlande ein positiver Wachstumsimpuls als Folge der <strong>Osterweiterung</strong> unterstellt wird (Lejour,<br />
de Mooij <strong>und</strong> Nahuis, 2001), so lassen <strong>die</strong> Untersuchungsergebnisse für <strong>die</strong> wichtigsten<br />
Industriezweige überwiegend positive Erweiterungseffekte erwarten.<br />
11
Sämtliche Stu<strong>die</strong>n sehen positive Erweiterungswirkungen in den Investitionsgüterbereichen der<br />
Maschinen <strong>und</strong> Apparate, der Elektroindustrie, von landwirtschaftlichen Maschinen <strong>und</strong> von<br />
Transportausrüstungen. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der makroökonomischen Untersuchungen,<br />
welche ein höheres Wachstum in den Neumitgliedern wesentlich aus der intensiveren<br />
Investitionstätigkeit erwarten.<br />
Nach der Fallstu<strong>die</strong> von Keuschnigg, Keuschnigg <strong>und</strong> Kohler (1999) für Deutschland zählt auch<br />
<strong>die</strong> chemisch-pharmazeutische Industrie zu den ersten Gewinnern der <strong>Osterweiterung</strong>.<br />
Auf den ersten Blick nicht unbedingt naheliegend ist das Ergebnis, dass vor allem in Österreich<br />
wie auch in Deutschland <strong>die</strong> Textil- <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bekleidungsindustrie zu den mutmasslichen Gewinnern<br />
der Erweiterung gezählt werden. Zwar handelt es sich um traditionelle Osteuropa-Exporte<br />
<strong>die</strong>ser Länder. Die Hauptursache liegt in<strong>des</strong>sen darin, dass es sich dabei um traditionell besonders<br />
stark belastete <strong>und</strong> reglementierte Handelsströme handelt, deren volle Liberalisierung zu erheblichen<br />
Handelsumlenkungen (trade diversions) zugunsten <strong>des</strong> Intra-<strong>EU</strong>-Handels führen könnte.<br />
Die Angebotswirkung (niedrigere Produktionskosten) der günstigeren Beschaffung von Vormaterialien<br />
<strong>und</strong> von Ausrüstungen dürfte <strong>die</strong> gegenteiligen Effekte der Beseitigung der Handelsschranken<br />
<strong>und</strong> <strong>des</strong> entsprechend intensiveren Wettbewerbs auf <strong>die</strong> westlichen Unternehmen mehr<br />
als ausgleichen <strong>und</strong> so ein stärkeres Wachstum <strong>die</strong>ses Sektors auch in den alten Mitgliedländern<br />
der <strong>EU</strong> zulasten anderer Wirtschaftsräume (auch der Schweiz ?) bewirken.<br />
Eher zu den Verlierern gezählt werden neben der Landwirtschaft auch <strong>die</strong> Nahrungsmittelindustrie<br />
<strong>und</strong> der Bergbau. In der nachstehenden Übersicht sind <strong>die</strong> Branchenergebnisse für einige<br />
Länder gemäss den genannten Stu<strong>die</strong>n zusammengestellt.<br />
Entwicklung der Produktion ausgewählter Industriezweige als Folge der Erweiterung<br />
Österreich Deutschland Italien Dänemark Niederlande<br />
Nahrungsmittel - - -<br />
Agrarprodukte - - +<br />
Transportausrüstungen + - + + +<br />
Landwirtschafts- <strong>und</strong> Industriemaschinen + +<br />
Maschinen <strong>und</strong> Elektroindustrie + + + + +<br />
Textilien + + +<br />
Leder + +<br />
Bekleidung +<br />
Chemische Erzeugnisse +<br />
Metallwaren + + + -<br />
Landwirtschaft<br />
Von besonderem Interesse sind naturgemäss <strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> Landwirtschaft. Zum einen<br />
verbleibt bei landwirtschaftlichen Produkten <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen<br />
auch nach den Europäischen Verträgen von 1993 ein grosses Abbaupotenzial an<br />
12
Handelshemmnissen. Der hohe Beschäftigungsanteil der Landwirtschaft in manchen Neumitgliedern,<br />
<strong>die</strong> niedrige Produktivität <strong>und</strong> eine Spezialisierung, <strong>die</strong> zur <strong>EU</strong>-Landwirtschaft eher substitutiv<br />
denn komplementär erscheint: all <strong>die</strong>s lässt nicht nur in den Neumitgliedern selber, sondern<br />
auch in der <strong>EU</strong>-15 fühlbare Auswirkungen erwarten.<br />
Der Abbau <strong>des</strong> Agrarschutzes im Westen <strong>und</strong> der Zugang zu den <strong>EU</strong>-Landwirtschaftssubventionen<br />
dürften eine Ausweitung der östlichen Agrarproduktion <strong>und</strong> der Netto-Ausfuhren nach der<br />
<strong>EU</strong>-15 zur Folge haben. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Budgetzwänge <strong>und</strong> <strong>die</strong> WTO-Bestimmungen<br />
über den Agrarhandel auf <strong>die</strong> Dauer Druck auf eine generelle Verringerung der Agrarstützung<br />
durch <strong>die</strong> gemeinsame Agrarpolitik ausüben werden.<br />
Die Folgerungen der verfügbaren Stu<strong>die</strong>n sind kontrovers. Die <strong>EU</strong>-Kommission (2001a) erwartet<br />
eine leichte Verteuerung der Agrarexporte der Neumitglieder, weil <strong>die</strong> Teilnahme an der gemeinsamen<br />
Agrarpolitik den Landwirten aus dem Osten ermögliche, <strong>die</strong> von der <strong>EU</strong> festgelegten Interventionspreise<br />
zu erzielen. Im Gegensatz dazu erwarten <strong>die</strong> Autoren der erwähnten Länderstu<strong>die</strong>n<br />
zu Deutschland <strong>und</strong> Österreich, dass <strong>die</strong> höhere Agrarproduktion der Neumitglieder Druck<br />
auf <strong>die</strong> Weltmarktpreise der jeweiligen Sparten ausüben werde. Sie erwarten nicht, dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong><br />
ihre einheimischen Produzenten gegen <strong>die</strong>se Preiserosion abschirmen werde. Entsprechend würden<br />
<strong>die</strong> Agrarpreise nach der Erweiterung in der <strong>EU</strong>-25 allgemein sinken. Einen längerfristigen<br />
Preisrückgang erwarten auch Kristensen <strong>und</strong> Jensen in ihrer Fallstu<strong>die</strong> zu Dänemark.<br />
Der Einfluss auf den <strong>EU</strong>-Agrarsektor darf in<strong>des</strong>sen nicht überschätzt werden. Zum einen sind <strong>die</strong><br />
erreichten Qualitätsstandards in den Neumitgliedern einstweilen noch deutlich niedriger, zum<br />
andern hat sich das Preisgefälle zwischen der <strong>EU</strong>-15 <strong>und</strong> den Neumitgliedern in den vergangenen<br />
Jahren bereits deutlich verringert. Der Überschuss der <strong>EU</strong>-15 im Agrarhandel mit den Neumitgliedern<br />
wird denn auch massgebend der höheren Qualität <strong>und</strong> weniger den <strong>EU</strong>-<br />
Agrarsubventionen zugeschrieben. Die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen auf <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 werden<br />
auch durch <strong>die</strong> bereits bescheidene <strong>und</strong> weiter abnehmende Bedeutung <strong>des</strong> Agrarsektors (1,5%<br />
<strong>des</strong> BIP <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 4% der Beschäftigung) relativiert.<br />
2.3. Zu erwartende Auswirkungen auf <strong>die</strong> Schweiz<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission schätzt das zusätzliche Wachstum in der <strong>EU</strong>-15, das durch <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong><br />
ausgelöst wird, bis 2010 auf 0,5 - 0,7%. Diese Anhebung <strong>des</strong> Niveaus <strong>des</strong> BIP wird je zur<br />
Hälfte aus den Migrationseffekten als Folge der Realisierung der Personenfreizügigkeit einerseits<br />
<strong>und</strong> den Handelsintegrations- <strong>und</strong> Wettbewerbswirkungen andererseits erwartet.<br />
Bei der Frage, inwieweit <strong>die</strong>se Ergebnisse auch auf <strong>die</strong> Schweiz zu übertragen sind, gilt es verschiedene<br />
Umstände zu berücksichtigen, so insbesondere <strong>die</strong> Ausgangslage (heutige Handelsverflechtung<br />
<strong>und</strong> bisherige Entwicklungsdynamik in den 90er-Jahren), <strong>die</strong> Branchenstruktur sowie<br />
– nicht zuletzt – institutionell/handelspolitische Gegebenheiten wie <strong>die</strong> geringere Integration<br />
der Schweiz in den Binnenmarkt.<br />
2.3.1. Handelsverflechtung <strong>und</strong> Entwicklungsdynamik<br />
Wenn der Handel (gemeint ist das Mittel aus Exporten <strong>und</strong> Importen) der <strong>EU</strong>-15 mit den mittel-<br />
<strong>und</strong> osteuropäischen Ländern Ende der 90er-Jahre r<strong>und</strong> 1% <strong>des</strong> nominellen BIP erreichte, so<br />
13
machte der Güteraustausch der Schweiz mit den 10 Neumitgliedern 2003 0,9% (Exporte) bzw.<br />
0,6% (Importe) aus. Der Grad der Ostausrichtung der <strong>EU</strong>-15-Volkswirtschaften ist in<strong>des</strong>sen ausserordentlich<br />
unterschiedlich. Der <strong>EU</strong>-15-Durchschnitt wird durch Deutschland <strong>und</strong> vor allem<br />
durch Österreich nach oben gezogen, in den übrigen Ländern liegt er niedriger.<br />
Zwischen 1989 <strong>und</strong> 1999 wuchsen <strong>die</strong> Osteuropaexporte der <strong>EU</strong> auf das 3,9-fache, <strong>die</strong> Importe<br />
um das 3,1-fache. Die Schweizer Güterausfuhren nach den osteuropäischen Transformationsländern<br />
wuchsen von 1990 bis 2003 auf das 3,5-fache, unsere Einfuhren aus <strong>die</strong>sem Raum wuchsen<br />
auf das 5-fache.Wenn <strong>die</strong> Gesamtdynamik <strong>des</strong> Schweizer Osthandels mit jener der Mitgliedländer<br />
der <strong>EU</strong>-15 somit vergleichbar ist, so ergeben sich in den Handelsrichtungen Unterschiede.<br />
Die Schweiz vermochte bislang in etwas bescheidenerem Masse von den rasch wachsenden<br />
Märkten im Osten zu profitieren, scheint aber <strong>die</strong> Möglichkeiten der Beschaffung günstiger Vorleistungen<br />
(Ausgangsmaterialien <strong>und</strong> Ausrüstungen) <strong>und</strong> der Verlagerung gewisser Produktionsprozesse<br />
in nahe gelegene Standorte bislang konsequent zu nutzen.<br />
Ihren Handelsbilanzüberschuss mit den MOEL vermochte <strong>die</strong> Schweiz zwischen 1995 <strong>und</strong> 2002<br />
von CHF 1 Mrd. auf CHF 1.2 Mrd. zu erhöhen, während für <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 eine Zunahme von <strong>EU</strong>R<br />
2.1 Mrd. auf <strong>EU</strong>R 17.6 Mrd. resultierte. Gemessen an ihrer Grösse startete <strong>die</strong> Schweiz somit von<br />
einem sehr hohen Niveau. Allerdings zeigt sich auch in <strong>die</strong>ser Kennziffer, dass Schweizer Unternehmen<br />
<strong>die</strong> Chancen auf den dynamischen MOEL-Märkten weniger weitergehend wahrgenommen<br />
haben als ihre Konkurrenz aus der <strong>EU</strong>-15.<br />
2.3.2. Branchenstruktur der Exporte<br />
Die Schweizer Exporte nach den osteuropäischen Ländern wurden im Jahr 2003 ausgeprägt von<br />
chemischen Erzeugnissen (43% der Ausfuhr, davon allein Pharmazeutika 32%) sowie von Investitionsgütern<br />
(Maschinen <strong>und</strong> Apparate sowie Instrumente, zusammen 30%) dominiert. Vor allem<br />
<strong>die</strong> Pharmaausfuhren profitierten von einem ausserordentlich rasch wachsenden Markt, sind sie<br />
doch von 1990 bis 2003 auf mehr als das 9-fache gestiegen. Uneinheitlich <strong>und</strong> insgesamt deutlich<br />
weniger günstig präsentiert sich <strong>die</strong> Entwicklung der Investitionsgüterausfuhren. Während <strong>die</strong><br />
Exporte der Elektroindustrie, mit einem Anteil von heute 9% an der Gesamtausfuhr, auf das 5fache<br />
stiegen, vermochten <strong>die</strong> Exporte <strong>des</strong> allgemeinen Maschinenbaus (mit einem Gewicht von<br />
heute noch 13,9%) über den ganzen Zeitraum nur gerade um 51% zuzulegen. Einen enormen<br />
Aufschwung nahmen <strong>die</strong> Kunststoffexporte, <strong>die</strong> sich im Laufe <strong>des</strong> Jahrzehnts mehr als verzehnfachten,<br />
deren Bedeutung in<strong>des</strong>sen mit einem Anteil von 2,5% noch begrenzt ist. Leicht überdurchschnittliche<br />
Zuwächse verzeichneten schliesslich <strong>die</strong> (in der <strong>EU</strong>-15 mehrheitlich ebenfalls<br />
zu den „Gewinnern“ gezählten) Textil- <strong>und</strong> Bekleidungs- sowie <strong>die</strong> Metallwarenexporte.<br />
14
Handel mit den osteuropäischen Transformationsländern 1) 1990 - 2003<br />
1 9 9 0<br />
Warenartgruppe(n) Importe<br />
Exporte Importe<br />
1000 CHF Anteil % 1000 CHF Anteil % 1000 CHF Anteil % 1000 CHF Anteil % % %<br />
2)<br />
2 0 0 3<br />
Wachstum 90-03<br />
Exporte Importe<br />
Exporte<br />
Exporte/Importe total 3'523'683 100.0 2'453'603 100.0 1'020'873 100.0 493'153 100.0 245.2 397.5<br />
Zubereitete oder verarbeitete Nahrungsmittel 49'706 1.4 35'933 1.5 14'833 1.5 17'878 3.6 235.1 101.0<br />
Textilien, Bekleidung, Schuhe 146'134 4.1 170'626 7.0 35'324 3.5 46'898 9.5 313.7 263.8<br />
Papier, Papierwaren <strong>und</strong> Grafische Erzeugnisse 101'692 2.9 39'897 1.6 31'430 3.1 8'101 1.6 223.5 392.5<br />
Kunststoffe 86'888 2.5 52'558 2.1 7'733 0.8 4'402 0.9 1023.6 1094.0<br />
Chemikalien <strong>und</strong> verwandte Erzeugnisse 1'519'473 43.1 166'646 6.8 284'918 27.9 97'968 19.9 433.3 70.1<br />
Pharmazeutische Produkte, Vitamine, Diagnostika 1'110'848 31.5 65'476 2.7 118'074 11.6 14'978 3.0 840.8 337.1<br />
Metalle 281'241 8.0 225'645 9.2 51'596 5.1 58'956 12.0 445.1 282.7<br />
Metallwaren 235'031 6.7 174'054 7.1 45'987 4.5 17'432 3.5 411.1 898.5<br />
Maschinen, Apparate, Elektronik 913'462 25.9 805'927 32.8 429'540 42.1 34'934 7.1 112.7 2207.0<br />
Maschinenbau 489'941 13.9 198'474 8.1 324'363 31.8 18'106 3.7 51.0 996.2<br />
Apparate der Elektroindustrie <strong>und</strong> Elektronik 317'632 9.0 369'304 15.1 62'196 6.1 6'304 1.3 410.7 5758.3<br />
Präzisionsinstrumente, -apparate <strong>und</strong> -geräte 135'041 3.8 33'030 1.3 61'559 6.0 2'045 0.4 119.4 1515.2<br />
Uhren 59'612 1.7 2'614 0.1 15'929 1.6 198 0.0 274.2 1220.2<br />
Quelle: OZD<br />
1) Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen<br />
2) 1990 ohne <strong>die</strong> baltischen Staaten, <strong>die</strong> damals noch unter der Sowjetunion erfasst waren<br />
Wenn <strong>die</strong> Schweizer Exportindustrie somit in einige ausserordentlich dynamische Märkte gestossen<br />
ist <strong>und</strong> <strong>die</strong> sich bietenden Marktchancen auch konsequent wahrnimmt (so insbesondere im<br />
Pharmasektor), so werden <strong>die</strong> Perspektiven dadurch etwas beeinträchtigt, dass unsere Anbieter im<br />
Bereich der Ausrüstungsgüter weniger erfolgreich zu sein scheinen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen,<br />
dass sich <strong>die</strong> Marktchancen für einzelne Branchen – ausgehend von unterschiedlichen<br />
Anfangsniveaus – unterschiedlich dynamisch entwickelt haben.<br />
2.3.3. Institutionell/handelspolitische Aspekte: unvollständige Integration in den europäischen<br />
Binnenmarkt<br />
Durch den Beitritt der acht ostmitteleuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen,<br />
Tschechien, Slowakei, Ungarn <strong>und</strong> Slowenien zur <strong>EU</strong> werden <strong>die</strong> zwischen <strong>die</strong>sen Staaten <strong>und</strong><br />
der Schweiz im Rahmen der EFTA bestehenden Freihandelsabkommen <strong>und</strong> bilateralen Abkommen<br />
über weitere Agrarprodukte durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
sieben sektoriellen Abkommen von 1999 ersetzt werden.<br />
Im Bereich der Industrieprodukte werden sich dadurch keine Veränderungen im bilateralen Verhältnis<br />
ergeben, da beiderseits bereits zollfreier Marktzutritt besteht. Kaum Veränderungen dürfte<br />
es auch hinsichtlich Investitionsschutz, Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums, Wettbewerbsbestimmungen<br />
<strong>und</strong> Schutzklauseln geben, da <strong>die</strong> Regelungen der EFTA-Freihandelsverträge mit denen<br />
<strong>des</strong> EG-Freihandelsvertrages im wesentlichen gleichwertig sind. Im Bereich der Agrarprodukte<br />
werden <strong>die</strong> bisher zwischen der Schweiz <strong>und</strong> den MOEL bestehenden Präferenzen im Ausmass<br />
der effektiv getätigten wechselseitigen Handelsflüsse bilateral weitergeführt. Für Agrarprodukte<br />
<strong>und</strong> verarbeitete Landwirtschaftsprodukte aus der Schweiz ergeben sich zum Teil deutliche Zollreduktionen<br />
für Ausfuhren in <strong>die</strong>jenigen Neumitglieder, <strong>die</strong> heute relativ hohe Einfuhrzölle anwenden<br />
<strong>und</strong> künftig den gemeinsamen Zolltarif der EG übernehmen werden. In den Bereichen<br />
Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen <strong>und</strong> Technische Handelshemmnisse sind für<br />
<strong>die</strong> Schweiz klare Vorteile durch <strong>die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> zu erwarten.<br />
Da <strong>die</strong> Schweiz mit den beiden Beitrittskandidaten Zypern <strong>und</strong> Malta bisher keine Freihandelsbeziehungen<br />
unterhielt, wird sich deren <strong>EU</strong>-Beitritt positiv auf <strong>die</strong> bilateralen wirtschaftlichen<br />
Beziehungen auswirken, wenn auch aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> geringen Handelsvolumens nur in sehr begrenztem<br />
Ausmass.<br />
15
Die Schweiz wird somit nach der <strong>Osterweiterung</strong> von einem in der Substanz weitgehend gleichwertigen<br />
institutionellen Rahmen im Handelsverkehr mit den Neumitgliedern profitieren.<br />
Die weitergehenden Vorteile der Integration der Neumitglieder in den Binnenmarkt werden ihr<br />
als Nicht-<strong>EU</strong>-Mitglied hingegen verwehrt bleiben. Dies gilt für <strong>die</strong> Reduktion der Transaktionskosten<br />
(Zollunion statt Freihandelsregelung), es gilt aber vor allem auch für <strong>die</strong> positiven Angebotswirkungen<br />
<strong>des</strong> im Binnenmarkt intensiveren Wettbewerbs. Dazu wird <strong>die</strong> Schweiz vermehrt<br />
der Gefahr von Handelsumlenkungen (trade diversion effects) ausgesetzt sein, indem Mitglieder<br />
eines voll integrierten Wirtschaftsraums <strong>die</strong> Tendenz haben können, Handel bevorzugt mit Partnern<br />
aus dem eigenen Integrationsraum zu treiben. Dies gilt beispielsweise für den Textilsektor,<br />
wo <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>n zu Österreich <strong>und</strong> Deutschland entsprechende Handelsumlenkungsgewinne zugunsten<br />
der erweiterten <strong>EU</strong>-25 <strong>und</strong> zulasten der aussenstehenden Wirtschaftsräume – hier u.U.<br />
auch der Schweiz - erwarten.<br />
2.3.4. Die Wirtschaftsbeziehungen zu Osteuropa im Lichte der historischen Bedeutung<br />
Die Phase der Liberalisierung <strong>und</strong> der marktwirtschaftlichen Neuorientierung der osteuropäischen<br />
Volkswirtschaften ist noch ausserordentlich kurz. Auch einkommensmässig ist <strong>die</strong> Ausgangslage<br />
der Neumitglieder als Handelspartner sehr bescheiden: das BIP pro Kopf von 12 Kandidatenländern<br />
betrug 1998 nur gerade 38% <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-15-Mittels. In <strong>die</strong>ser Lage besteht <strong>die</strong> Gefahr,<br />
dass das Entwicklungspotenzial <strong>die</strong>ser Volkswirtschaften <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen Auswirkungen auf <strong>die</strong><br />
Nachfrage nach Exportprodukten aus dem Westen unterschätzt wird. Entsprechende Anhaltspunkte<br />
kann <strong>die</strong> historische Bedeutung Osteuropas als Handelspartner liefern, deren sich heute<br />
kaum mehr jemand bewusst ist.<br />
Handelsdaten der League of Nations zeigen auf, dass 1928 Österreich 35% <strong>und</strong> auch <strong>die</strong> Schweiz<br />
beinahe 10% ihrer gesamten Exporte nach Osteuropa lieferten – davon <strong>die</strong> Schweiz allein 6%<br />
nach der Tschechoslowakei, Polen <strong>und</strong> Ungarn. Die damalige Bedeutung der osteuropäischen<br />
Volkswirtschaften erhellt auch daraus, dass <strong>die</strong> Tschechoslowakei 1928 ein Exportvolumen aufwies,<br />
das in Europa nur gerade von England, Deutschland <strong>und</strong> Frankreich klar übertroffen wurde.<br />
Auch Polen vermochte damals noch <strong>die</strong> Bedeutung etwa der Schweiz als Exportland zu egalisieren.<br />
Diese historische Betrachtung führte Baldwin (1993) zum Schluss, dass mit der fortschreitenden<br />
Liberalisierung <strong>des</strong> Handels <strong>und</strong> der Integration <strong>die</strong>ser Volkswirtschaften <strong>die</strong>se Märkte für<br />
Westeuropa noch sehr stark an Bedeutung gewinnen würden. Ein Teil <strong>die</strong>ser Erwartung hat sich<br />
inzwischen realisiert, doch verbleibt nach wie vor ein enormes <strong>und</strong> womöglich immer noch unterschätztes<br />
Aufholpotenzial.<br />
2.3.5. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz<br />
Informationen über <strong>die</strong> bisherige Entwicklung der schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen zu<br />
Osteuropa vermittelt eine Stu<strong>die</strong>, welche <strong>die</strong> KOF/ETHZ im Auftrag <strong>des</strong> seco erstellt hat (Hollenstein,<br />
2001). Ziel <strong>die</strong>ser Stu<strong>die</strong> war <strong>die</strong> Ermittlung der möglichen Konsequenzen der nach der<br />
Öffnung intensivierten wirtschaftlichen Beziehungen zu Osteuropa für den Wirtschaftsstandort<br />
Schweiz <strong>und</strong> für <strong>die</strong> Erreichung der globalen wirtschaftspolitischen Ziele (Wachstum, Beschäftigung,<br />
Einkommensverteilung, Preisstabilität). Ihre Ergebnisse lassen auch Schlussfolgerungen<br />
hinsichtlich der Konsequenzen <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Beitritts der osteuropäischen Volkswirtschaften als letzten<br />
Integrationsschritt zu.<br />
16
In der Stu<strong>die</strong> wird eine <strong>des</strong>kriptive Auswertung zweier in den Jahren 1993 <strong>und</strong> 1997 durchgeführter<br />
Unternehmensbefragungen in der Industrie zum Osteuropaengagement den Ergebnissen<br />
einer zweiten, breiter abgestützten ökonometrisch ausgerichteten Analyse gegenübergestellt, welche<br />
Informationen einer 1998/99 im Rahmen <strong>des</strong> NF-Schwerpunktprogramms „Zukunft der<br />
Schweiz“ durchgeführten Internationalisierungserhebung nutzt.<br />
In der Diskussion über <strong>die</strong> Internationalisierung der Schweizer Wirtschaft ist <strong>die</strong> Öffnung Osteuropas<br />
nicht nur hinsichtlich der sprunghaften Veränderung der Rahmenbedingungen mit ihren<br />
erhöhten Anforderungen an <strong>die</strong> Anpassungsfähigkeit sowie bezüglich der geografischen <strong>und</strong> kulturellen<br />
Nähe <strong>die</strong>ser Wirtschaftsregion von besonderer Bedeutung. Dieser Raum bietet über<strong>die</strong>s<br />
verhältnismässig billige, aber sehr gut qualifizierte Arbeitskräfte. Damit können auch humankapitalintensive<br />
Bereiche der Wirtschaft, <strong>die</strong> bisher gegenüber der Konkurrenz aus Ländern mit tiefem<br />
Lohnniveau relativ gut geschützt waren, unter einen erhöhten Anpassungsdruck geraten. Zudem<br />
entstehen gleichsam „vor der Haustür“ – <strong>und</strong> damit vermutlich in besserer Reichweite der<br />
schweizerischen KMU – neue Absatzmärkte mit einem beträchtlichen Potenzial.<br />
Zentraler Untersuchungsgegenstand war entsprechend <strong>die</strong> Frage, ob das wachsende Osteuropaengagement<br />
Produktionen am Standort Schweiz ersetze (Produktionsverlagerung, „Substitutionshypothese“)<br />
oder ob vielmehr dank der Ostöffnung <strong>die</strong> wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland<br />
ergänzt <strong>und</strong> erweitert werden („Komplementaritätshypothese“). Im weiteren galt es zu klären, in<br />
welcher Weise eine internationalisierungsbedingte Veränderung der Arbeitsteilung <strong>die</strong> Qualifikationsstruktur<br />
der Arbeitsnachfrage tangiert.<br />
Im Hinblick auf das gesamtwirtschaftliche Wachstumsziel ist <strong>die</strong> Einschätzung der Stu<strong>die</strong> eindeutig:<br />
Trotz der Kostennachteile schweizerischer Firmen haben <strong>die</strong> Osteuropa-Investitionen <strong>die</strong><br />
Wirtschaftsaktivitäten am Standort Schweiz per Saldo ergänzt <strong>und</strong> erweitert (Dominanz der<br />
Komplementaritäts- über <strong>die</strong> Substitutionseffekte). Dies bedeutet, „dass <strong>die</strong> Intensivierung <strong>die</strong>ser<br />
Wirtschaftsbeziehungen im Laufe der neunziger Jahre das Wachstum in der Schweiz gestützt hat.<br />
Allerdings gilt <strong>die</strong>s nicht für sämtliche Branchen. Insbesondere arbeitsintensive <strong>und</strong> sachkapital-<br />
<strong>und</strong>/oder rohstoffintensive Aktivitäten in der Industrie sind in den neunziger Jahren unter Anpassungsdruck<br />
geraten, was in einem generell rezessiven Umfeld zu zahlreichen Schliessungen von<br />
Betrieben oder Betriebsteilen führte.“<br />
Im Industriesektor zählt <strong>die</strong> <strong>des</strong>kriptive Analyse – im Einklang mit den komparativen Vorteilen<br />
<strong>des</strong> Wirtschaftsstandorts Schweiz – humankapital- <strong>und</strong> innovationsintensive Branchen wie Chemie,<br />
Elektronik/Instrumente, Maschinen, Elektrotechnik eindeutig zu den Gewinnern. Dasselbe<br />
gilt auch für <strong>die</strong> keiner nennenswerten Konkurrenz aus Osteuropa gegenüberstehende Uhrenindustrie.<br />
Verlierer sind – ebenfalls der Aussenhandelstheorie entsprechend – arbeitsintensiv produzierende<br />
Branchen wie Bekleidung <strong>und</strong> Sonstige Industrie (Möbel, Spiel-/Sportwaren, usw.)<br />
sowie sachkapital- <strong>und</strong> rohstoffintensive Branchen wie Holz, Metallerzeugung <strong>und</strong> Papier. Eine<br />
mittlere Position nehmen <strong>die</strong> sachkapitalintensive Textilindustrie sowie <strong>die</strong> hinsichtlich Faktoreinsatz<br />
nicht klar einzuordnenden Branchen Metallverarbeitung <strong>und</strong> Kunststofferzeugnisse ein.<br />
Nach Grössenklassen betrachtet, zeigt sich, dass grosse Unternehmen eine günstigere Chancen/Risiko-Relation<br />
aufweisen als kleinere Firmen. Dabei sind <strong>die</strong> Unterschiede primär auf unterschiedliche<br />
Exportmöglichkeiten zurückzuführen, während der Konkurrenzdruck alle Grössenklassen<br />
in einem ähnlichen Ausmass trifft.<br />
17
In einer längerfristigen Perspektive – <strong>und</strong> unter Berücksichtigung indirekter Beschäftigungseffekte,<br />
<strong>die</strong> namentlich infolge internationalisierungsbedingter Produktivitätsgewinne der Weltwirtschaft<br />
auftreten – schliesst <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> negative Auswirkungen der Osteuropa-Investitionen<br />
auf <strong>die</strong> inländische Beschäftigung weitgehend aus.<br />
Zur Frage der Auswirkungen auf <strong>die</strong> Qualifikationsstruktur der Beschäftigung gelangt <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong><br />
zum Schluss, „dass <strong>die</strong> verstärkte Aktivität schweizerischer Firmen in Osteuropa hauptsächlich<br />
zu Lasten arbeitsintensiver <strong>und</strong> sachkapital- <strong>und</strong>/oder rohstoffintensiver Aktivitäten in der Industrie<br />
geht, <strong>und</strong> dass <strong>die</strong> humankapital- <strong>und</strong> innovationsintensiven Industriebranchen <strong>und</strong> der<br />
Dienstleistungssektor <strong>die</strong> wesentlichen Gewinner darstellen. Infolge<strong>des</strong>sen bewirken Osteuropa-<br />
Engagements eine Verschiebung der Arbeitsnachfrage in Richtung hochqualifizierter Arbeitskräfte.“<br />
Die Stu<strong>die</strong> trat nicht auf <strong>die</strong> Wirkungen der Personenfreizügigkeit ein, da <strong>die</strong>se erst jetzt schrittweise<br />
eintreten wird.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass mit der Ausweitung <strong>des</strong> <strong>EU</strong>-Binnenmarktes ein<br />
grösserer einheitlicher Absatzmarkt entsteht, in dem grosse Firmen Skaleneffekte werden stärker<br />
nutzen können, während kleine Firmen sich verstärkt spezialisieren werden. Kleinere Betriebe in<br />
traditionellen verarbeitenden Industrien stehen schon längere Zeit unter dem Druck der erfolgten<br />
Handelsliberalisierung, <strong>die</strong> günstigere Vorleistungen <strong>und</strong> Konsumgüterimporte mit sich bringt.<br />
Im Einklang mit den komparativen Vorteilen <strong>des</strong> Wirtschaftsstandortes Schweiz werden stark<br />
spezialisierte Betriebe in humankapital- <strong>und</strong> innovationsintensiven Branchen weiter zulegen können.<br />
Exporte hochwertiger Dienstleistungen dürften auch eine Ausweitung erfahren. Diese strukturellen<br />
Anpassungen ergeben nicht nur <strong>die</strong> angeführten, gr<strong>und</strong>sätzlich positiven Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Schweizer Wirtschaft. Marktzugang dank Handel kann auch Marktzutritt dank Zuwanderung<br />
ersetzen.<br />
2.4. Zusammenfassung <strong>und</strong> Schlussfolgerung zu Kapitel 2<br />
1. Der Beitritt der mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Länder zur <strong>EU</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Integration ihrer Volkswirtschaften<br />
in den europäischen Binnenmarkt werden weitere tiefgreifende Veränderungen<br />
in den Volkswirtschaften der Beitrittsländer haben.<br />
2. Auswirkungen ergeben sich auch für <strong>die</strong> westeuropäischen Volkswirtschaften: zunächst auf<br />
jene der bisherigen <strong>EU</strong>, dann aber auch auf jene der nicht voll in den Binnenmarkt integrierten<br />
EWR-Länder <strong>und</strong> schliesslich auf <strong>die</strong> Schweiz.<br />
3. Die Schweizer Volkswirtschaft wird direkt <strong>und</strong> indirekt von den Auswirkungen der <strong>Osterweiterung</strong><br />
tangiert: direkt durch <strong>die</strong> direkten Handels-, Investitions- <strong>und</strong> Wachstumseffekte,<br />
<strong>die</strong> aus dem höheren Wachstum <strong>und</strong> der steigenden Nachfrage aus den Beitrittsländern resultieren;<br />
indirekt durch <strong>die</strong> Stimulierung <strong>und</strong> ein verstärktes Wachstum der <strong>EU</strong>-<br />
Volkswirtschaften <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf <strong>die</strong> Schweizer Wirtschaft; hinzu kommen<br />
<strong>die</strong> Wachstumswirkungen der Zuwanderung als Folge der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit<br />
auf <strong>die</strong> neuen Mitgliedländer (vgl. Kapitel 3).<br />
18
4. Hauptnutzniesser werden <strong>die</strong> Beitrittsländer selber sein: Die marktwirtschaftliche Erneuerung<br />
wird beschleunigt <strong>und</strong> dank besserer Rahmenbedingungen <strong>und</strong> besseren Entwicklungsperspektiven<br />
wird <strong>die</strong> Investitionstätigkeit – aus eigenen Mitteln wie vor allem auch<br />
über ausländische Direktinvestitionen – gestärkt. Nach Stu<strong>die</strong>n der <strong>EU</strong>-Kommission <strong>und</strong> externer<br />
Forscher können <strong>die</strong>se Beitrittswirkungen das jährliche Wachstum der Beitrittsländer<br />
über das laufende Jahrzehnt hinweg um bis zu 2 Prozentpunkte p.a. anheben <strong>und</strong> damit bis<br />
2010 eine Anhebung <strong>des</strong> Niveaus ihres BIP um eine Grössenordnung von 20% bewirken.<br />
5. In der <strong>EU</strong>-15 wird <strong>die</strong> wachsende Exportnachfrage eine Stärkung der Investitionen zur Anpassung<br />
der Produktionskapazitäten auslösen. Günstigere Vorleistungsbezüge werden <strong>die</strong><br />
Produktionskosten senken <strong>und</strong> der nochmals verstärkte Wettbewerb im Binnenmarkt wird<br />
auf Margen <strong>und</strong> Preise drücken. Laut <strong>EU</strong>-Kommission dürfte das Niveau <strong>des</strong> BIP der <strong>EU</strong><br />
über den Zeitraum 2000 bis 2009 nach Abzug der Erweiterungskosten um 0,5 bis 0,7% steigen.<br />
Die eine Hälfte <strong>die</strong>ses Wachstumsgewinns wird aus der Liberalisierung <strong>des</strong> Güter- <strong>und</strong><br />
Dienstleistungshandels <strong>und</strong> der Intensivierung <strong>des</strong> Wettbewerbs erwartet, <strong>die</strong> andere soll aus<br />
den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt resultieren.<br />
6. Die für <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 ermittelten Wachstumseffekte dürften im Falle der Schweiz als Nicht-<br />
<strong>EU</strong>-Mitglied <strong>die</strong> obere Grenze der wahrscheinlichen Auswirkungen bilden. Die Schweiz<br />
kann zwar ähnlich – wenn auch nicht ganz so ausgeprägt – wie Österreich <strong>und</strong> Deutschland<br />
von den Vorzügen der geografischen <strong>und</strong> sprachlich/kulturellen Nähe zu den Beitrittsländern<br />
profitieren, was eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen begünstigt. Als<br />
Nicht-Mitglied der <strong>EU</strong> <strong>und</strong> ihrer Zollunion wird sie neu im Verhältnis zu den <strong>EU</strong>-Ländern<br />
jedoch auch einem gewissen Risiko von Handelsumlenkungen ausgesetzt sein.<br />
7. Unter Ausklammerung der Migrationseffekte <strong>und</strong> ausgehend von den für <strong>die</strong> <strong>EU</strong> erwarteten<br />
Effekten erscheint eine dauerhafte Erhöhung <strong>des</strong> BIP der Schweiz von 0,2 – 0,3% als<br />
Wachstumsgewinn der <strong>Osterweiterung</strong> als realistische Grössenordnung.<br />
19
3. Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sozialversicherungen<br />
3.1. Ausgangslage<br />
Acht Mittel- <strong>und</strong> Osteuropäische Länder sind am 1. Mai 2004 der <strong>EU</strong> beigetreten. 1 Es handelt<br />
sich dabei um <strong>die</strong> drei baltischen Staaten - Estland, Lettland <strong>und</strong> Litauen-, Polen, <strong>die</strong> Republiken<br />
Tschechien <strong>und</strong> Slowakei, Ungarn <strong>und</strong> Slowenien, welche oft unter der Bezeichnung "MOEL-8"<br />
zusammengefasst werden. In <strong>die</strong>sen Ländern leben 74 Mio. Menschen, was ca. 20% der <strong>EU</strong>-<br />
Bevölkerung vor ihrer Erweiterung entspricht. Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien, mit weiteren 30 Mio.<br />
Einwohnern, hoffen bis 2007 betreten zu können (zusammen: MOEL-10). Mittlerweile ist auch<br />
Kroatien Beitrittskandidat <strong>und</strong> strebt gleichfalls für 2007 eine Mitgliedschaft an, ohne dass <strong>die</strong>s<br />
in den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigt werden konnte. Zusammen kennen <strong>die</strong> 3<br />
Kandidatenländer eine Bevölkerungszahl von 34.2 Mio. oder 10% der <strong>EU</strong>-15.<br />
Die <strong>EU</strong>-15 hat mit den neuen Mitgliedern flexible Übergangsvereinbarungen getroffen, <strong>die</strong> es<br />
den alten Mitgliedstaaten gestatten, <strong>die</strong> Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten<br />
bis spätestens 30. April 2011 zu begrenzen.<br />
Gemäss bilateralen Abkommen der Schweiz mit der <strong>EU</strong>-15 findet <strong>die</strong> Personenfreizügigkeit nicht<br />
automatisch Anwendung auf neu beitretende Staaten der <strong>EU</strong>. Eine Verweigerung <strong>die</strong>ser Gr<strong>und</strong>freiheit<br />
würde aber das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der <strong>EU</strong>-15 <strong>und</strong> damit <strong>die</strong> übrigen<br />
bilateralen Abkommen der Schweiz gefährden. Ziel der Schweiz war es daher, vergleichbare Bedingungen<br />
wie <strong>die</strong> fünfzehn bisherigen <strong>EU</strong>-Staaten bzgl. Übergangsfristen zugesprochen zu erhalten.<br />
Diese konnten mit der <strong>EU</strong> mittlerweile ausgehandelt werden.<br />
Im Zusammenhang mit der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> stellt sich u.a. <strong>die</strong> Frage, welche Zuwanderung<br />
durch <strong>die</strong> Personenfreizügigkeit ausgelöst würde <strong>und</strong> welches <strong>die</strong> kurz- <strong>und</strong> langfristigen Effekte<br />
einer allfälligen Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt, d.h. auf <strong>die</strong> Beschäftigung, <strong>die</strong> Arbeitslosigkeit<br />
oder <strong>die</strong> Lohnentwicklung, wären. Abgeleitet aus den Arbeitsmarkteffekten stellt sich<br />
zudem <strong>die</strong> Frage nach der Wirkung auf <strong>die</strong> Schweizer Sozialversicherungen.<br />
3.2. Prognose der Zuwanderung<br />
Die Frage <strong>des</strong> Migrationspotentials aus Mittel- <strong>und</strong> Osteuropäischen Ländern wurde für <strong>die</strong><br />
Schweiz bislang nicht im Detail untersucht. Zwei Stu<strong>die</strong>n, welche anlässlich <strong>des</strong> Integrationsberichts<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates 1999 erstellt wurden, beschäftigten sich mit den Auswirkungen einer<br />
Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der <strong>EU</strong>-15 auf den Arbeitsmarkt. Die Frage einer <strong>EU</strong>-<br />
Erweiterung wurde dabei nur am Rande behandelt. 2<br />
Darüber hinaus gibt es heute jedoch verschiedene Stu<strong>die</strong>n zu den erwarteten Auswirkungen einer<br />
<strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auf <strong>die</strong> Staaten der <strong>EU</strong>-15. Je nach angewandter Methodik wird <strong>die</strong> Zuwanderung<br />
in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 aus den MOEL-8 auf 140'000 – 240'000 Personen pro Jahr geschätzt.<br />
1 Zypern <strong>und</strong> Malta zählen zusammen r<strong>und</strong> 1 Mio. Einwohner <strong>und</strong> sind der <strong>EU</strong> ebenfalls am 1. Mai 2004 beigetreten.<br />
Sie werden in der Folge ausgeklammert, da sie nicht zur <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> gezählt werden <strong>und</strong> daher in den meisten<br />
Analysen fehlen. Ihre Bedeutung ist auch bzgl. der vorliegenden Fragestellung vernachlässigbar.<br />
2 vgl. Straubhaar (1999) <strong>und</strong> Weber (1999).<br />
20
Unter Einbezug von Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien (MOEL-10) beträgt <strong>die</strong> Spannweite der Schätzungen<br />
200'000 – 790'000. 3 Mit <strong>die</strong>ser Grössenordnung liegen <strong>die</strong> Schätzungen der Zuwanderung<br />
über den Werten, welche man bei der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft nach Süden<br />
beobachtete. Die grosse Spannbreite von Ergebnissen zeigt aber auch, wie schwierig eine Abschätzung<br />
ist. Gewisse Autoren erachten derartige Schätzungen wegen der notwendigen Annahmen<br />
<strong>und</strong> Analogieschlüsse gar als „unseriös <strong>und</strong> gefährlich“ (vgl. Dustmann, 2001).<br />
Als erklärende Faktoren bei der Prognose der Zuwanderung aus Osteuropa in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 spielen<br />
folgende Elemente eine Rolle:<br />
• Die Länder weisen einen bedeutenden Bevölkerungsbestand auf (MOEL-10 > 100 Mio.)<br />
• Das Gefälle in den pro Kopf Einkommen ist erheblich, was Anreize zur Migration schafft.<br />
Die Konvergenz der Einkommen ist zudem zu langsam, als dass sich <strong>die</strong> Differenz rasch verringern<br />
würde. Das BIP pro Kopf der 10 neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten betrug 2002 (zu Kaufkraftparitäten)<br />
r<strong>und</strong> 46% <strong>des</strong> Niveaus der <strong>EU</strong>-15. 4<br />
Weitere erklärende Faktoren der Migration <strong>und</strong> deren geografischer Verteilung auf <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15<br />
sind<br />
• <strong>die</strong> Arbeitsmarktsituation in den Herkunfts- <strong>und</strong> vor allem den Aufnahmeländern<br />
• der Bestand der bereits in der <strong>EU</strong>-15 ansässigen Bevölkerung aus den Beitrittsländern bzw.<br />
existierende soziale Netzwerke (sog. Ketten-Migration)<br />
• <strong>die</strong> geografische, kulturelle <strong>und</strong> sprachliche Nähe der Herkunftsländer zu den Zielländern.<br />
Eine von der <strong>EU</strong>-Kommission in Auftrag gegebenen Stu<strong>die</strong> liefert Prognosen zur Zuwanderung<br />
in einzelne Länder der <strong>EU</strong>-15, welche sich unter gewissen vereinfachenden Annahmen auch auf<br />
<strong>die</strong> Schweiz übertragen lassen. Natürlich gelten auch hier alle methodischen Vorbehalte, welche<br />
man gegenüber solchen Untersuchungen generell machen muss.<br />
Gemäss den Schätzungen der Europäischen Kommission (2000), beträgt <strong>die</strong> erwartete Zuwanderung<br />
in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 bei unverzüglicher Einführung der Personenfreizügigkeit für <strong>die</strong> MOEL-10<br />
pro Jahr 335'000 Personen, bzw. 120'000 Arbeitskräfte (200'000 resp. 70'000 davon MOEL-8).<br />
Auf 30 Jahre hinaus wird das Migrationspotential der MOEL-10 auf 3.9 Millionen Personen geschätzt,<br />
was r<strong>und</strong> 4% der Bevölkerung der Herkunftsländer bzw. 1% der Bevölkerung der <strong>EU</strong>-15<br />
entspricht. 5<br />
Zur Abschätzung der Verteilung auf <strong>die</strong> verschiedenen <strong>EU</strong>-Länder geht <strong>die</strong> Europäische Kommission<br />
(2000) in ihren Simulationen davon aus, dass sich <strong>die</strong> Zuwanderung proportional zu den<br />
bereits im entsprechenden <strong>EU</strong>-Land wohnhaften Bürgern der MOEL-10 verhält. Gemäss seinen<br />
Schätzungen lebten 1998 gut 850'000 Personen aus den MOEL-10 in der <strong>EU</strong>-15, wovon 65% auf<br />
Deutschland <strong>und</strong> 12% auf Österreich entfielen. Entsprechend hätten Deutschland <strong>und</strong> Österreich<br />
unter <strong>die</strong>ser Annahme mit 65 bzw. 12% der Zuwanderung zu rechnen. Bezieht man <strong>die</strong> Schweiz<br />
in <strong>die</strong>se Berechnungen mit ein – 1998 lebten r<strong>und</strong> 20'000 Personen aus den MOEL-10 bei uns –<br />
3 vgl. Europäische Kommission (2001b), sowie <strong>die</strong> darin zitierte Literatur.<br />
4 Zur Illustration: Bei einem um systematisch 2%-Punkte höheren Wirtschaftswachstum wären 22 Jahre nötig, um<br />
auf 71% <strong>des</strong> pro Kopf Einkommens der <strong>EU</strong>-15 zu gelangen (heutige relative Position Griechenlands <strong>und</strong> Portugals).<br />
5 Sensitivitätsanalysen ergeben Schätzungen der Zuwanderung zwischen 2.9 <strong>und</strong> 4.5 Millionen Personen.<br />
21
würde bei Anwendung der gleichen Schätzmethode ein Anteil von 2,3 % der Zuwanderung auf<br />
unser Land entfallen. Aus den per 1.5.2004 beigetretenen 8 Staaten aus Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa ist<br />
unter den geschilderten Modellannahmen <strong>und</strong> ohne Einbezug von Übergangsfristen eine zusätzliche<br />
jährliche Zuwanderung von r<strong>und</strong> 4600 Personen bzw. r<strong>und</strong> 1600 Arbeitskräften in <strong>die</strong><br />
Schweiz zu erwarten. Käme es, wie für 2007 vorgesehen, zu einem Beitritt von Rumänien <strong>und</strong><br />
Bulgarien, wäre mit einer weiteren Erhöhung der Zuwanderung um r<strong>und</strong> 3100 Personen bzw.<br />
1100 Arbeitskräften pro Jahr zu rechnen. Auf Gr<strong>und</strong> der Konvergenz der Lebensverhältnisse innerhalb<br />
der <strong>EU</strong> würden sich <strong>die</strong> Migrationssaldi sukzessive verringern. Im Verlauf von r<strong>und</strong> 30<br />
Jahren würde sich der Bestand der Personen aus den MOEL-10 in der Schweiz von gegenwärtig<br />
20'000 auf gut 90'000 erhöhen.<br />
Wenn <strong>die</strong>se Projektionen auch mit grosser Unsicherheit verb<strong>und</strong>en sind, lässt sich doch aus ihnen<br />
folgern, dass <strong>die</strong> zusätzlich zu erwartende Zuwanderung als Folge der <strong>EU</strong>-Erweiterung für den<br />
Schweizer Arbeitsmarkt nicht unbedeutend ist. Zum Vergleich: zwischen 1980 <strong>und</strong> 2000 belief<br />
sich <strong>die</strong> Netto-Zuwanderung gemäss Zentralem Ausländerregister (ZAR) pro Jahr insgesamt auf<br />
durchschnittlich knapp 28'000 Personen, wovon r<strong>und</strong> 7’700 erwerbstätig waren. 6 R<strong>und</strong> ein Fünftel<br />
stammte aus dem <strong>EU</strong>/EFTA Raum, wobei <strong>die</strong> Bedeutung der Zuwanderung aus Nicht-<br />
<strong>EU</strong>/EFTA Staaten laufend <strong>und</strong> insbesondere in den 90er Jahren stark zunahm. In den Jahren<br />
1991-1993 verzeichnete <strong>die</strong> Schweiz eine Netto-Zuwanderung von jährlich über 40'000 Personen<br />
von ausserhalb <strong>des</strong> <strong>EU</strong>/EFTA-Raums. Mit der konjunkturellen Schwächephase verringerte sich<br />
<strong>die</strong> Zuwanderung in der Folge <strong>und</strong> pendelte sich bei gut 20'000 Personen pro Jahr ein. Bezogen<br />
auf <strong>die</strong>se Grössenordnung würde <strong>die</strong> Zuwanderung aus den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedsländern damit 23<br />
Prozent (MOEL-8) bzw. 39 Prozent (MOEL-10) ausmachen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass<br />
ein Anstieg der Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten der <strong>EU</strong> <strong>die</strong> Zuwanderung aus anderen<br />
Ländern teilweise substituieren dürfte, wobei das Ausmass <strong>die</strong>ses Effektes von der Entwicklung<br />
<strong>und</strong> der Qualifikationszusammensetzung der Zuwanderung aus Drittstaaten <strong>und</strong> den MOEL-<br />
10 abhängen wird.<br />
6 Netto-Zuwanderung: Niedergelassene <strong>und</strong> Jahresaufenthalter, inkl. Umwandlungen von einer Saisonnier- in eine<br />
Daueraufenthaltsbewilligung.<br />
22
Grafik 1: Netto-Migration aus dem <strong>EU</strong>/EFTA-Raum <strong>und</strong> aus Drittstaaten, 1974-2000<br />
(Niedergelassene <strong>und</strong> Jahresaufenthalter, inkl. Umwandlungen vom Saisonnier- in einen Daueraufenthaltsstatus)<br />
60'000<br />
40'000<br />
20'000<br />
0<br />
-20'000<br />
-40'000<br />
-60'000<br />
-80'000<br />
1974<br />
1976<br />
1978<br />
1980<br />
Quelle: Zentrales Ausländerregister<br />
1982<br />
1984<br />
1986<br />
1988<br />
23<br />
1990<br />
1992<br />
<strong>EU</strong>/EFTA Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA<br />
Neben dem quantitativen Ausmass der Zuwanderung ist für den Schweizer Arbeitsmarkt auch<br />
von Bedeutung, in welchem Zeitraum <strong>die</strong>se erfolgen würde. Mitte der 90er Jahre hat in der<br />
Schweizerischen Ausländerpolitik ein bedeutender Wandel stattgef<strong>und</strong>en. Mit der Einführung<br />
eines Zweikreisemodells, wurde <strong>die</strong> Zuwanderung aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten (sogenannte<br />
Drittstaaten) auf gut qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Arbeitskräfte aus <strong>EU</strong>/EFTA Staaten<br />
dagegen wurden mit Blick auf <strong>die</strong> spätere Personenfreizügigkeit bevorzugt behandelt. Diese Strategie<br />
mit der <strong>EU</strong>/EFTA-Personenfreizügigkeit auf der einen <strong>und</strong> der kontingentierten <strong>und</strong> auf<br />
qualifizierte Arbeitskräfte beschränkten Zulassungspolitik gegenüber Drittstaaten auf der anderen<br />
Seite wird bis heute weiter verfolgt. Auf <strong>die</strong> Entwicklung der Zuwanderungsströme hat sich <strong>die</strong>se<br />
Änderung der Ausländerpolitik bislang jedoch erst teilweise ausgewirkt. Die nach wie vor relativ<br />
hohe Netto-Zuwanderung aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten in den letzten Jahren ist zum Teil eine<br />
„Nachwirkung“ der hohen Zuwanderung während der 90er Jahre. Über 40% der Zuwanderung<br />
betrifft gegenwärtig den sog. Familiennachzug <strong>und</strong> lediglich r<strong>und</strong> ein Viertel unterliegt einem<br />
Kontingent für <strong>die</strong> Arbeitskräftewanderung. Denkbar ist, dass <strong>die</strong> Zuwanderung in <strong>die</strong> Schweiz<br />
aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten mit der Zeit abflacht, wenn <strong>die</strong> heutige, relativ restriktive Zulassungspolitik<br />
weiter verfolgt wird. In <strong>die</strong>sem Fall könnte eine zusätzliche Zuwanderung aus den<br />
MOEL-10 unter Umständen bis zu einem gewissen Grad <strong>die</strong> Zuwanderung aus anderen, südosteuropäischen<br />
Nicht-<strong>EU</strong>-Staaten substituieren.<br />
Geht man von den zwischen der Schweiz <strong>und</strong> der <strong>EU</strong> ausgehandelten Übergangsfristen aus, welche<br />
bis 2011 gelten sollen, so fällt <strong>die</strong> Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für <strong>die</strong><br />
Schweiz ziemlich genau in eine Phase, in der unser Land aus demografischen Gründen mit einer<br />
Abflachung (ab 2010) bzw. einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung (ab 2015) zu rechnen hät-<br />
1994<br />
1996<br />
1998<br />
2000
te. Aus demografischen Gesichtspunkten fiele <strong>die</strong> volle Verwirklichung der Personenfreizügigkeit<br />
mit den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedsländern damit in eine Phase, in der eine gewisse Zuwanderung<br />
durchaus erwünscht sein könnte. Durch <strong>die</strong> über 7 Jahre hinweg progressiv ansteigenden Kontingente<br />
wird <strong>die</strong> erwartete Zuwanderung angemessen über <strong>die</strong> Zeit verteilt.<br />
3.3. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt<br />
Abschätzungen <strong>des</strong> Migrationspotentials sind mit grosser Unsicherheit verb<strong>und</strong>en. Aus ökonomischer<br />
Sicht lässt sich zudem argumentieren, dass eine Prognose der quantitativen Zuwanderung<br />
letztlich weniger wichtig ist als <strong>die</strong> Abschätzung der Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Volkswirtschaft insgesamt, also bspw. auf <strong>die</strong> Beschäftigungs- <strong>und</strong> Lohnentwicklung,<br />
auf <strong>die</strong> Höhe der Arbeitslosigkeit, auf <strong>die</strong> Finanzierung der Sozialversicherungen<br />
<strong>und</strong> auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum.<br />
Aus ihrer reichen Erfahrung als Zuwanderungsland hat <strong>die</strong> Schweiz <strong>die</strong> wichtige Lehre ziehen<br />
können, dass für ihre Volkswirtschaft vor allem <strong>die</strong> Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte<br />
vorteilhaft ist. Die Rekrutierung wenig qualifizierter Arbeitskräfte führte zwar zu einer kurzfristig<br />
hohen Flexibilität <strong>des</strong> Arbeitsmarktes, verursachte auf lange Sicht aber auch erhebliche strukturelle<br />
Probleme. Diese kamen in den 90er Jahren mit dem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit<br />
deutlich zum Vorschein. Vereinfacht gesagt ist eine Migrationspolitik für <strong>die</strong> Schweizer Volkswirtschaft<br />
dann am vorteilhaftesten, wenn <strong>die</strong> Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften erleichtert<br />
wird <strong>und</strong> keine Massenzuwanderung wenig qualifizierter Arbeitskräfte erfolgt. Zur Abschätzung<br />
<strong>die</strong>sbezüglicher Chancen <strong>und</strong> Risiken der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> sind verschiedene Aspekte<br />
von Bedeutung.<br />
3.3.1. Arbeitsangebot in den Herkunftsländern<br />
Interessant ist, dass sich <strong>die</strong> MOEL-8 bezüglich Qualifikationsstruktur nicht sehr stark von den<br />
bedeutenden westlichen Zielländern Deutschland, Österreich <strong>und</strong> auch der Schweiz unterscheiden.<br />
7 Der Anteil der 25-64-Jährigen ohne Ausbildung auf Sek<strong>und</strong>arstufe II liegt in all <strong>die</strong>sen<br />
Ländern in ähnlicher Grössenordnung, während der Anteil an Personen mit einer Ausbildung<br />
nach der Sek<strong>und</strong>arstufe II in den MOEL-8 r<strong>und</strong> halb so hoch ist. Ganz anders stellt sich <strong>die</strong> Situation<br />
in den Ländern Südeuropas dar, wo zwischen 49% (Griechenland) <strong>und</strong> 80% (Portugal) der<br />
erwachsenen Bevölkerung lediglich <strong>die</strong> Schule auf Primar- oder Sek<strong>und</strong>arstufe I besucht haben.<br />
Von der „Angebotsseite“ her wäre daher damit zu rechnen, dass Zuwanderer aus den MOEL-8<br />
einen vergleichsweise hohen Bildungsstand aufweisen. Allerdings ist gleichzeitig anzumerken,<br />
dass ein hohes Bildungsniveau der Bevölkerung noch kein Garant dafür ist, dass <strong>die</strong>se Personen<br />
auch entsprechend ihren Qualifikationen eingesetzt würden. Natürlich könnten sie auch minder<br />
qualifizierte Tätigkeiten verrichten, womit <strong>die</strong> Arbeitsnachfrage in den Zielländern letztlich entscheidender<br />
wäre als <strong>die</strong> Beschaffenheit <strong>des</strong> Arbeitsangebots.<br />
7 Informationen sind nur für Polen, <strong>die</strong> Tschechische Republik, Ungarn <strong>und</strong> <strong>die</strong> Slowakei verfügbar.<br />
24
Grafik 2: Höchste abgeschlossene Ausbildung der 25-64jährigen Bevölkerung, 2001, Anteile<br />
in %<br />
GRE<br />
ITA<br />
ESP<br />
PRT<br />
CZE<br />
SVK<br />
POL<br />
HUN<br />
SCHWEIZ<br />
D<strong>EU</strong><br />
AUT<br />
0 20 40 60 80 100<br />
keine nach-obligatorische Schulbildung Tertiärstufe<br />
Quelle: OECD (2002)<br />
3.3.2. Arbeitsnachfrage in der Schweiz<br />
25<br />
MOEL-8<br />
typische Zielländer<br />
Süd-<br />
<strong>EU</strong>15<br />
In den letzten Jahrzehnten verzeichnete <strong>die</strong> Schweiz eine stetig wachsende Nachfrage nach höher<br />
qualifizierten Arbeitskräften <strong>und</strong> einen Verlust von Arbeitsplätzen mit geringen Qualifikationserfordernissen.<br />
Langfristig ist im Zuge der technologischen Entwicklung mit einer Fortsetzung<br />
<strong>die</strong>ses Trends zu rechnen. Die Zuwanderung spielte in der Schweiz jedoch stets sowohl für <strong>die</strong><br />
Rekrutierung hoch- als auch wenig qualifizierter Arbeitskräfte eine bedeutende Rolle, wobei <strong>die</strong><br />
Bedeutung der Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte wegen der Verschiebung der Arbeitskräftenachfrage<br />
<strong>und</strong> der Neuausrichtung der Schweizer Ausländerpolitik (Mitte der 90er Jahre)<br />
nach <strong>und</strong> nach an Bedeutung gewann.<br />
Bei der Rekrutierung hoch-qualifizierter Arbeitskräfte wird <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> für den<br />
Schweizer Arbeitsmarkt positiv zu bewerten sein, da <strong>die</strong> Schweiz in <strong>die</strong>sem Bereich sehr kompetitiv<br />
ist. Gerade den KMU war <strong>und</strong> ist <strong>die</strong> Personenfreizügigkeit mit der <strong>EU</strong> eines der wichtigsten<br />
Anliegen. Problematischer ist <strong>die</strong>se Politik allenfalls für <strong>die</strong> Herkunftsländer, da sie einen gewissen<br />
„brain-drain“ zu befürchten haben.<br />
Angesichts der langfristigen Trends der Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz in Richtung gut<br />
qualifizierter Arbeitskräfte, ist heute <strong>und</strong> in Zukunft nicht mehr mit einer massenhaften Zuwanderung<br />
von unqualifizierten Arbeitskräften zu rechnen. Dennoch werden gewisse Branchen, wie<br />
bspw. <strong>die</strong> Landwirtschaft, das Bau- <strong>und</strong> Gastgewerbe, einzelne Industriezweige sowie das Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
zunächst noch unqualifizierte, relativ „billige“ Arbeitskräfte anwerben können.<br />
Unter der heutigen Ausländerpolitik gegenüber Drittstaaten ist <strong>die</strong>s auf legalem Weg praktisch<br />
nicht mehr möglich. Innerhalb der <strong>EU</strong>/EFTA bestehen keine besonderen Qualifikationserfordernisse,<br />
doch bek<strong>und</strong>en <strong>die</strong> Schweizer Firmen Mühe, in <strong>die</strong>sem Wirtschaftsraum im grossen Stil
wenig qualifizierte Arbeitskräfte zu den gewünschten Löhnen zu rekrutieren. Offenbar sind <strong>die</strong><br />
Lohndifferentiale gegenüber <strong>die</strong>sen Ländern bereits zu gering, als dass eine Zuwanderung in <strong>die</strong><br />
Schweiz für potentielle Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten genügend attraktiv wäre.<br />
Wegen der deutlich grösseren Lohndifferentiale gegenüber den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten dürften<br />
<strong>die</strong> Migrationspotentiale aus <strong>die</strong>sen Ländern noch deutlich höher sein, womit Schweizer Unternehmen<br />
bei der Anwerbung von qualifizierten wie auch unqualifizierten Arbeitskräften entsprechend<br />
noch erfolgreicher sein dürften. Die Vermutung, dass Arbeitskräfte aus Osteuropa in der<br />
Schweiz auch unqualifizierte Arbeit verrichten werden, liegt trotz tendenziell sinkender Nachfrage<br />
nahe. So beschäftigte <strong>die</strong> Schweizer Landwirtschaft im Jahr 2002 bspw. 3'500 Praktikantinnen<br />
<strong>und</strong> Praktikanten, welche zum grossen Teil aus den MOEL <strong>und</strong> dabei hauptsächlich aus<br />
Polen stammten. Mittelfristig schätzt der Schweizerische Bauernverband den Bedarf an Arbeitskräften<br />
aus Drittstaaten auf 5'000 bis 6'000 mit einer Aufenthaltsdauer von durchschnittlich 6<br />
Monaten. Die Chancen, <strong>die</strong>sen Bedarf in den MOEL decken zu können, wird als relativ hoch eingeschätzt.<br />
Auch das Gastgewerbe dürfte versuchen, in den MOEL Servicepersonal zu rekrutieren.<br />
Da <strong>die</strong> Arbeitslosigkeit in <strong>die</strong>ser Branche überdurchschnittlich hoch ist, wird hier ein besonderes<br />
Augenmerk darauf zu richten sein, dass hier ansässige Stellensuchende weiterhin vermittelt werden<br />
können <strong>und</strong> <strong>die</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Lohnbedingungen nicht ero<strong>die</strong>ren. Auch das Baugewerbe wird<br />
versuchen, sich <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> zu Nutze zu machen <strong>und</strong> Saison- sowie andere Arbeitskräfte<br />
zu rekrutieren. Abschätzungen über <strong>die</strong> quantitative Bedeutung sind heute jedoch kaum<br />
möglich. Im Pflegebereich sollen heute vor allem qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Es ist denkbar,<br />
dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auch in <strong>die</strong>sem Bereich eine gewisse Abhilfe schaffen kann.<br />
Obwohl sich <strong>die</strong> Möglichkeiten zur Rekrutierung von wenig qualifizierten Arbeitskräften durch<br />
<strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> im Prinzip erweitern, ist gleichzeitig zu bedenken, dass <strong>die</strong> Personenfreizügigkeit<br />
nur schrittweise eingeführt wird <strong>und</strong> dass danach <strong>die</strong> flankierenden Massnahmen zur<br />
Personenfreizügigkeit greifen werden. Letztere sollen verhindern, dass <strong>die</strong> üblichen Lohnbedingungen<br />
ansässiger Arbeitskräfte durch Zuwanderung systematisch unterboten werden, womit sich<br />
deren Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen verschlechtern würden. Den Möglichkeiten der Unternehmen,<br />
ihre Kosten durch tiefere Löhne zu senken, sind durch <strong>die</strong>se Massnahmen daher auch klar<br />
Grenzen gesetzt. Gleichzeitig ist eine Verschärfung der Gesetzgebung zur Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit geplant, welche ein Ausweichen in <strong>die</strong> Illegalität verhindern soll.<br />
3.3.3. Zuwanderung <strong>und</strong> Arbeitslosigkeit<br />
In der Vergangenheit war <strong>die</strong> Zuwanderung in <strong>die</strong> Schweiz immer eng an <strong>die</strong> Arbeitskräftenachfrage<br />
geb<strong>und</strong>en, wie <strong>die</strong> Untersuchungen für <strong>die</strong> Schweiz im Rahmen <strong>des</strong> Integrationsberichts<br />
von 1999 gezeigt haben. 8 Dieser Zusammenhang wird auch für <strong>die</strong> Migration zwischen der<br />
Schweiz <strong>und</strong> der erweiterten <strong>EU</strong> bestehen bleiben, da das Recht auf einen längeren Aufenthalt in<br />
der Schweiz an den Besitz einer Stelle geknüpft ist. Die Personenfreizügigkeit stellt für den Arbeitsmarkt<br />
ein flexibilisieren<strong>des</strong> Element dar, indem <strong>die</strong> Unternehmen in Phasen der Expansion<br />
ein höheres Arbeitskräftepotential mobilisieren können. In Zeiten schwacher Konjunktur bricht<br />
<strong>die</strong> Zuwanderung zumeist ab <strong>und</strong> nimmt damit eine gewisse Pufferfunktion wahr. Vorbei sind<br />
allerdings <strong>die</strong> Zeiten, da <strong>die</strong> Schweiz in ökonomischen Abschwungphasen mit einer raschen<br />
Rückwanderung rechnen konnte, auch wenn bei den nicht-residenten Erwerbstätigen (Saisontätigkeiten,<br />
Grenzgängerbeschäftigung) gewisse Puffer bleiben. Über einen Konjunkturzyklus hin-<br />
8 vgl. Weber (1999)<br />
26
weg dürfte eine verstärkte Zuwanderung aus Osteuropa bezüglich der Arbeitslosigkeit neutral<br />
sein, sofern der Anteil an unqualifizierten Zuwanderern relativ gering ist. Dank der breiteren<br />
Rekrutierungsbasis <strong>und</strong> den daraus resultierenden Wachstumsimpulsen könnte insgesamt gar eine<br />
tiefere strukturelle Arbeitslosigkeit resultieren.<br />
3.3.4. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Löhne<br />
Die Sorge um allfällige negative Auswirkungen auf Löhne <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen (Stichwort<br />
„Lohn- <strong>und</strong> Sozialdumping“) war bereits bei den bilateralen Abkommen I ein wichtiges Thema.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rat reagierte darauf mit den sogenannten flankierenden Massnahmen, deren Wirksamkeit<br />
er gestützt auf <strong>die</strong> bei der Einführung gemachten Feststellungen noch optimieren will.<br />
Sie werden bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf <strong>die</strong> neuen Mitgliedstaaten zusätzliche<br />
Bedeutung erlangen, da aufgr<strong>und</strong> der grossen Einkommensdifferenzen <strong>die</strong> Bereitschaft der<br />
Personen aus <strong>die</strong>sen Ländern relativ gross sein wird, <strong>die</strong> in der Schweiz üblichen Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />
tatsächlich zu unterbieten. Zunächst wird <strong>die</strong>s durch <strong>die</strong> schrittweise Einführung<br />
der Personenfreizügigkeit verhindert, welche eine Kontingentierung der Zuwanderung, den<br />
Inländervorrang sowie eine systematische Kontrolle der Einhaltung der üblichen Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />
vorsieht. Nach Ende der Übergangsfrist werden weiterhin <strong>die</strong> flankierenden<br />
Massnahmen Missbräuche im Bereich der Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen verhindern. Von Bedeutung<br />
werden solche Massnahmen insbesondere dann, wenn <strong>die</strong> Zuwanderung wenig qualifizierter<br />
Arbeitskräfte höher als erwartet ausfallen sollte.<br />
Im Bereich der höheren Qualifikationen ist eine Erhöhung der Konkurrenz <strong>und</strong> eine Verringerung<br />
der chronischen Arbeitskräfteknappheit erwünscht <strong>und</strong> nicht mit negativen sozialen Auswirkungen<br />
verb<strong>und</strong>en, <strong>die</strong> einen Staatseingriff erfordern würden. Gerade aus der Verringerung der teilweise<br />
chronischen Arbeitskräfteknappheit erwachsen der Schweizer Volkswirtschaft wichtige<br />
ökonomische Vorteile in Form zusätzlicher Investitionen <strong>und</strong> Arbeitsplätze.<br />
3.4. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Sozialversicherungen<br />
3.4.1. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Die zwischenstaatliche Koordinierung der Gesetzgebung zur sozialen Sicherheit ist untrennbar<br />
mit den Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit verb<strong>und</strong>en. Sie garantiert, dass migrierende<br />
Arbeitskräfte weder direkte noch indirekte Benachteiligungen in der sozialen Sicherheit erleiden<br />
<strong>und</strong> stellt damit eine unverzichtbare Voraussetzung für <strong>die</strong> Ausübung <strong>des</strong> Rechts auf Personenfreizügigkeit<br />
dar. Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> ist sie auch Bestandteil <strong>des</strong> Personenfreizügigkeitsabkommens<br />
der Schweiz mit der <strong>EU</strong>-15 bzw. <strong>des</strong> Zusatzprotokolls über <strong>die</strong> Ausdehnung <strong>die</strong>ses Abkommens<br />
auf <strong>die</strong> neuen <strong>EU</strong>-Länder.<br />
Eine Koordinierung von Sozialversicherungsvorschriften mit den Mitgliedstaaten der <strong>EU</strong>-15 findet<br />
heute auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Personenfreizügigkeitsabkommens in den Bereichen Krankheit (inkl.<br />
Nichtberufsunfälle) <strong>und</strong> Mutterschaft, Invalidität, Alter, Tod (Hinterlassenenleistungen), Berufsunfälle<br />
<strong>und</strong> Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit <strong>und</strong> Familienleistungen statt. Nicht erfasst ist der<br />
Fürsorgebereich.<br />
Die wichtigsten Gr<strong>und</strong>prinzipien der Koordinierung sind:<br />
27
1) Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in dem eine Person erwerbstätig ist. 9<br />
2) Gleichbehandlung: Personen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit einer anderen Vertragspartei besitzen,<br />
haben das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen <strong>des</strong> Staates, <strong>des</strong>sen<br />
Recht anwendbar ist.<br />
3) Zusammenrechnung der Versicherungszeiten: Versicherungs- <strong>und</strong>/oder Beitragszeiten, <strong>die</strong> in<br />
anderen Vertragsstaaten zurückgelegt wurden, werden, wo nötig, für <strong>die</strong> Erfüllung von Leistungsansprüchen<br />
berücksichtigt.<br />
4) Leistungsexport: Geldleistungen sind bei Wohnort der Person in einem anderen Vertragsstaat<br />
ohne Einschränkungen auszuzahlen.<br />
5) Prorata-System: Renten werden im Verhältnis zur Versicherungsdauer der leistungsberechtigten<br />
Person im entsprechenden Land gewährt.<br />
Aus <strong>die</strong>sen Gr<strong>und</strong>sätzen, welche auch auf <strong>die</strong> neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten Anwendung finden werden,<br />
ergeben sich für <strong>die</strong> verschiedenen Zweige <strong>des</strong> Schweizerischen Sozialversicherungssystems<br />
unterschiedliche Auswirkungen, wobei auf <strong>die</strong> wichtigsten davon in den folgenden Unterkapiteln<br />
kurz eingegangen werden soll. Bei der Abschätzung möglicher Auswirkungen wird von einem<br />
Gr<strong>und</strong>szenario ausgegangen, bei dem <strong>die</strong> Schweiz als Folge der Personenfreizügigkeit eine Netto-Zuwanderung<br />
aus den MOEL erfährt.<br />
3.4.2. AHV / IV<br />
Für eine im Umlageverfahren finanzierte Sozialversicherung wie <strong>die</strong> Alters- <strong>und</strong> Hinterlassenenversicherung<br />
(AHV) ist es von Vorteil, wenn <strong>die</strong> Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den<br />
Leistungsbezügern hoch ist. Entsprechend wirkt sich eine Zuwanderung von erwerbstätigen, beitragszahlenden<br />
Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern zunächst positiv auf das System aus. Gegenwärtig<br />
liegt der von ausländischen Versicherten erbrachte Anteil der Lohnbeiträge zur Finanzierung<br />
der AHV mit 25% denn auch um r<strong>und</strong> 50% höher als ihr Anteil an den bezogenen Geldleistungen<br />
von 14%. 10<br />
Mittel- <strong>und</strong> langfristig ist natürlich zu berücksichtigen, dass Beitragszahlungen auch Ansprüche<br />
auf Geldleistungen begründen. Allerdings werden <strong>die</strong>se gekürzt, wenn eine Person nicht <strong>die</strong> volle<br />
Beitragszeit erfüllt hat. Beiträge an ausländische Rentenversicherungen <strong>und</strong> der Zeitraum, in dem<br />
<strong>die</strong>se geleistet wurden, können weder auf <strong>die</strong> AHV übertragen noch auf andere Weise in der<br />
schweizerischen Versicherung berücksichtigt werden. Diese Regelungen gelten aufgr<strong>und</strong> der<br />
Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit fünf der zehn neuen <strong>EU</strong>-Staaten bereits heute.<br />
Personen, welche in fortgeschrittenem Alter in <strong>die</strong> Schweiz einwandern <strong>und</strong> in der Schweiz keine<br />
volle Beitragsdauer mehr erwerben können, erhalten von der AHV daher lediglich eine Teilrente,<br />
welche eine allfällige Teilrente aus dem Herkunftsland <strong>des</strong> Versicherten ergänzt.<br />
9 Spezielle Regelungen bestehen für Personen, <strong>die</strong> in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten oder sich im Auftrag<br />
eines Arbeitgebers in einem anderen Vertragsstaat aufhalten (sog. Entsandte).<br />
10 Quelle: <strong>Bericht</strong> in Erfüllung <strong>des</strong> Postulates 99.3096 Wyss vom 17. März 1999, „Leistungsexporte. Finanzielle<br />
Sicherung von AHV <strong>und</strong> IV. Zahlen für das Jahr 2000. Das Verhältnis zwischen Beiträgen <strong>und</strong> Geldleistungen ist<br />
einerseits dadurch geprägt, dass <strong>die</strong> ausländische Bevölkerung wegen der laufenden Zuwanderung eine günstigere<br />
Altersstruktur aufweist. Andererseits spielen noch vielfältige weitere Einflüsse eine Rolle (Plafonierung der rentenbildenden<br />
Einkommen, geknickte Rentenformel, Abzüge bei Beitragslücken <strong>und</strong> Ergänzung aus ausländischen Quellen,<br />
Einbürgerungen usw.), was generalisierende Aussagen zu Umverteilungen zwischen Schweizern <strong>und</strong> Ausländern<br />
verbietet.<br />
28
Ob sich eine vermehrte Zuwanderung aus Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa für <strong>die</strong> AHV vorteilhaft oder<br />
nachteilig auswirkt ist eine empirische Frage, <strong>und</strong> lässt sich hier nicht definitiv beantworten. Entscheidende<br />
Parameter sind dabei einerseits <strong>die</strong> präzise Formel zur Berechnung von Teilrenten,<br />
das Alter zum Zeitpunkt der Zuwanderung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Höhe <strong>des</strong> für <strong>die</strong> AHV massgeblichen Ver<strong>die</strong>nstes.<br />
Die Bilanz für <strong>die</strong> AHV fällt dabei umso positiver aus, je höher der Ver<strong>die</strong>nst einer Person<br />
ist, da AHV-Beiträge auf dem gesamten Lohneinkommen erhoben werden, <strong>die</strong> AHV-Renten<br />
aber plafoniert sind. Über <strong>die</strong>sen Mechanismus findet in der AHV im Prinzip eine Umverteilung<br />
von oben nach unten statt.<br />
Ein zweiter, potentiell bedeutender Parameter ist das Alter einer Person zum Zeitpunkt der Zuwanderung.<br />
Bei Personen in fortgeschrittenem Alter ist <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit grösser, dass sie<br />
aufgr<strong>und</strong> einer zu geringen AHV-Teilrente <strong>und</strong> einer zu kurzen Aufbauzeit für eine ausreichende<br />
zweite oder allenfalls dritte Säule, später auf EL angewiesen sein wird. Eine Besonderheit, <strong>die</strong> es<br />
im vorliegenden Fall zu beachten gilt ist, dass EL im Gegensatz zu AHV-Renten nicht exportiert<br />
werden können. Sie entfallen damit, wenn eine Person in einen anderen Vertragsstaat auswandert<br />
<strong>und</strong> also bspw. in das Herkunftsland zurückkehrt.<br />
Zusammengefasst sind von einer stärkeren Zuwanderung für <strong>die</strong> AHV kurz- <strong>und</strong> mittelfristig<br />
positive Auswirkungen zu erwarten, da der Anteil der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbezügern<br />
ansteigt. Besonders erwünscht wäre <strong>die</strong>ser Effekt ab 2015, wenn sich <strong>die</strong> demografischen<br />
Probleme in der Schweiz voraussichtlich akzentuieren werden. Mittel- <strong>und</strong> langfristig dürfte<br />
<strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> AHV in etwa neutral sein. Tendenziell positiver fallen sie aus, je<br />
mehr junge <strong>und</strong>/oder gut qualifizierte Personen zuwandern. Negativer wären <strong>die</strong> Folgen, je mehr<br />
ältere <strong>und</strong>/oder unqualifizierte Personen in <strong>die</strong> Schweiz kommen.<br />
Im Falle der Invalidenversicherung (IV) ist es a priori sehr schwierig, <strong>die</strong> Auswirkungen einer<br />
stärkeren Zuwanderung aus den MOEL abzuschätzen. Zwar ist auch <strong>die</strong> IV eine umlagefinanzierte<br />
Versicherung, bei der laufende Beiträge zur Finanzierung der Leistungen herangezogen<br />
werden. Allerdings ist hier <strong>die</strong> demografische Komponente, welche bei der AHV eine wichtige<br />
Rolle spielt, von geringerer Bedeutung. Ein negativer Einfluss auf <strong>die</strong> IV wäre dann zu gewärtigen,<br />
wenn <strong>die</strong> Zuwanderung konzentriert in Berufsgruppen mit hohem Invaliditätsrisiko erfolgen<br />
würde. Um in <strong>die</strong>sem Fall allerdings einen kausalen Zusammenhang zwischen Zuwanderung <strong>und</strong><br />
Leistungen der IV zu etablieren, müsste nachgewiesen werden, dass <strong>die</strong> Beschäftigung in den<br />
betreffenden Berufsgruppen ohne zusätzliche Zuwanderung tatsächlich geringer wäre <strong>und</strong> es sich<br />
nicht um eine Substitution von einheimischen durch zugewanderte Arbeitskräfte handelt. Da <strong>die</strong><br />
Wahrscheinlichkeit eine IV Rente zu beziehen mit dem Alter zunimmt, würden junge Einwanderer<br />
sich zunächst günstig auswirken. Aufgr<strong>und</strong> der heute verfügbaren Daten lässt sich <strong>die</strong> Frage<br />
nicht abschliessend beurteilen. Auch gibt es keine Evidenz dafür, dass sich allfällige Zuwanderer<br />
aus den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten bzgl. ihrer Anspruchsmentalität von der heutigen Wohnbevölkerung<br />
der Schweiz unterscheiden.<br />
3.4.3. Berufliche Vorsorge<br />
Im Bereich der beruflichen Vorsorge (Zweite Säule) wirkt sich eine verstärkte Zuwanderung nur<br />
dann positiv oder negativ aus, wenn es sich bei den zugewanderten Personen um versicherungstechnisch<br />
besonders „gute“ bzw. „schlechte Risiken“ handelt. Als gute Risiken gelten in der<br />
zweiten Säule bspw. ledige Männer, da ihre Lebenserwartung geringer ist als <strong>die</strong>jenige von Frau-<br />
29
en <strong>und</strong> keine Ehegatten- oder Waisenrenten zu bezahlen sind. „Schlechte Risken“ wären demgegenüber<br />
bspw. Leute mit überdurchschnittlichem Invaliditätsrisiko. Welches Risikoprofil <strong>die</strong> zukünftig<br />
zuwandernden Personen aus den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten hinsichtlich der beruflichen<br />
Vorsorge aufweisen ist heute kaum abschätzbar, doch fehlen auch Anhaltspunkte, dass sie generell<br />
eine Hochrisikogruppe darstellen.<br />
Allfällige, in ein ausländisches System der beruflichen Vorsorge eingezahlte Beiträge, werden in<br />
der schweizerischen beruflichen Vorsorge nicht berücksichtigt <strong>und</strong> generieren damit auch keinen<br />
Rentenanspruch. Allerdings sind Vorsorgesysteme nach dem Kapitaldeckungsverfahren in den<br />
MOEL-10 ohnehin noch nicht weit verbreitet oder erst vor relativ kurzem eingeführt worden<br />
(z.B. 1999 in Polen für jüngere Arbeitnehmende).<br />
3.4.4. Ergänzungsleistungen (EL)<br />
Zuwanderer, <strong>die</strong> bei der Einreise in <strong>die</strong> Schweiz bereits älter sind, sich <strong>des</strong>wegen nur eine unzureichende<br />
schweizerische Altersvorsorge aufbauen können, <strong>und</strong> nur geringe Altersleistungen aus<br />
dem Ausland erhalten, könnten bei Verbleiben in der Schweiz nach Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters<br />
bei Bedarf Ergänzungsleistungen beanspruchen. Die Zahl solcher Fälle dürfte im Falle von Personen<br />
aus den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten relativ gering sein, weil <strong>die</strong> betreffenden Personen es<br />
dank der Möglichkeit, <strong>die</strong> erworbenen schweizerischen (Teil)Renten der ersten <strong>und</strong> zweiten Säule<br />
im Heimatland zu beziehen, in aller Regel vorziehen werden, dorthin zurückzukehren.<br />
Im Jahr 2002 bezogen insgesamt 11.5% der AHV-Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner in der Schweiz EL.<br />
Der entsprechende Anteil lag bei Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern mit 23.8% mehr als doppelt so<br />
hoch wie bei Schweizerinnen <strong>und</strong> Schweizern (10.4%). Gemessen an allen AHV-<br />
Leistungsbezügern (inkl. derjenigen, welche AHV-Renten im Ausland beziehen <strong>und</strong> damit keinen<br />
Anspruch auf EL haben) erhielten Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer im Jahr 2002 jedoch 16%<br />
der Ergänzungsleistungen, was genau ihrem Anteil an den Geldleistungen aus der AHV von<br />
15.9% entsprach. Gemäss <strong>die</strong>ser Rechnung lösen Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer heute nicht<br />
mehr Kosten in Form von EL aus als Schweizerinnen <strong>und</strong> Schweizer, wenn man <strong>die</strong> Streichung<br />
der EL bei ihrer Rückwanderung berücksichtigt.<br />
Bei den Ergänzungsleistungen zur IV ist im Jahr 2002 festzustellen, dass ausländische IV-<br />
Bezüger seltener EL beziehen (22.6%) als Schweizer Staatsangehörige (26.7%). Unter Berücksichtigung<br />
der Tatsache, dass r<strong>und</strong> 28% der IV-Leistungen an Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer im<br />
Ausland entrichtet werden (Stand Januar 2003), ist der Anteil von ausländischen IV-Bezügern<br />
(inkl. derjenigen im Ausland) mit EL sogar noch geringer.<br />
Gemäss den geltenden Bestimmungen mit der EG dürfen Bezüger von ausländischen Renten nur<br />
dann in <strong>die</strong> Schweiz einreisen, wenn sie über genügende Mittel verfügen. D.h. ihre ausländische<br />
Rente einschliesslich anderer Mittel muss über dem Betrag liegen, der eine Anspruchsberechtigung<br />
auf Ergänzungsleistungen ergibt.<br />
3.4.5. Arbeitslosenversicherung (ALV)<br />
Die Koordinationsregeln für Sozialversicherungen im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der<br />
<strong>EU</strong>-15 finden auch auf <strong>die</strong> Arbeitslosenversicherung Anwendung <strong>und</strong> werden somit auch für<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger aus den MOEL gelten. Eine Änderung bedeutet <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> Schweiz<br />
30
insofern, als Zuwanderer aus der <strong>EU</strong> im Falle der Erwerbslosigkeit das Aufenthaltsrecht nicht<br />
verlieren, wie <strong>die</strong>s bei Kurzaufenthaltern nach Ablauf <strong>des</strong> Arbeitsvertrages heute noch der Fall<br />
ist. Einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erhalten sie unter den gleichen Voraussetzungen<br />
wie Inländerinnen <strong>und</strong> Inländer (Prinzip der Gleichbehandlung). In einem <strong>EU</strong>-Land geleistete<br />
Beitragszeiten werden angerechnet (Zusammenrechnung der Beitragszeiten, oder sog. „Totalisierung“).<br />
Des weiteren besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, Arbeitslosenentschädigung während dreier Monate<br />
in ein <strong>EU</strong>-Land zu exportieren, sofern sich <strong>die</strong> Person im <strong>EU</strong>-Zielland der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle<br />
zur Stellensuche zur Verfügung stellt (Leistungsexport). Für Kurzaufenthalter<br />
wurde mit der <strong>EU</strong> eine Übergangsfrist bis 2011 ausgehandelt, während der <strong>die</strong> Zusammenrechnung<br />
der Beitragszeiten nicht angewendet wird <strong>und</strong> den Herkunftsstaaten <strong>die</strong> Beiträge ihrer<br />
Kurzaufenthalter an <strong>die</strong> Arbeitslosenversicherung rückerstattet werden.<br />
Zusätzliche Kosten könnten der ALV dann erwachsen, wenn nach Ablauf der Übergangsfrist<br />
relativ viele Kurzaufenthalter aus den neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten in <strong>die</strong> Schweiz kommen <strong>und</strong><br />
hier Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung stellen würden. Dieses Risiko ist einerseits dadurch<br />
begrenzt, dass <strong>die</strong> Nachfrage nach solchen Arbeitskräften in den letzten Jahren relativ stark zurückgegangen<br />
ist (vgl. Ausführungen unter 2.3.2). Zudem wurde mit der letzten AVIG-Revision<br />
<strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tbeitragsdauer für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung von 6 auf 12 Monate<br />
innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erhöht, womit (ohne Totalisierung) ein einzelner<br />
Saisonaufenthalt nicht zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt.<br />
Neben der Problematik der unterjährigen Beschäftigung hat <strong>die</strong> ALV generell dann mit zusätzlichen<br />
Kosten zu rechnen, wenn es sich bei den Zuwanderern um spezielle Risikogruppen handelt.<br />
Kostspielig würde es demnach für <strong>die</strong> ALV insbesondere, wenn viele unqualifizierte Personen<br />
zuwandern würden, deren Arbeitslosenrisiko strukturell relativ hoch liegt.<br />
Ein drittes Risiko wird zuweilen im sogenannten „Arbeitslosenversicherungstourismus“ gesehen,<br />
also der Möglichkeit, dass ein hoher Standard bei der Arbeitslosenversicherung selber einen positiven<br />
Anreiz für <strong>die</strong> Zuwanderung ausüben könnte. Verschiedene Faktoren sprechen allerdings<br />
dafür, dass <strong>die</strong>se Anreize zu gering sind, um effektiv wirksam zu werden: Erstens liegen <strong>die</strong> Leistungen<br />
der Schweizer ALV in einem ähnlichen Rahmen wie in anderen europäischen Ländern,<br />
insbesondere wenn man den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt. Zum zweiten<br />
ist zu betonen, dass arbeitslose Personen innerhalb der <strong>EU</strong> keine Freizügigkeit geniessen.<br />
Aufenthalt wird einerseits Personen gewährt, <strong>die</strong> eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, andererseits<br />
nichterwerbstätigen Personen, wenn sie den Nachweis der genügenden finanziellen Mittel erbringen.<br />
Für Arbeitssuchende ist das Aufenthaltsrecht gr<strong>und</strong>sätzlich auf 6 Monate beschränkt, wobei<br />
ein Export von Arbeitslosenentschädigung während dreier Monate möglich ist.<br />
3.4.6. Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung<br />
Im Bereich der Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung ist einerseits <strong>die</strong> Versicherungspflicht von Bedeutung.<br />
Gemäss Freizügigkeitsabkommen sind in der schweizerischen Krankenversicherung in<br />
der Schweiz erwerbstätige Personen sowie deren Familienangehörige versicherungspflichtig,<br />
auch wenn sie im Ausland wohnen. Dieser Gr<strong>und</strong>satz wird nach der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auch für<br />
<strong>die</strong> MOEL gelten. Im Personenfreizügigkeitsabkommen wurden allerdings mit verschiedenen<br />
Ländern Ausnahmen vereinbart. Je nachdem ist eine Befreiung vom Versicherungsobligatorium<br />
möglich, wenn ein Nachweis für <strong>die</strong> Versicherung im Wohnland erbracht wird oder es werden<br />
31
Familienangehörige ausschliesslich im Wohnland versichert. Letzteres soll nach dem Zusatzprotokoll<br />
zum Personenfreizügigkeitsabkommen namentlich für Ungarn gelten.<br />
Anderseits werden <strong>die</strong> MOEL für Fälle eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland, in <strong>die</strong><br />
zwischenstaatliche Leistungsaushilfe in der Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung einbezogen. Die<br />
allfälligen Zinskosten, welche aufgr<strong>und</strong> der Leistungsbevorschussung durch <strong>die</strong> schweizerische<br />
Verbindungsstelle entstehen, gehen zu Lasten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Der <strong>die</strong>sbezügliche Aufwand dürfte<br />
sich in sehr bescheidenen Grenzen halten.<br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> sollte für <strong>die</strong> Schweizer Krankenversicherung im Prinzip nur begrenzte<br />
finanzielle Auswirkungen haben. Es gibt heute keine Gründe davon auszugehen, dass Personen<br />
aus den MOEL bzgl. Krankheiten besondere Risiken aufweisen. Auch auf der Prämienseite unterliegen<br />
allfällige Zuwanderer aus den MOEL den gleichen Bedingungen wie hier ansässige<br />
Personen. Sofern Zuwandererfamilien in der Schweiz mehrheitlich tieferen Einkommensschichten<br />
angehören, dürften sie allenfalls häufiger von Prämienverbilligungen profitieren. Soweit es<br />
um Personen im Ausland geht, <strong>die</strong> in der Schweiz krankenversichert sind (Familienangehörige<br />
von hier Erwerbstätigen), haben <strong>die</strong> bisherigen Erfahrungen mit den Mitgliedstaaten der <strong>EU</strong>-15<br />
gezeigt, dass <strong>die</strong> tatsächliche Inanspruchnahme der Prämienverbilligungen durch solche Personen<br />
nur einen sehr geringen Prozentsatz der ursprünglich geschätzten Kosten ausmacht. Es kann damit<br />
gerechnet werden, dass es sich in den Beziehungen mit den MOEL gr<strong>und</strong>sätzlich gleich verhält.<br />
3.4.7. Familienzulagen<br />
Die Erweiterung <strong>des</strong> Freizügigkeitsabkommens dürfte auf <strong>die</strong> bun<strong>des</strong>rechtlichen Familienzulagen<br />
in der Landwirtschaft keine Auswirkungen haben. Dies einerseits, weil <strong>die</strong> Anzahl Betriebe in<br />
<strong>die</strong>sem Bereich stetig sinkt <strong>und</strong> andererseits weil bei künftigen Anstellungen von Personen aus<br />
den Oststaaten, <strong>die</strong>se zu Lasten der angestellten Personen aus anderen <strong>EU</strong>-Ländern erfolgen werden.<br />
Allfällige Mehrkosten im Bereich der kantonalen Familienzulagen (zugunsten der in den MOEL<br />
wohnhaften Familienangehörigen der in der Schweiz erwerbstätigen Staatsangehörigen der<br />
MOEL) sind nicht bezifferbar. Nach den meisten kantonalen Regelungen werden jedoch Familienzulagen<br />
bereits heute auch für Kinder mit Wohnsitz in <strong>die</strong>sen Ländern ausgerichtet.<br />
3.4.8. Sozialhilfe<br />
Die Sozialhilfe ist nicht Bestandteil der Koordinierung der Schweiz mit der <strong>EU</strong>. Kantone <strong>und</strong><br />
Gemeinden sind daher gr<strong>und</strong>sätzlich frei in der Definition von Leistungshöhe <strong>und</strong> Bezugsvoraussetzungen.<br />
Allerdings haben sich <strong>die</strong> Institutionen an <strong>die</strong> Gleichbehandlungspflicht gemäss Bun<strong>des</strong>verfassung<br />
zu halten, wonach u.a. niemand auf Gr<strong>und</strong> der Herkunft, der Rasse, der Sprache<br />
oder der Religionszugehörigkeit diskriminiert werden darf (BV Art. 8 Abs.2).<br />
Gleichzeitig ist zu sagen, dass es für Sozialhilfeempfänger in der <strong>EU</strong> keine Personenfreizügigkeit<br />
gibt. Wie erwähnt ist bei Erwerbspersonen Voraussetzung, dass Zuwanderer in der Schweiz eine<br />
Stelle besitzen. Ein zweites Kriterium für einen längeren Aufenthalt in der Schweiz ist (sowohl<br />
für Erwerbs- wie auch für Nichterwerbspersonen), dass sie nicht von Sozialhilfe abhängig sind.<br />
32
Das Risiko, dass der Sozialhilfe durch <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> erhebliche zusätzliche Kosten erwachsen<br />
würden oder dass gar <strong>die</strong> Sozialleistungen selbst <strong>die</strong> Zuwanderung verstärken könnten,<br />
ist als relativ gering einzuschätzen, sofern nicht im grossen Stil unqualifizierte Arbeitskräfte einwandern,<br />
bei denen das Risiko einer späteren Sozialhilfeabhängigkeit gross ist. Dass <strong>die</strong>ses Risiko<br />
wiederum relativ gering ist, wurde an früherer Stelle bereits mehrfach ausgeführt.<br />
3.5. Zusammenfassung <strong>und</strong> Schlussfolgerung zu Kapitel 3<br />
1. Durch <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> ist <strong>die</strong> Bevölkerungszahl der <strong>EU</strong> im Jahr 2004 um 74 Mio.<br />
gestiegen <strong>und</strong> sie wird 2007 voraussichtlich um weitere 30 Mio. Einwohner zunehmen. Die<br />
<strong>EU</strong>-Kommission schätzt das Migrationspotenzial aus den MOEL-10 in <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 auf jährlich<br />
335'000 <strong>und</strong> innerhalb von 30 Jahren auf 3.9 Mio. Personen (davon r<strong>und</strong> 1/3 Erwerbspersonen).<br />
80% der Zuwanderung soll sich voraussichtlich auf Deutschland <strong>und</strong> Österreich<br />
konzentrieren.<br />
2. Eine Hochrechnung der Ergebnisse für <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-15 auf <strong>die</strong> Schweiz ergibt eine geschätzte<br />
Zuwanderung aus den MOEL-8 von anfänglich 4'600 Personen pro Jahr bei späterer Abflachung<br />
(ohne Übergangsfristen). Bei einer weiteren Ausdehnung der Personenfreizügigkeit<br />
auf Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien (vorgesehener <strong>EU</strong>-Beitritt 2007) wäre mit einer zusätzlichen<br />
Zuwanderung von 3'100 Personen pro Jahr zu rechnen. Eine Zuwanderung in <strong>die</strong>ser Grössenordnung<br />
wäre für <strong>die</strong> Schweiz nicht ungewöhnlich.<br />
3. Die zu erwartenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind nicht dramatisch <strong>und</strong> fallen<br />
umso positiver aus, je höher das Qualifikationsniveau der zuwandernden Arbeitskräfte ist.<br />
Die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen wird unter Personenfreizügigkeit für das Ausmass<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Qualifikationsstruktur der zuwandernden Bevölkerung bestimmend sein. Eine<br />
Furcht vor einer massenhaften Zuwanderung wenig qualifizierter Arbeitskräften ist unbegründet,<br />
da eine entsprechende Nachfrage in der Schweiz fehlt. Zudem ist das durchschnittliche<br />
Qualifikationsniveau in den neuen Mitgliedstaaten vergleichsweise hoch. Sollte <strong>die</strong> Zuwanderung<br />
wenig qualifizierter Personen wider Erwarten hoch sein, könnten negative Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Löhne der Einheimischen mit Hilfe der flankierenden Massnahmen begrenzt<br />
werden.<br />
4. <strong>EU</strong>-Staaten haben <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Zuwanderung während maximal sieben Jahren zu<br />
beschränken. Ein solches oder ähnliches Instrument ist für <strong>die</strong> Schweiz wichtig, um <strong>die</strong> Freizügigkeit<br />
für <strong>die</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger der neuen Mitgliedstaaten schrittweise einführen<br />
<strong>und</strong> sich gegenüber unerwarteten Entwicklungen absichern zu können, denn Prognosen zur<br />
Zuwanderung sind immer als sehr unsicher einzustufen. Bei Anwendung einer Übergangsfrist<br />
bis ins Jahr 2011, wie <strong>die</strong>s im Zusatzprotokoll vorgesehen ist, wird <strong>die</strong> volle Umsetzung<br />
der Personenfreizügigkeit in eine Phase fallen, in der sich <strong>die</strong> Erwerbsbevölkerung in der<br />
Schweiz aus demografischen Gründen rückläufig entwickeln wird. Eine gewisse Lockerung<br />
der Zuwanderungsbeschränkung könnte dann ohnehin sinnvoll sein.<br />
5. Die Zuwanderung von Personen im erwerbsfähigen Alter <strong>und</strong> deren Familien wirkt sich auf<br />
<strong>die</strong> umlagefinanzierte AHV kurz- <strong>und</strong> mittelfristig positiv aus, indem sie das Verhältnis von<br />
Beitragszahlern zu den Rentenbezügern günstig beeinflusst. Langfristig ist zu beachten, dass<br />
sich Zuwanderer durch ihre Beiträge Ansprüche auf Rentenleistungen erwerben <strong>und</strong> <strong>die</strong>se bei<br />
Rückkehr ins Heimatland dorthin überwiesen werden müssen. Mit fünf der 10 neuen <strong>EU</strong>-<br />
Staaten gilt <strong>die</strong>se Regelung aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Sozialversicherungsabkommen bereits<br />
33
heute. Langfristig fällt <strong>die</strong> Bilanz der Zuwanderung für <strong>die</strong> AHV umso positiver aus, je höher<br />
das Erwerbseinkommen ist. Weitgehend unklar ist <strong>die</strong> Wirkung der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auf<br />
<strong>die</strong> IV, da über <strong>die</strong> Risikostruktur allfälliger Zuwanderer aus den MOEL nichts bekannt ist.<br />
6. Innerhalb <strong>des</strong> Systems der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong><br />
nicht mit zusätzlichen Kosten oder Erträgen zu rechnen. Die Renten werden entsprechend<br />
der Beitragsdauer in der Schweiz festgesetzt.<br />
7. Zuwanderer, <strong>die</strong> bei der Einreise bereits älter sind, sich <strong>des</strong>wegen nur eine unzureichende<br />
schweizerische Altersvorsorge aufbauen können, <strong>und</strong> nur geringe Altersleistungen aus dem<br />
Ausland erhalten, könnten bei Verbleiben in der Schweiz nach Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters allenfalls<br />
Ergänzungsleistungen beanspruchen. Die Zahl solcher Fälle dürfte aber bescheiden<br />
sein, weil <strong>die</strong> betreffenden Personen es dank der Möglichkeit, <strong>die</strong> erworbenen schweizerischen<br />
(Teil-)Renten der ersten <strong>und</strong> zweiten Säule im Heimatland zu beziehen, es häufig vorziehen<br />
werden, dorthin zurückzukehren. Eine Einreise von Rentenbezügern aus den MOEL<br />
ist auf jeden Fall nur unter Nachweis von genügenden Mitteln möglich.<br />
8. In der Arbeitslosenversicherung dürften auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> dann zusätzliche<br />
Kosten entstehen, wenn viele unqualifizierte <strong>und</strong> temporär Angestellte Personen aus den<br />
MOEL zuwandern würden. Beide Gruppen weisen ein überdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko<br />
auf <strong>und</strong> gehören damit zu den „Netto-Bezügern“ der ALV. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen<br />
Veränderungen <strong>des</strong> Schweizer Arbeitsmarktes, <strong>des</strong> schrittweisen Vorgehens bei der Einführung<br />
der vollen Personenfreizügigkeit, sowie der Möglichkeit, <strong>die</strong> Zuwanderung von „billigen“<br />
Arbeitskräften über <strong>die</strong> flankierenden Massnahmen bis zu einem gewissen Grad zu regulieren,<br />
ist <strong>die</strong>ses Risiko als gering einzustufen.<br />
9. Im Bereich der Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung sind wegen der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> nur<br />
punktuell Mehraufwendungen bei den Prämienverbilligungen zu erwarten.<br />
10. Das Risiko, dass <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong> Sozialhilfe als Folge der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> erheblich<br />
ansteigen, ist gering. Zum einen geniessen Sozialhilfeempfänger in der <strong>EU</strong> keine<br />
Personenfreizügigkeit. Zum anderen ist auch das Risiko, dass viele unqualifizierte Personen<br />
aus den MOEL zuwandern würden als relativ gering einzuschätzen.<br />
34
4. <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> <strong>und</strong> Auswirkungen auf den Schweizer Franken<br />
4.1. Die Auswirkungen auf den Euro-Kurs <strong>des</strong> Frankens<br />
Die Auswirkungen der <strong>EU</strong>-Erweiterung auf den Eurokurs <strong>des</strong> Frankens sind schwer vorauszusagen.<br />
Es ist möglich, dass <strong>die</strong> grössere Heterogenität, <strong>die</strong> mit den neuen Mitgliedern auf <strong>die</strong> <strong>EU</strong><br />
zukommt, von den Finanzmärkten als Belastung für den Euro gesehen wird <strong>und</strong> den Euro tendenziell<br />
schwächt. Es ist aber ebenso möglich, dass <strong>die</strong> Erweiterung der <strong>EU</strong>-Wirtschaft einen<br />
solchen Wachstumsschub verleiht, dass <strong>die</strong>s den Euro tendenziell stärkt.<br />
Aus heutiger Sicht sind es vor allem drei Gründe, <strong>die</strong> dafür sprechen, dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Erweiterung<br />
den Euro kaum stark erschüttern wird. Erstens ist <strong>die</strong> Gruppe der Neumitglieder im Vergleich<br />
zum Total der erweiterten <strong>EU</strong> relativ klein. Gemessen am BIP macht der Anteil gerade etwa 5<br />
oder 6% aus. Es ist <strong>die</strong>s das selbe Argument der unterschiedlichen Grössenordnungen, das bereits<br />
dafür spricht, dass <strong>die</strong> Integration in den europäischen Binnenmarkt <strong>die</strong> Volkswirtschaften der<br />
Beitrittsländer sehr viel stärker stimulieren wird als den Wirtschaftsraum der <strong>EU</strong>-15. Zweitens ist<br />
<strong>die</strong> Euro-Einführung in den Beitrittsländern an einen Prozess geknüpft <strong>und</strong> setzt <strong>die</strong> Erfüllung<br />
von Bedingungen voraus, so dass sie, wenn sie in einigen Jahren vollzogen wird, <strong>die</strong> Märkte sicher<br />
nicht überraschen wird. Drittens hat <strong>die</strong> EZB bereits klar gemacht, dass <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Erweiterung<br />
für sie kein Gr<strong>und</strong> ist, ihre Politik zu ändern.<br />
4.2. Voraussetzungen <strong>und</strong> Zeitpunkt eines Beitritts zur Währungsunion<br />
Die neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten sind vertraglich verpflichtet, der europäischen Wirtschafts- <strong>und</strong><br />
Währungsunion (WWU) beizutreten, sofern <strong>und</strong> sobald alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Dabei<br />
unterliegen <strong>die</strong>se Länder denselben Bedingungen für den WWU-Beitritt wie <strong>die</strong> bisherigen<br />
Mitglieder: Sie müssen einen hohen Grad an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz im Verhältnis<br />
zur Euro-Zone aufweisen. Dies wird anhand der sogenannten „Maastrichter Konvergenzkriterien“<br />
beurteilt. Die vier wichtigsten Kriterien sind: Preisstabilität; eine auf <strong>die</strong> Dauer tragbare<br />
Finanzlage der öffentlichen Hand, d.h. ein Budgetdefizit von höchstens 3% <strong>des</strong> BIP <strong>und</strong> eine<br />
Staatsverschuldung von höchstens 60% <strong>des</strong> BIP, jedoch unter Berücksichtigung gewisser Sonderfaktoren;<br />
eine vorgängige, zweijährige Teilnahme am europäischen Wechselkursmechanismus<br />
(WKM II) als Kriterium der Tragbarkeit eines festen Wechselkurses zum Euro; sowie ein angemessenes<br />
Niveau der langfristigen Zinsen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer wachstumsbedingt eher hohen Leistungsbilanzdefizite, einer teils durch <strong>die</strong> Kosten<br />
<strong>des</strong> Transitionsprozesses bedingten schwierigen Lage der öffentlichen Finanzen sowie tendenziell<br />
höherer Inflationsraten dürfte es den Neumitgliedern gr<strong>und</strong>sätzlich schwerer fallen als<br />
den „alten“ <strong>EU</strong>-Volkswirtschaften, <strong>die</strong> Maastricht-Kriterien zu erfüllen. Umgekehrt könnte eine<br />
forcierte Sanierungspolitik zur Erfüllung der haushaltspolitischen Maastricht-Kriterien den wirtschaftlichen<br />
Aufholprozess der Neumitglieder zumin<strong>des</strong>t in einer ersten Phase behindern.<br />
Die Voraussetzungen <strong>und</strong> Interessenlagen der einzelnen Neumitglieder in Bezug auf einen frühen<br />
WWU-Beitritt unterscheiden sich teils beträchtlich. So nehmen einige der kleinen Neumitglieder<br />
faktisch bereits am WKM II teil, indem sie fixe Wechselkurse zum Euro eingeführt haben. Ein<br />
relativ rascher Übergang zum Euro könnte für <strong>die</strong>se Länder auch ökonomisch sinnvoll sein, weil<br />
ihre sehr kleinen Währungsräume für externe Schocks besonders anfällig sind. Für <strong>die</strong> grösseren<br />
Volkswirtschaften wie Polen, Ungarn oder Tschechien dagegen, <strong>die</strong> gegenwärtig ein sauberes<br />
35
oder administriertes Floating ihrer Währungen pflegen, kann sich <strong>die</strong> Lage sowohl in bezug auf<br />
<strong>die</strong> Möglichkeiten als auch hinsichtlich der ökonomischen Rationalität eines raschen WWU-<br />
Beitritts durchaus anders präsentieren.<br />
4.3. Auswirkungen auf <strong>die</strong> Wechselkurse der Neumitglieder<br />
Etwas einfacher als <strong>die</strong> Folgen der <strong>EU</strong>-Erweiterung für den Euro sind <strong>die</strong> Wirkungen auf <strong>die</strong><br />
Wechselkurse der Neumitglieder zu beurteilen.<br />
Die heutige Situation stellt sich so dar, dass das Pro-Kopf-Einkommen der neuen <strong>EU</strong>-<br />
Mitgliedsländer deutlich unter dem Durchschnitt der <strong>EU</strong>-15 liegt, gleichzeitig aber auch <strong>die</strong> Aussicht<br />
besteht, dass es den neuen Mitgliedern gelingen wird, <strong>die</strong>se Lücke schrittweise zu reduzieren.<br />
Damit dürften auch <strong>die</strong> realen Wechselkurse <strong>die</strong>ser Länder allmählich steigen. Wo der nominelle<br />
Wechselkurs gegenüber dem Euro noch mehr oder weniger flexibel ist, kann <strong>die</strong>s über eine<br />
Veränderung <strong>des</strong> nominellen Wechselkurses gehen. So standen <strong>die</strong> Wechselkurse der Neumitglieder<br />
bereits in der jüngeren Vergangenheit häufig unter Aufwertungsdruck. Wo der nominelle<br />
Wechselkurs fest ist (d.h. insbesondere auch nach der Einführung <strong>des</strong> Euro), wird <strong>die</strong> reale Aufwertung<br />
gegenüber den anderen <strong>EU</strong>-Ländern aus einer über dem <strong>EU</strong>-Durchschnitt liegenden Inflation<br />
resultieren. Die Begründung für <strong>die</strong> reale Aufwertung liefert der sog. Balassa-Samuelson-<br />
Effekt. 11<br />
Auf den Wechselkurs <strong>des</strong> Euro gegenüber Drittwährungen wie dem Franken dürfte der Balassa-<br />
Samuelson-Effekt hingegen keinen wesentlichen Effekt haben. Im Unterschied zu den Neumitgliedern<br />
wird das Pro-Kopf-Einkommen der <strong>EU</strong>-25 mit der Erweiterung zunächst fallen, bevor es<br />
sich wieder schrittweise verbessert (immer im Vergleich zu einer hypothetischen Situation ohne<br />
<strong>EU</strong>-Erweiterung). Der Euro könnte somit zunächst schwächer werden, bevor er wieder stärker<br />
wird. Aufgr<strong>und</strong> der eingangs erwähnten Gründe (relativ geringer Anteil der Neumitglieder am<br />
BIP der <strong>EU</strong>; <strong>EU</strong>-Erweiterung war lange beschlossen <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb auch von den Märkten antizipiert),<br />
ist jedoch zu erwarten, dass sich <strong>die</strong>s im Wechselkurs kaum klar <strong>und</strong> eindeutig erkennbar<br />
niederschlagen wird.<br />
11 Dieser lässt sich wie folgt erklären. Der Beitritt von Ländern mit relativ tiefem Pro-Kopf-Einkommen zum integrierten<br />
Markt der <strong>EU</strong> bewirkt in den betreffenden Ländern Produktivitätsgewinne, <strong>die</strong> sich vor allem im Exportsektor<br />
manifestieren. Damit werden <strong>die</strong> Löhne nicht nur im Exportsektor, sondern auch im Binnensektor steigen. Der<br />
Lohnanstieg im Binnensektor ist darauf zurückzuführen, dass <strong>die</strong> beiden Sektoren auf dem Arbeitsmarkt Konkurrenten<br />
sind, so dass <strong>die</strong> Löhne im Binnensektor mit jenen im Exportsektor Schritt halten müssen. Da der Binnensektor<br />
nicht <strong>die</strong> Produktivitätsgewinne <strong>des</strong> Exportsektors aufweist, muss er, um profitabel zu bleiben, seine Preise relativ zu<br />
jenen <strong>des</strong> Exportsektors erhöhen. Nun kann das Verhältnis zwischen den Preisen <strong>des</strong> Binnen- <strong>und</strong> <strong>des</strong> Exportsektors<br />
(genauer: das Verhältnis der Preise der international nicht-gehandelten Güter zu den Preisen der international gehandelten<br />
Güter) als Mass <strong>des</strong> realen Wechselkurses betrachtet werden. Es ergibt sich damit das Ergebnis, dass <strong>die</strong> im<br />
Exportsektor der Beitrittsländer zu erwartenden deutlichen Produktivitätsgewinne in <strong>die</strong>sen Ländern zu einer realen<br />
Aufwertung der Währung führen.<br />
36
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