Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...
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Grafik 1: Netto-Migration aus dem <strong>EU</strong>/EFTA-Raum <strong>und</strong> aus Drittstaaten, 1974-2000<br />
(Niedergelassene <strong>und</strong> Jahresaufenthalter, inkl. Umwandlungen vom Saisonnier- in einen Daueraufenthaltsstatus)<br />
60'000<br />
40'000<br />
20'000<br />
0<br />
-20'000<br />
-40'000<br />
-60'000<br />
-80'000<br />
1974<br />
1976<br />
1978<br />
1980<br />
Quelle: Zentrales Ausländerregister<br />
1982<br />
1984<br />
1986<br />
1988<br />
23<br />
1990<br />
1992<br />
<strong>EU</strong>/EFTA Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA<br />
Neben dem quantitativen Ausmass der Zuwanderung ist für den Schweizer Arbeitsmarkt auch<br />
von Bedeutung, in welchem Zeitraum <strong>die</strong>se erfolgen würde. Mitte der 90er Jahre hat in der<br />
Schweizerischen Ausländerpolitik ein bedeutender Wandel stattgef<strong>und</strong>en. Mit der Einführung<br />
eines Zweikreisemodells, wurde <strong>die</strong> Zuwanderung aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten (sogenannte<br />
Drittstaaten) auf gut qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Arbeitskräfte aus <strong>EU</strong>/EFTA Staaten<br />
dagegen wurden mit Blick auf <strong>die</strong> spätere Personenfreizügigkeit bevorzugt behandelt. Diese Strategie<br />
mit der <strong>EU</strong>/EFTA-Personenfreizügigkeit auf der einen <strong>und</strong> der kontingentierten <strong>und</strong> auf<br />
qualifizierte Arbeitskräfte beschränkten Zulassungspolitik gegenüber Drittstaaten auf der anderen<br />
Seite wird bis heute weiter verfolgt. Auf <strong>die</strong> Entwicklung der Zuwanderungsströme hat sich <strong>die</strong>se<br />
Änderung der Ausländerpolitik bislang jedoch erst teilweise ausgewirkt. Die nach wie vor relativ<br />
hohe Netto-Zuwanderung aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten in den letzten Jahren ist zum Teil eine<br />
„Nachwirkung“ der hohen Zuwanderung während der 90er Jahre. Über 40% der Zuwanderung<br />
betrifft gegenwärtig den sog. Familiennachzug <strong>und</strong> lediglich r<strong>und</strong> ein Viertel unterliegt einem<br />
Kontingent für <strong>die</strong> Arbeitskräftewanderung. Denkbar ist, dass <strong>die</strong> Zuwanderung in <strong>die</strong> Schweiz<br />
aus Nicht-<strong>EU</strong>/EFTA-Staaten mit der Zeit abflacht, wenn <strong>die</strong> heutige, relativ restriktive Zulassungspolitik<br />
weiter verfolgt wird. In <strong>die</strong>sem Fall könnte eine zusätzliche Zuwanderung aus den<br />
MOEL-10 unter Umständen bis zu einem gewissen Grad <strong>die</strong> Zuwanderung aus anderen, südosteuropäischen<br />
Nicht-<strong>EU</strong>-Staaten substituieren.<br />
Geht man von den zwischen der Schweiz <strong>und</strong> der <strong>EU</strong> ausgehandelten Übergangsfristen aus, welche<br />
bis 2011 gelten sollen, so fällt <strong>die</strong> Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für <strong>die</strong><br />
Schweiz ziemlich genau in eine Phase, in der unser Land aus demografischen Gründen mit einer<br />
Abflachung (ab 2010) bzw. einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung (ab 2015) zu rechnen hät-<br />
1994<br />
1996<br />
1998<br />
2000