Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...
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1) Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in dem eine Person erwerbstätig ist. 9<br />
2) Gleichbehandlung: Personen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit einer anderen Vertragspartei besitzen,<br />
haben das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen <strong>des</strong> Staates, <strong>des</strong>sen<br />
Recht anwendbar ist.<br />
3) Zusammenrechnung der Versicherungszeiten: Versicherungs- <strong>und</strong>/oder Beitragszeiten, <strong>die</strong> in<br />
anderen Vertragsstaaten zurückgelegt wurden, werden, wo nötig, für <strong>die</strong> Erfüllung von Leistungsansprüchen<br />
berücksichtigt.<br />
4) Leistungsexport: Geldleistungen sind bei Wohnort der Person in einem anderen Vertragsstaat<br />
ohne Einschränkungen auszuzahlen.<br />
5) Prorata-System: Renten werden im Verhältnis zur Versicherungsdauer der leistungsberechtigten<br />
Person im entsprechenden Land gewährt.<br />
Aus <strong>die</strong>sen Gr<strong>und</strong>sätzen, welche auch auf <strong>die</strong> neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten Anwendung finden werden,<br />
ergeben sich für <strong>die</strong> verschiedenen Zweige <strong>des</strong> Schweizerischen Sozialversicherungssystems<br />
unterschiedliche Auswirkungen, wobei auf <strong>die</strong> wichtigsten davon in den folgenden Unterkapiteln<br />
kurz eingegangen werden soll. Bei der Abschätzung möglicher Auswirkungen wird von einem<br />
Gr<strong>und</strong>szenario ausgegangen, bei dem <strong>die</strong> Schweiz als Folge der Personenfreizügigkeit eine Netto-Zuwanderung<br />
aus den MOEL erfährt.<br />
3.4.2. AHV / IV<br />
Für eine im Umlageverfahren finanzierte Sozialversicherung wie <strong>die</strong> Alters- <strong>und</strong> Hinterlassenenversicherung<br />
(AHV) ist es von Vorteil, wenn <strong>die</strong> Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den<br />
Leistungsbezügern hoch ist. Entsprechend wirkt sich eine Zuwanderung von erwerbstätigen, beitragszahlenden<br />
Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern zunächst positiv auf das System aus. Gegenwärtig<br />
liegt der von ausländischen Versicherten erbrachte Anteil der Lohnbeiträge zur Finanzierung<br />
der AHV mit 25% denn auch um r<strong>und</strong> 50% höher als ihr Anteil an den bezogenen Geldleistungen<br />
von 14%. 10<br />
Mittel- <strong>und</strong> langfristig ist natürlich zu berücksichtigen, dass Beitragszahlungen auch Ansprüche<br />
auf Geldleistungen begründen. Allerdings werden <strong>die</strong>se gekürzt, wenn eine Person nicht <strong>die</strong> volle<br />
Beitragszeit erfüllt hat. Beiträge an ausländische Rentenversicherungen <strong>und</strong> der Zeitraum, in dem<br />
<strong>die</strong>se geleistet wurden, können weder auf <strong>die</strong> AHV übertragen noch auf andere Weise in der<br />
schweizerischen Versicherung berücksichtigt werden. Diese Regelungen gelten aufgr<strong>und</strong> der<br />
Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit fünf der zehn neuen <strong>EU</strong>-Staaten bereits heute.<br />
Personen, welche in fortgeschrittenem Alter in <strong>die</strong> Schweiz einwandern <strong>und</strong> in der Schweiz keine<br />
volle Beitragsdauer mehr erwerben können, erhalten von der AHV daher lediglich eine Teilrente,<br />
welche eine allfällige Teilrente aus dem Herkunftsland <strong>des</strong> Versicherten ergänzt.<br />
9 Spezielle Regelungen bestehen für Personen, <strong>die</strong> in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten oder sich im Auftrag<br />
eines Arbeitgebers in einem anderen Vertragsstaat aufhalten (sog. Entsandte).<br />
10 Quelle: <strong>Bericht</strong> in Erfüllung <strong>des</strong> Postulates 99.3096 Wyss vom 17. März 1999, „Leistungsexporte. Finanzielle<br />
Sicherung von AHV <strong>und</strong> IV. Zahlen für das Jahr 2000. Das Verhältnis zwischen Beiträgen <strong>und</strong> Geldleistungen ist<br />
einerseits dadurch geprägt, dass <strong>die</strong> ausländische Bevölkerung wegen der laufenden Zuwanderung eine günstigere<br />
Altersstruktur aufweist. Andererseits spielen noch vielfältige weitere Einflüsse eine Rolle (Plafonierung der rentenbildenden<br />
Einkommen, geknickte Rentenformel, Abzüge bei Beitragslücken <strong>und</strong> Ergänzung aus ausländischen Quellen,<br />
Einbürgerungen usw.), was generalisierende Aussagen zu Umverteilungen zwischen Schweizern <strong>und</strong> Ausländern<br />
verbietet.<br />
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