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Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...

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1) Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in dem eine Person erwerbstätig ist. 9<br />

2) Gleichbehandlung: Personen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit einer anderen Vertragspartei besitzen,<br />

haben das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen <strong>des</strong> Staates, <strong>des</strong>sen<br />

Recht anwendbar ist.<br />

3) Zusammenrechnung der Versicherungszeiten: Versicherungs- <strong>und</strong>/oder Beitragszeiten, <strong>die</strong> in<br />

anderen Vertragsstaaten zurückgelegt wurden, werden, wo nötig, für <strong>die</strong> Erfüllung von Leistungsansprüchen<br />

berücksichtigt.<br />

4) Leistungsexport: Geldleistungen sind bei Wohnort der Person in einem anderen Vertragsstaat<br />

ohne Einschränkungen auszuzahlen.<br />

5) Prorata-System: Renten werden im Verhältnis zur Versicherungsdauer der leistungsberechtigten<br />

Person im entsprechenden Land gewährt.<br />

Aus <strong>die</strong>sen Gr<strong>und</strong>sätzen, welche auch auf <strong>die</strong> neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten Anwendung finden werden,<br />

ergeben sich für <strong>die</strong> verschiedenen Zweige <strong>des</strong> Schweizerischen Sozialversicherungssystems<br />

unterschiedliche Auswirkungen, wobei auf <strong>die</strong> wichtigsten davon in den folgenden Unterkapiteln<br />

kurz eingegangen werden soll. Bei der Abschätzung möglicher Auswirkungen wird von einem<br />

Gr<strong>und</strong>szenario ausgegangen, bei dem <strong>die</strong> Schweiz als Folge der Personenfreizügigkeit eine Netto-Zuwanderung<br />

aus den MOEL erfährt.<br />

3.4.2. AHV / IV<br />

Für eine im Umlageverfahren finanzierte Sozialversicherung wie <strong>die</strong> Alters- <strong>und</strong> Hinterlassenenversicherung<br />

(AHV) ist es von Vorteil, wenn <strong>die</strong> Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den<br />

Leistungsbezügern hoch ist. Entsprechend wirkt sich eine Zuwanderung von erwerbstätigen, beitragszahlenden<br />

Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländern zunächst positiv auf das System aus. Gegenwärtig<br />

liegt der von ausländischen Versicherten erbrachte Anteil der Lohnbeiträge zur Finanzierung<br />

der AHV mit 25% denn auch um r<strong>und</strong> 50% höher als ihr Anteil an den bezogenen Geldleistungen<br />

von 14%. 10<br />

Mittel- <strong>und</strong> langfristig ist natürlich zu berücksichtigen, dass Beitragszahlungen auch Ansprüche<br />

auf Geldleistungen begründen. Allerdings werden <strong>die</strong>se gekürzt, wenn eine Person nicht <strong>die</strong> volle<br />

Beitragszeit erfüllt hat. Beiträge an ausländische Rentenversicherungen <strong>und</strong> der Zeitraum, in dem<br />

<strong>die</strong>se geleistet wurden, können weder auf <strong>die</strong> AHV übertragen noch auf andere Weise in der<br />

schweizerischen Versicherung berücksichtigt werden. Diese Regelungen gelten aufgr<strong>und</strong> der<br />

Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit fünf der zehn neuen <strong>EU</strong>-Staaten bereits heute.<br />

Personen, welche in fortgeschrittenem Alter in <strong>die</strong> Schweiz einwandern <strong>und</strong> in der Schweiz keine<br />

volle Beitragsdauer mehr erwerben können, erhalten von der AHV daher lediglich eine Teilrente,<br />

welche eine allfällige Teilrente aus dem Herkunftsland <strong>des</strong> Versicherten ergänzt.<br />

9 Spezielle Regelungen bestehen für Personen, <strong>die</strong> in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten oder sich im Auftrag<br />

eines Arbeitgebers in einem anderen Vertragsstaat aufhalten (sog. Entsandte).<br />

10 Quelle: <strong>Bericht</strong> in Erfüllung <strong>des</strong> Postulates 99.3096 Wyss vom 17. März 1999, „Leistungsexporte. Finanzielle<br />

Sicherung von AHV <strong>und</strong> IV. Zahlen für das Jahr 2000. Das Verhältnis zwischen Beiträgen <strong>und</strong> Geldleistungen ist<br />

einerseits dadurch geprägt, dass <strong>die</strong> ausländische Bevölkerung wegen der laufenden Zuwanderung eine günstigere<br />

Altersstruktur aufweist. Andererseits spielen noch vielfältige weitere Einflüsse eine Rolle (Plafonierung der rentenbildenden<br />

Einkommen, geknickte Rentenformel, Abzüge bei Beitragslücken <strong>und</strong> Ergänzung aus ausländischen Quellen,<br />

Einbürgerungen usw.), was generalisierende Aussagen zu Umverteilungen zwischen Schweizern <strong>und</strong> Ausländern<br />

verbietet.<br />

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