18.07.2013 Aufrufe

Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...

Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...

Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

heute. Langfristig fällt <strong>die</strong> Bilanz der Zuwanderung für <strong>die</strong> AHV umso positiver aus, je höher<br />

das Erwerbseinkommen ist. Weitgehend unklar ist <strong>die</strong> Wirkung der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auf<br />

<strong>die</strong> IV, da über <strong>die</strong> Risikostruktur allfälliger Zuwanderer aus den MOEL nichts bekannt ist.<br />

6. Innerhalb <strong>des</strong> Systems der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong><br />

nicht mit zusätzlichen Kosten oder Erträgen zu rechnen. Die Renten werden entsprechend<br />

der Beitragsdauer in der Schweiz festgesetzt.<br />

7. Zuwanderer, <strong>die</strong> bei der Einreise bereits älter sind, sich <strong>des</strong>wegen nur eine unzureichende<br />

schweizerische Altersvorsorge aufbauen können, <strong>und</strong> nur geringe Altersleistungen aus dem<br />

Ausland erhalten, könnten bei Verbleiben in der Schweiz nach Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters allenfalls<br />

Ergänzungsleistungen beanspruchen. Die Zahl solcher Fälle dürfte aber bescheiden<br />

sein, weil <strong>die</strong> betreffenden Personen es dank der Möglichkeit, <strong>die</strong> erworbenen schweizerischen<br />

(Teil-)Renten der ersten <strong>und</strong> zweiten Säule im Heimatland zu beziehen, es häufig vorziehen<br />

werden, dorthin zurückzukehren. Eine Einreise von Rentenbezügern aus den MOEL<br />

ist auf jeden Fall nur unter Nachweis von genügenden Mitteln möglich.<br />

8. In der Arbeitslosenversicherung dürften auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> dann zusätzliche<br />

Kosten entstehen, wenn viele unqualifizierte <strong>und</strong> temporär Angestellte Personen aus den<br />

MOEL zuwandern würden. Beide Gruppen weisen ein überdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko<br />

auf <strong>und</strong> gehören damit zu den „Netto-Bezügern“ der ALV. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen<br />

Veränderungen <strong>des</strong> Schweizer Arbeitsmarktes, <strong>des</strong> schrittweisen Vorgehens bei der Einführung<br />

der vollen Personenfreizügigkeit, sowie der Möglichkeit, <strong>die</strong> Zuwanderung von „billigen“<br />

Arbeitskräften über <strong>die</strong> flankierenden Massnahmen bis zu einem gewissen Grad zu regulieren,<br />

ist <strong>die</strong>ses Risiko als gering einzustufen.<br />

9. Im Bereich der Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung sind wegen der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> nur<br />

punktuell Mehraufwendungen bei den Prämienverbilligungen zu erwarten.<br />

10. Das Risiko, dass <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong> Sozialhilfe als Folge der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> erheblich<br />

ansteigen, ist gering. Zum einen geniessen Sozialhilfeempfänger in der <strong>EU</strong> keine<br />

Personenfreizügigkeit. Zum anderen ist auch das Risiko, dass viele unqualifizierte Personen<br />

aus den MOEL zuwandern würden als relativ gering einzuschätzen.<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!