Bericht des Bundesrates ueber die EU-Osterweiterung und die ...
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heute. Langfristig fällt <strong>die</strong> Bilanz der Zuwanderung für <strong>die</strong> AHV umso positiver aus, je höher<br />
das Erwerbseinkommen ist. Weitgehend unklar ist <strong>die</strong> Wirkung der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> auf<br />
<strong>die</strong> IV, da über <strong>die</strong> Risikostruktur allfälliger Zuwanderer aus den MOEL nichts bekannt ist.<br />
6. Innerhalb <strong>des</strong> Systems der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ist auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong><br />
nicht mit zusätzlichen Kosten oder Erträgen zu rechnen. Die Renten werden entsprechend<br />
der Beitragsdauer in der Schweiz festgesetzt.<br />
7. Zuwanderer, <strong>die</strong> bei der Einreise bereits älter sind, sich <strong>des</strong>wegen nur eine unzureichende<br />
schweizerische Altersvorsorge aufbauen können, <strong>und</strong> nur geringe Altersleistungen aus dem<br />
Ausland erhalten, könnten bei Verbleiben in der Schweiz nach Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters allenfalls<br />
Ergänzungsleistungen beanspruchen. Die Zahl solcher Fälle dürfte aber bescheiden<br />
sein, weil <strong>die</strong> betreffenden Personen es dank der Möglichkeit, <strong>die</strong> erworbenen schweizerischen<br />
(Teil-)Renten der ersten <strong>und</strong> zweiten Säule im Heimatland zu beziehen, es häufig vorziehen<br />
werden, dorthin zurückzukehren. Eine Einreise von Rentenbezügern aus den MOEL<br />
ist auf jeden Fall nur unter Nachweis von genügenden Mitteln möglich.<br />
8. In der Arbeitslosenversicherung dürften auf Gr<strong>und</strong> der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> dann zusätzliche<br />
Kosten entstehen, wenn viele unqualifizierte <strong>und</strong> temporär Angestellte Personen aus den<br />
MOEL zuwandern würden. Beide Gruppen weisen ein überdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko<br />
auf <strong>und</strong> gehören damit zu den „Netto-Bezügern“ der ALV. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen<br />
Veränderungen <strong>des</strong> Schweizer Arbeitsmarktes, <strong>des</strong> schrittweisen Vorgehens bei der Einführung<br />
der vollen Personenfreizügigkeit, sowie der Möglichkeit, <strong>die</strong> Zuwanderung von „billigen“<br />
Arbeitskräften über <strong>die</strong> flankierenden Massnahmen bis zu einem gewissen Grad zu regulieren,<br />
ist <strong>die</strong>ses Risiko als gering einzustufen.<br />
9. Im Bereich der Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung sind wegen der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> nur<br />
punktuell Mehraufwendungen bei den Prämienverbilligungen zu erwarten.<br />
10. Das Risiko, dass <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong> Sozialhilfe als Folge der <strong>EU</strong>-<strong>Osterweiterung</strong> erheblich<br />
ansteigen, ist gering. Zum einen geniessen Sozialhilfeempfänger in der <strong>EU</strong> keine<br />
Personenfreizügigkeit. Zum anderen ist auch das Risiko, dass viele unqualifizierte Personen<br />
aus den MOEL zuwandern würden als relativ gering einzuschätzen.<br />
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