Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...
Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...
Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
T a g u n g s d o k u m e n t a t i o n * Redebeiträge*<br />
- Fachtagung am 23./24.11.2005 - Seite 10 von 65<br />
Der Familienrichter als Mediator?<br />
Mittlerfunktion des „Entscheiders“<br />
Schalt- und Schnittstelle zur professionellen Beratung i. S. e. positiven Einflussnahme auf<br />
die Verfahrensbeteiligten, angebotene Unterstützung in Anspruch nehmen<br />
Einsatz der familiengerichtlichen Ressourcen und richterlichen Unabhängigkeit<br />
keine allgemeine Kindeswohlkontrolle<br />
Verhältnis zu den Verfahrensparteien<br />
- „Akzeptanz durch Distanz“<br />
- konfliktorientierte, destruktive Beteiligte<br />
- Rechte „beratungsresistenter“ Beteiligter<br />
Anspruch auf gerichtliche Entscheidung<br />
4.3. „Zum Wohl des Kindes? – Erfahrungen eines Jugendamtes mit der<br />
Umsetzung der Kindschaftsreform“<br />
Dr. Kerstin Dellemann<br />
Dr. Kerstin Dellemann<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Dr. Kerstin Dellemann, Fachbereichsleiterin für Jugend,<br />
Soziales und Gesundheit am Landratsamt Saalfeld-<br />
Rudolstadt, verdeutlichte in ihrem Referat die Erfahrungen<br />
des Jugendamtes mit der Umsetzung der Kindschaftsreform,<br />
wobei sie die Ziele des Gesetzes der Umsetzung in der<br />
Praxis gegenüberstellte. „Kindeswohl versus Elternrecht –<br />
was ist das Ziel der Beratung?“ war eine der thematischen<br />
Fragen.<br />
Die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation im<br />
Landkreis nahmen ebenfalls eine wichtige Stellung in ihrem<br />
Vortag ein.<br />
vor genau zwei Monaten fand der 8. Berliner Diskus zur Jugendhilfe unter der Überschrift:<br />
„Das verflixte 7. Jahr – Erfahrungen der Jugendhilfepraxis mit der Kindschaftsrechtsreform“<br />
statt.<br />
Der Tagungstitel war wohl bewusst gewählt, nicht nur weil genau sieben Jahre seit der<br />
Gesetzesverkündung ins Land gezogen sind, sondern wegen der Bedeutung, die das Wort<br />
vom „verflixten siebenten Jahr“ in sich birgt, von der Antike bis ins heutige Leben.<br />
Nach antiker Vorstellung lässt sich das Leben von Menschen in Lebensalter mit einer<br />
Zeitspanne von jeweils sieben Jahren einteilen. Im Rhythmus von sieben Jahren tritt der<br />
Mensch in eine neue Lebensphase ein und schließt die alte ab. Tatsächlich ist eine