Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...
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T a g u n g s d o k u m e n t a t i o n * Redebeiträge*<br />
- Fachtagung am 23./24.11.2005 - Seite 42 von 65<br />
Wie Scheidungsmediation zielt Beratung hochstrittiger Eltern auf die Erarbeitung von<br />
Lösungsvorschlägen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können.<br />
Doch liegt in der Mediation die Verantwortung bei beiden Parteien. „Sie sind es, die direkt<br />
miteinander verhandeln sollen, ja müssen“ (Diez & Krabbe 1995, S. 68). Da es bei eskalierten<br />
Elternkonflikten um die Kinder und deren Wohl geht, diese ihre eigenen Interessen jedoch in<br />
aller Regel nicht selbst vertreten und verhandeln können, sind Konzepte und Techniken der<br />
Mediation hilfreicher Bestandteil der Beratungsarbeit, jedoch keinesfalls ausreichend.<br />
In der praktischen Arbeit mit hochstrittigen Eltern werden meist Vorgehensweisen und<br />
Techniken der Mediation integriert mit beraterischen, systemischen und lösungsorientierten<br />
Ansätzen.<br />
Alberstötter (2004) geht davon aus, dass die Steigerung der Konfliktintensität der Eltern eine<br />
Veränderung der beraterischen Interventionen in Richtung bewusst wahrgenommener<br />
Kontrolle notwendig macht. Parallel zu seinem dreistufigen Eskalationsmodell stellt er die<br />
Frage, was auf der jeweiligen Eskalationsstufe zu tun sei. Dabei benennt er:<br />
• Vertrag auf Gegenseitigkeit – gibst du mir, geb` ich dir<br />
• Schlichtung – wenn sich zwei (endlos) streiten.... machen Dritte einen Plan<br />
• Hilfe und Kontrolle – Formen der Grenzsetzung (im begleiteten Umgang).<br />
Als Formen der Grenzsetzung beschreibt er institutionelle Basis-Regeln , einzelfallbezogene<br />
Grenzsetzung durch Setting und Vertrag, situative Ad-hoc-Grenzsetzungen, Grenzsetzung in<br />
Kooperation und Zwangskontext (siehe auch dazu 4.5.).<br />
4.4. Unterstützung und Beteiligung von Kindern<br />
Da eskalierte Elternkonflikte nach Trennung und Scheidung häufig eine lange andauernde<br />
Belastung für die Kinder darstellen, ist es notwendig, dies im Rahmen der Beratungsarbeit<br />
explizit in den Blick zu nehmen.<br />
Kinder sind nach einer Trennung der Eltern von diesen emotional besonderes abhängig. Sind<br />
Vater und Mutter hoch strittig, so stellen Kinder eigene Belange zurück und unterziehen sich<br />
höchsten Anpassungsleistungen, um den Konflikt zu beenden oder zu begrenzen (Weber<br />
2004). Die kindliche Bewältigungsstrategie, sich angesichts der Unlösbarkeit des Konfliktes<br />
auf die Seite eines Elternteiles zu schlagen und den anderen (Elternteil), seine Welt sowie die<br />
Beziehung zu ihm nicht mehr wahrzunehmen, schafft aktuelle Entlastung, ist unter<br />
entwicklungspsychologischen Vorzeichen jedoch bedenklich.<br />
Damit Kinder in solchen Situationen in gesunder Weise entlastet werden und sich gegenüber<br />
Vereinnahmungstendenzen der streitenden Eltern abgrenzen können, sind sie auf die Unter-<br />
stützung Dritter angewiesen. Eine solche Unterstützung gehört zur Beratungsarbeit mit Eltern<br />
bei hoch eskalierten Konflikten.<br />
Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen formuliert Beteiligungsrechte<br />
der Kinder, die in § 17 SGB VIII Berücksichtigung gefunden haben. Danach ist das Kind in<br />
angemessener Weise bei der Entwicklung von Konzepten für die Wahrnehmung der<br />
elterlichen Sorge zu beteiligen.<br />
Doch muss in Anbetracht der angesprochenen psychischen Situation des Kindes davon<br />
ausgegangen werden, dass es eine autonome und nicht unter der Regie der eigenen Ängste