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Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...

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T a g u n g s d o k u m e n t a t i o n * Redebeiträge*<br />

- Fachtagung am 23./24.11.2005 - Seite 42 von 65<br />

Wie Scheidungsmediation zielt Beratung hochstrittiger Eltern auf die Erarbeitung von<br />

Lösungsvorschlägen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können.<br />

Doch liegt in der Mediation die Verantwortung bei beiden Parteien. „Sie sind es, die direkt<br />

miteinander verhandeln sollen, ja müssen“ (Diez & Krabbe 1995, S. 68). Da es bei eskalierten<br />

Elternkonflikten um die Kinder und deren Wohl geht, diese ihre eigenen Interessen jedoch in<br />

aller Regel nicht selbst vertreten und verhandeln können, sind Konzepte und Techniken der<br />

Mediation hilfreicher Bestandteil der Beratungsarbeit, jedoch keinesfalls ausreichend.<br />

In der praktischen Arbeit mit hochstrittigen Eltern werden meist Vorgehensweisen und<br />

Techniken der Mediation integriert mit beraterischen, systemischen und lösungsorientierten<br />

Ansätzen.<br />

Alberstötter (2004) geht davon aus, dass die Steigerung der Konfliktintensität der Eltern eine<br />

Veränderung der beraterischen Interventionen in Richtung bewusst wahrgenommener<br />

Kontrolle notwendig macht. Parallel zu seinem dreistufigen Eskalationsmodell stellt er die<br />

Frage, was auf der jeweiligen Eskalationsstufe zu tun sei. Dabei benennt er:<br />

• Vertrag auf Gegenseitigkeit – gibst du mir, geb` ich dir<br />

• Schlichtung – wenn sich zwei (endlos) streiten.... machen Dritte einen Plan<br />

• Hilfe und Kontrolle – Formen der Grenzsetzung (im begleiteten Umgang).<br />

Als Formen der Grenzsetzung beschreibt er institutionelle Basis-Regeln , einzelfallbezogene<br />

Grenzsetzung durch Setting und Vertrag, situative Ad-hoc-Grenzsetzungen, Grenzsetzung in<br />

Kooperation und Zwangskontext (siehe auch dazu 4.5.).<br />

4.4. Unterstützung und Beteiligung von Kindern<br />

Da eskalierte Elternkonflikte nach Trennung und Scheidung häufig eine lange andauernde<br />

Belastung für die Kinder darstellen, ist es notwendig, dies im Rahmen der Beratungsarbeit<br />

explizit in den Blick zu nehmen.<br />

Kinder sind nach einer Trennung der Eltern von diesen emotional besonderes abhängig. Sind<br />

Vater und Mutter hoch strittig, so stellen Kinder eigene Belange zurück und unterziehen sich<br />

höchsten Anpassungsleistungen, um den Konflikt zu beenden oder zu begrenzen (Weber<br />

2004). Die kindliche Bewältigungsstrategie, sich angesichts der Unlösbarkeit des Konfliktes<br />

auf die Seite eines Elternteiles zu schlagen und den anderen (Elternteil), seine Welt sowie die<br />

Beziehung zu ihm nicht mehr wahrzunehmen, schafft aktuelle Entlastung, ist unter<br />

entwicklungspsychologischen Vorzeichen jedoch bedenklich.<br />

Damit Kinder in solchen Situationen in gesunder Weise entlastet werden und sich gegenüber<br />

Vereinnahmungstendenzen der streitenden Eltern abgrenzen können, sind sie auf die Unter-<br />

stützung Dritter angewiesen. Eine solche Unterstützung gehört zur Beratungsarbeit mit Eltern<br />

bei hoch eskalierten Konflikten.<br />

Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen formuliert Beteiligungsrechte<br />

der Kinder, die in § 17 SGB VIII Berücksichtigung gefunden haben. Danach ist das Kind in<br />

angemessener Weise bei der Entwicklung von Konzepten für die Wahrnehmung der<br />

elterlichen Sorge zu beteiligen.<br />

Doch muss in Anbetracht der angesprochenen psychischen Situation des Kindes davon<br />

ausgegangen werden, dass es eine autonome und nicht unter der Regie der eigenen Ängste

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