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Tagungsdokumentation: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ...

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T a g u n g s d o k u m e n t a t i o n * Redebeiträge*<br />

- Fachtagung am 23./24.11.2005 - Seite 20 von 65<br />

Machen wir uns nichts vor, in der Praxis ist es leider so, dass mit Anträgen - gleich welcher<br />

Art derjenige im Nachteil ist, der den Dingen hinterherläuft. Selbst dann wenn ein Titel, etwa<br />

auf Herausgabe der Kinder, vorliegt, kann er diesen nur schwer durchsetzen, welcher<br />

Gerichtsvollzieher geht gern mit der Polizei zur Gegenseite und holt die Kinder unter<br />

Geschrei aus der Obhut der Mutter oder des Vaters.<br />

Bevor Sie diesen Schritt gehen empfehle ich in der Beratungspraxis die Inanspruchnahme<br />

professioneller Hilfe. Hier sei insbesondere die Profession des Psychologen genannt, wir als<br />

Anwälte haben häufig nur psychologisches Halbwissen, sachgerechte Fragen dazu können wir<br />

gegenüber unserem Mandanten nicht beantworten. Erfahrungsgemäß kommen Mandanten,<br />

die es mit ihren Sorgerechtsanträgen ernst nehmen, aus einer solchen fachkundigen Beratung<br />

gestärkt heraus, im übrigen kann die Konsultation eines Psychologen im Vorfeld eines<br />

Konfliktes bei einer späteren gerichtlichen Begutachtung durchaus positiv gewertet werden.<br />

Im Übrigen ist die Frage, die sich auch in solchen Verfahrenskonstellationen darüber hinaus<br />

stellt, ob es nicht doch sinnvoll ist, mit der Gegenseite zu verhandeln. Wie schon ausgeführt,<br />

ist es natürlich von Bedeutung, wen Sie auf der Gegenseite haben. Ein gemeinsames Gespräch<br />

mit den Parteien im Hinblick auf Sorge- und Umgangsrecht hat nur dann Sinn, wenn in einem<br />

gemeinsamen Gespräch die Wogen geglättet werden können und man eine einigermaßen<br />

Befriedung der Angelegenheit erwarten kann.<br />

Besteht Eilbedürftigkeit, kann man hier schon aus Kindeswohlgesichtspunkten die<br />

Angelegenheit nicht weiter verzögern.<br />

Als äußerst hilfreich hat sich in derartig schlimmen Umgangs- und Sorgerechtsfällen die<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> mit qualifizierten Jugendamtsmitarbeitern gezeigt. Wenn Jugendämter eng<br />

mit den Anwälten zusammenarbeiten und eine entsprechende Kommunikationsebene besteht,<br />

kann man mit Sicherheit im Vorfeld Konflikte vermeiden bzw. Konflikte relativ schnell<br />

bereinigen. Hier muss ich jedoch, zum Leidwesen der Anwaltschaft, einschränkend<br />

ausführen, dass es auch im Bereich der Jugendämter unterschiedliche Qualitätsprofile der<br />

verschiedenen Mitarbeiter gibt.<br />

Ich hatte bereits ausgeführt, dass die Frage der Akzeptanz, insbesondere meiner männlichen<br />

Mandanten bei gewissen Jugendämtern zu wünschen übrig lässt. Einige Mitarbeiter von<br />

Jugendämtern lassen sich nach wie vor den dem gewachsenen Familienleitbild, wonach die<br />

Mutter die kleinen Kinder zu versorgen hat, leiten und weisen die Väter, die sich wirklich in<br />

einer Trennungsphase intensiv um ihre Kinder bemühen, manchmal mit harschen Worten<br />

zurück nach dem Motto: Was sie nur wollen, die Kinder bleiben eh bei der Mutter.<br />

Solche Aussagen sind wenig hilfreich. Wenig hilfreich sind auch - von mir schon selbst<br />

erlebte - Vermittlungsgespräche in Jugendämtern, wo Mitarbeiter von Jugendämtern einseitig<br />

Interessen vertreten und nicht deeskalierend wirken. Dies kann einfach nicht sein und wird<br />

auch nicht den gesetzlichen Anforderungen des SGB VIII gerecht.<br />

Die Kritik soll natürlich nicht pauschal an allen Jugendämtern geübt werden, leider gibt es -<br />

wie auch im übrigen Leben - überall „schwarze Schafe“. Diese Verfahrensweise wirkt sich<br />

dann meist negativ auf die Kinder aus.<br />

Zunehmende praktische Bedeutung hat aus meiner Sicht die Mediation. Der Vorteil ist für alle<br />

Beteiligten evident, ein gut ausgebildeter Mediator nimmt den Streit im Bereich des Sorge-

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